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probleme mit FJS Amilo Pro V3205 (Piepsen)

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

probleme mit FJS Amilo Pro V3205 (Piepsen)

Beitragvon emmkei » 18.09.2006 12:57

Hallo,

ich habe gleich mehrere Probleme und Fragen bezüglich des oben genannten Notebooks:

1) Zum einen macht das Teil einen konstanten zwar leisen aber sehr hohen und nervigen Piepston, sobald ich es einschalte und hört erst wieder damit auf, wenn ich es ausschalte. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, d.h. liegt es vielleicht an meinem einzelteil oder ist es ein generelles Problem?
Der Ort des Piepsens ist nicht sehr genau auszumachen, kommt aber aus dem rechten Bereich und liegt aber nicht am Lüfter, da der ja meist aus ist.

2) Ich habe es bereits eingeschickt (direkt zu FSC), es wieder zurückbekommen (scheinbar 3 Dinge ersetzt), aber das Piepsen ist immer noch da. Jetzt möchte ich ein Umtauschgerät vom Händler. Mein Problem ist jetzt nur, dass der siemens support wohl meine Windows version aktiviert hat und auch Analysesoftware installiert hat. Muß ich jetzt mit Wertminderung rechnen, bzw. bekomme ich da schon mein komplettes Geld wieder zurück?
Stellt es außerdem ein Problem dar, dass ich das Gerät bereits als Garantiefall eingeschickt habe (bin genau den Anweisungen des Herstellers bzw. FSCS gefolgt) und jetzt wieder ganz zurückgeben will?

Vielen Dank für eure Auskunft / Hilfe
Zuletzt geändert von emmkei am 20.09.2006 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Rogerwilco82 » 18.09.2006 16:39

1) Hast du W-lan deaktiviert? Bei mir bekomme ich nur ein pfiepen wenn die W-lan Karte per Knopf deaktiviert ist.

2) Seit wann hast du das Teil denn?

Gruß Robert
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Beitragvon emmkei » 18.09.2006 17:19

Hi,

das Piepen geht los, sobald ich die Starttaste drücke. W-Lan abschalten hab ich schon probiert - steht ja in nem anderen Beitrag. Gibt es eigentlich außer dem Hauptlüfter noch einen Lüfter im Gehäuse (evtl. auf dem CPU), weil sich des halt anhört wie ein Lagergeräusch oder so. Festplatte ist es aber glaub ich nicht.
Die Kiste ist nagelneu - hab die Sache gleich beim anschalten mitbekommen und noch am selben Tag den Siemens-Service bestellt, so dass ich sie jetzt insgesamt vielleicht 3 Tage hatte (und der Siemens Service 11 Tage ;-))

Gruß
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Re: probleme mit FJS Amilo Pro V3205 (Piepsen)

Beitragvon PGEE » 19.09.2006 23:34

emmkei hat geschrieben:Hallo,

ich habe gleich mehrere Probleme und Fragen bezüglich des oben genannten Notebooks:

1) Zum einen macht das Teil einen konstanten zwar leisen aber sehr hohen und nervigen Piepston, sobald ich es einschalte und hört erst wieder damit auf, wenn ich es ausschalte. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, d.h. liegt es vielleicht an meinem einzelteil oder ist es ein generelles Problem?
Der Ort des Piepsens ist nicht sehr genau auszumachen, kommt aber aus dem rechten Bereich und liegt aber nicht am Lüfter, da der ja meist aus ist.

2) Ich habe es bereits eingeschickt (direkt zu FJS), es wieder zurückbekommen (scheinbar 3 Dinge ersetzt), aber das Piepsen ist immer noch da. Jetzt möchte ich ein Umtauschgerät vom Händler. Mein Problem ist jetzt nur, dass der siemens support wohl meine Windows version aktiviert hat und auch Analysesoftware installiert hat. Muß ich jetzt mit Wertminderung rechnen, bzw. bekomme ich da schon mein komplettes Geld wieder zurück?
Stellt es außerdem ein Problem dar, dass ich das Gerät bereits als Garantiefall eingeschickt habe (bin genau den Anweisungen des Herstellers bzw. FJS gefolgt) und jetzt wieder ganz zurückgeben will?

Vielen Dank für eure Auskunft / Hilfe


Habe bei meinem bisher kein Piepsen feststellen können. Hast Du vielleicht ein Macbook gekauft? Sorry, kleiner Scherz. Also ich höre bei meinem nix und den hab ich schon über einen Monat... :wink:
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Beitragvon emmkei » 20.09.2006 08:25

Dann kann ich davon ausgehen, dass es sich um einen Fehler am aktuellen Gerät handelt - danke.
Leider habe ich nur das Problem, dass der Händler mir nach dem Gewährleistungsrecht kein neues Gerät senden will und nun möchte ich aufgrund dieses Mangels vom Vertrag zurücktreten. Der Händler weigert sich aber, mir das Geld zurückzuerstatten.
Ich habe ihm nun eine Frist gesetzt und werde dannach zum Anwalt gehen.

Grüße,

emmkei
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Beitragvon Rogerwilco82 » 20.09.2006 10:28

Ist es ein bekannter Händler?
Schick norfalls das Gerät erneut zu Siemens. Wenn die ein zweites Mal ohne Erfolg nachbessern, dann kannste auf eine Wandlung bestehen.
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Beitragvon emmkei » 20.09.2006 10:37

Danke für die Info. Aber das Problem ist, dass die letzte Reperatur bereits 2 Wochn in Anspruch genommen hat. Und außerdem habe ich in einem Forum thread gelesen, dass man auf die Wandlung nur bestehen kann, wenn man die Reperatur über den Händler (darf ich den hier nennen???) direkt macht. Dieser hat aber gemeint, wenn wir es an ihn senden, wird er es auch nur an Siemens weiterleiten, was dann noch länger dauert.
Sein Argument ist, dass ein Umtausch wegen eines Piepsens unverhältnismäßig ist und deshalb nur eine Reperatur in Frage kommt. Diese hat aber beim ersten mal keinen Erfolg gebracht und außerdem ist es meiner Meinung nach unverhältnismäßig, wenn man auf ein gekauftes neues Gerät mindestens 5 Wochen warten muß, bis man es mängelfrei erhält.

Gruß,

emmkei
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Beitragvon aspettl » 20.09.2006 10:48

(entfernt, habe etwas überlesen gehabt)

Edit:
Bitte den Händler nicht nennen, erstens nützt es niemandem etwas, zweitens verhält er sich bisher korrekt. Er darf zwei mal reparieren und seine Begründung dafür ist auch ok.
Normal vermeidet man solche Probleme durch Nutzung des 14-tägigen Rückgaberechts...
Ein Anwalt bringt dir imho gar nichts.

Gruß
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Beitragvon emmkei » 20.09.2006 10:57

Mein Rückgaberecht habe ich nicht nutzen können, da in den 14 Tagen mein Laptop in der Reperatur war und ich dann noch (fristgerecht) eine Email geschrieben habe mit der sinngemäßen Aussage, dass ich zurücktreten will, falls ich kein Austauschgerät gestellt bekomme. Aufgrund dieses "falls" aktzeptiert der Händler meinen Rücktritt nicht.
Deshalb finde ich das nicht ganz korrekt. Sollte er sich weiterhin stur stellen, so werde ich ihn auf jeden Fall hier nennen - dann kann sich ja jeder user selbst ein Bild machen und für sich entscheiden, ob er so einen korrekten Service auf sich nehmen will. Außerdem ist mir nicht klar, was die "Unverhältnismäßigkeit" anbelangt.
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Beitragvon emmkei » 20.09.2006 10:58

oder darf man den Händler nicht nennen?

warum sollte mir ein Anwalt nichts bringen? Ich berufe mich auf das Gewährleistungsrecht. Dieses gibt mir doch das Recht, zwischen Reperatur und Ersatzgerät zu unterscheiden.
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Beitragvon aspettl » 20.09.2006 11:15

emmkei hat geschrieben:Dieses gibt mir doch das Recht, zwischen Reperatur und Ersatzgerät zu unterscheiden.

Aber eben nur, wenn das in zumutbaren Aufwand zueinander steht (oder so ähnlich, genaue Formulierung weiß ich nicht). Natürlich lässt sich über die Verhältnismäßigkeit streiten...

Gruß
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Beitragvon emmkei » 20.09.2006 11:47

ja. Aber in dem Fall ist doch offensichtlich, dass wenn er sich um die Reperatur kümmert und mir ein Austauschgerät sendet, muß er das alte nur zur Reparatur senden und hat während der Zeit keinen Aufwand, während ich hier warten müßte und nichts unternehmen könnte (sollte eigentlich gerade auf dem Gerät meine Diplomarbeit schreiben ....), bis das Gerät repariert ist.
Das Piepsen ist leider sehr nervig - erinnert an einen Tinitus und kann somit nicht vernünftig verwendet werden.
Außerdem ist es ja wie oben gesagt offensichtlich, dass der Siemens Support scheinbar auch nicht in der Lage ist, mir das Gerät ohne weiteres zu reparieren.
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Beitragvon emmkei » 20.09.2006 11:56

Jetzt will er "versuchen, einen Austausch vorzunehmen" und dafür das alte Gerät zurück haben. Dabei habe ich doch das Recht gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Hersteller... Dieser muß mir doch zunächst mal ein Austauschgerät senden oder täusch ich mich da?
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Beitragvon aspettl » 20.09.2006 12:57

Grundsätzlich darf er zweimal reparieren. Wenn er dir ein Austauschgerät gibt, umso besser...
Wenn du alles genau und sicher wissen willst, musst du wohl doch zu deinem Rechtsanwalt. Hier darf man sowieso keine Rechtsberatung geben - ganz abgesehen davon, dass wir es sowieso nicht können.

Gruß
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Beitragvon emmkei » 20.09.2006 13:22

dass er zweimal reparieren darf stimmt im Gewährleistungsfall (nicht Garantiefall) eben nicht. Hier kann der Kunde normalerweise wählen zwischen Austauschgerät oder Reperatur. Soweit bin ich auch schon ohne Rechtsberatung gekommen. Einziger Haken ist, wie vorher schon bemerkt die Verhältnismäßigkeit. Und die ist meiner Meinung nach nach einer erfolglosen Reperatur gegeben.
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