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Ärger mit Versandhaus wg. Rückzahlung

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Ärger mit Versandhaus wg. Rückzahlung

Beitragvon dunston » 14.08.2006 11:04

Hallo alle zusammen

lese hier schon einige Zeit , nun habe ich leider ein Problem.

Ich habe mir ein Amilo A 1640 bei einem Versandhaus auf Raten bestellt .
Das NB war dreimal in Reperatur , ich setzte mich mit dem Versandhaus in Verbindung das ich vom Kaufvertrag zutreten möchte.
Ich bekam also nach einigen hin und her die Bestätigung , das die das NB zurücknehmen.
Da ich das NB auf Raten gekauft hatte , waren noch 680 € minus auf dem Einkaufskonte , für das NB habe ich 550 € zurück bekommen . Das ist die Summe die bisher einbezahlt hatte.
Die Kundenberatung sagte mir , das mein Verkaufskonte auf 0 € gesetzt wird und ich die 550 € per Verrechnungsscheck ausbezahlt bekomme und das der Scheck unterwegs ist.
Als nach einer Woche noch kein Scheck da war , rief ich bei dem Versandhaus an , dort wurde ich mit der Finanzabteilung verbunden und dort sagte man mir , das mir die 550 € nicht ausgezahlt werden , weil die auf meinen Einkaufskonto gutgeschreiben worden sind.
Ich bin darauf hin zu meinem Anwalt , er sagt , das mir die Auszahlung zusteht . Also ging ein Brief meines Anwalts zu dem Versandhaus , mit der aufforderung das Geld zu überweisen. Das Versandhaus reagierte in nicht auf dem Brief vom Anwalt , weder ne Zahlung noch nen Brief.
Mein Anwalt hatmir nun geraten Klage einzureichen.

Was ich auch komisch finde ist , wenn auf dem Kundenkonte noch 680 € minus steht und 550 € darauf eingezahlt werden ,wo sind den die 130 € Diverenz auf dem Kundenkonte geblieben ?

Was haltet Ihr davon?
VG
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Beitragvon Sylvia » 14.08.2006 13:52

Hallo dunston,

also was ich davon halte?! Ich finde es von dem Versandhaus einfach eine bdenlose Frechheit, dass ist sowas von unverschämt, wie die sich Dir gegenüber verhalten.
Als ich die erste Hälfte von dem Text gelesen hatte, hatte ich gleich den Gedanken "Anwalt" im Kopf aber den hast Du ja auch schon eingeschaltet.
Also meine Erfahrung mit irgendwelchen großen und nervigen Firmen und der Drohung mit einem Anwalt war bisher immer ganz gut.
Meistens hat schon die Drohung ausgereicht und die sind - etwas übertrieben gesagt - auf Fingerschnipsen gesprungen.
Was auch noch eine ganz gute Medizin für solche Unternehmen ist, ist die Öffentlichkeit in Form von Presse und Fernsehen. Ich meine ich bin nicht die jenige, die mit Kanonen auf Spatzen schießt aber da hätte ich schon längt mal ne große Zeitung oder bei einem Fernsehsender nachgefragt, ob nicht vielleicht Interesse an einen interessanten Artikel besteht :D
Vielleicht sollte Dein Anwalt auch mal persönlich mit denen Kontakt aufnehmen und denen klar machen, wo der Hammer hängt, denn das Du im Recht bist und die eine Klage verlieren würden, dass ist doch so sicher wie das Amen in der Kirche.
Kann mir vorstellen, dass es dann noch mal mehr Wirkung hat, als wenn Du Dich als "kleiner Mann" mit einem Brief auf den Weg machst.
Wenn alles nichts hilft, klar, auf jeden Fall klagen, Du hast da nichts zu verlieren, Du hast einfach nur Dein Recht in Anspruch genommen und da können die nicht erwarten, dass Du ein Laptop zahlst, welches Du gar nicht mehr hast.
Oh man, diese verdammten großen Konzerne, über die könnte ich mich echt immer wieder aufregen.
Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg, dass Du das Geld zurückbekommst und das der Rest, den Du noch hättest zahlen müssen dann anulliert wird.

Es grüßt

Sylvia
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Beitragvon mollenhower » 14.08.2006 14:15

In deinem Post fehlen aber auch einige Punkte:

Wie alt war das NB als es zurückgenommen wurde?
War das NB drei mal wegen des gleichen Fehlers zur Reperatur?


Nur bei reperatur des gleichen Fehlers hast du das Recht auf Rücknahme.
Und jenachdem wie alt es zu dem Zeitpunkt der Rücknahme war,wird dir ein Wertverlust abgezogen trotz Garantie.
Zusätzlich hast du das NB auch auf RK gekauft,also fallen Zinsen an die du auch nicht erstattet bekommst.

Ich hoffe das hast du alles mitbedacht.
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Beitragvon -TiLT- » 15.08.2006 04:16

Ehrlichgesagt wüsste ich nicht, wieso du ein Recht haben solltest, das Geld ausbezahlt zu bekommen. Wenn du etwas auf Raten kaufst, bekommst du einen Kredit von einer hinter dem verkaufenden Unternehmen stehenden Bank. Dieser Kredit ist zweckgebunden und kein Allzweckkredit. Da der Zweck des Kredites nicht mehr vorliegt, ist eine schnellstmögliche Tilgung in beiderseitigem Interesse. Sonst könnte ich mir ja etliche 0% Kredite holen, die Waren am nächsten Tag zurückgeben. Schuldenfalle hoch 10. Daher ist es für beide Seiten nur gut, wenn der Kredit weg kommt.
Doubleslash hat geschrieben:Es kann nicht sein, dass ihr keine Probleme mit dem 3438 habt. Jeder hat die, sogar solche, die das Notebook gar nicht haben! JEDER! Auch ihr!
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