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BGB, Gewährleistung - (ein Jura Laie kennt sich ned aus)

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Frage: Wer muss die Versandkosten übernehmen? K oder H?

K, weil... (unten ergänzen)
0
Keine Stimmen
H, weil... (bitte auch)
2
100%
 
Abstimmungen insgesamt : 2

BGB, Gewährleistung - (ein Jura Laie kennt sich ned aus)

Beitragvon Maxl » 06.09.2006 13:20

Rein hypothetisch:
Ein Jahr nach Kauf eines neuen Notebooks stellt K fest, dass sein NTB ständig Aussetzer bei verschiedenen Anwendungen hat. Alle ihm zu Verfügung stehenden Maßnahmen zur Behebung des Fehlers helfen nichts, und so schließt er, dass sein NTB bei Auslieferung schon einen Fehler hatte. Daher möchte er die gesetzlich zugesicherte Gewährleistungspflicht des Händlers wahrnehmen.

Er kommt mit dem Händler überein, dass das NTB einer Fehlerdiagnose und ggf. einer Reperatur unterzogen wird. Dies stellt also den ersten Verusch der NAchbesserung dar. Uneins sind sich beide über die Versandkosten zum Händler.

Frage: Wer muss die Versandkosten übernehmen? K oder H?
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Beitragvon marceldsl » 06.09.2006 13:49

Hallo


Ich würde sagen das es was damit zu tun hat was für eine Garantie du hast.

Aber denke das es meistens der Händler oder der Hersteller bezahlt.


Mfg Marcel
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Beitragvon Maxl » 06.09.2006 14:32

wieso ICH?
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Beitragvon Rob » 06.09.2006 14:58

also ich habe die "collect & return" garantie. mein notebook wurde von "ups" abgeholt (verpacken konnte ich selber, oder die machen das, was jedoch glaub 21€ kostet) und nach der reparatur wurde es wieder gebracht. also musste ich nichts bezahlen.
wenn man jedoch eine andere garantie hat, wo man das nb selber einschicken muss, musst man das porto selber bezahlen.

grüße rob
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Beitragvon aspettl » 06.09.2006 15:55

Hier wird wieder mal Garantie und Gewährleistung verwechselt...

Wenn ich mich recht erinnere, muss der Händler diese Kosten tragen. Die Aussage so bringt dir aber natürlich nichts ;-)
Du kannst ja mal in ein Juraforum schauen oder allgemein bei Google suchen.

Gruß
Aaron
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Beitragvon marceldsl » 06.09.2006 16:14

aspettl hat geschrieben:Hier wird wieder mal Garantie und Gewährleistung verwechselt...

Wenn ich mich recht erinnere, muss der Händler diese Kosten tragen. Die Aussage so bringt dir aber natürlich nichts ;-)
Du kannst ja mal in ein Juraforum schauen oder allgemein bei Google suchen.

Gruß
Aaron


Hast recht. Hab net genau überlegt. Gabs ja glaube Ich schonmal in Forum.

@Maxl

Sorry meine natürlich "K"
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Beitragvon amilohaber » 15.09.2006 12:17

Grundsätzlich gilt bei einem Verbrauchsgüterkauf § 474 BGB, , siehe §13, 14 BGB, eine gesetzliche Gewährleistung von 2 jahren, die kann der händler bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzen!

Innerhalb dieses Jahres, gilt ein halbes Jahr lang der grundsatz der Beweislastumkehr nach § 476 BGB, d.h. der händler muss innerhalb dieses halben jahres bei einem Mangel beweisen, das er nicht schon bei der Übergabe vorliegt!

Allerdings hat der BGH vor kurzem entschieden dass dsa nicht uneingeschränkt gilt, wenn der käufer seinen anspruch geltend machen will, muss er beeweisen das überhaupt ein mangel vorliegt, denn nur bei vorliegen eines mangels, sind die vorschriften über den verbrauchsgüterkauf anwendbar, und auch erst dann gilt die sog. beweislastumkehr!

wie dass dann in der praxis gewertet wird wird man sehen, aber grundsätzlich kann der händler immer behaupten, man hat was falsch bedient, und es liegt kein mangel vor!

falls noch fragen melden, mit garantie hat das ganze nichts zu tun, wird immer nur eben verwechselt....
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Beitragvon -TiLT- » 16.09.2006 03:09

Und wer ist nach ablauf der umgekehrten Beweislast für den Versand zuständig? Das ist doch die Frage.
Doubleslash hat geschrieben:Es kann nicht sein, dass ihr keine Probleme mit dem 3438 habt. Jeder hat die, sogar solche, die das Notebook gar nicht haben! JEDER! Auch ihr!
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Beitragvon Senior » 16.09.2006 07:50

Also ich bin der Auffassung,dass der Haenler die uebernehmen sollte.
Und auf dem Sockel erschienen folgende Worte:"Mein Name ist Ozymandias,König der Könige.Betrachtet mein Werk ihr Mächtigen und verzweifelt!"
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Beitragvon amilohaber » 16.09.2006 09:14

mit hermes kostet das 3,90, was ein drama....

aber ja normalerweise der händler
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Beitragvon gnatz05 » 18.09.2006 17:35

Sehe ich auch so, der Händler müsste das eigentlich finanzieren. Aber in der Praxis wird es so aussehen, dass eine der beiden Parteien die Versandkosten vorlegt und sobald feststeht, ob ein Gewähleistungsfall vorliegt oder nicht (sprich, der Mangel zum Kaufdatum bereits vorlag und dieses auch nachgewiesen werden konnte, was praktisch ohne Gutachter nahezu unmöglich ist), wird bei einem nachgewiesenen einschlägigen Mangel der Händler sie zu zahlen haben, bei einem nicht nachgewiesenen Mangel zum Kaufdatum, wird der Käufer die Versandkosten zusammen mit den Reparaturkosten zu zahlen haben... ;)
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