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Garantie - Festplatte im externen Gehäuse

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Garantie - Festplatte im externen Gehäuse

Beitragvon bummi » 29.09.2006 14:22

ich habe ein bundle interne 2,5" festplatte inkl. gehäuse von WD gekauft. nach 2 monaten gab die festplatte den geist auf und ich schickte sie ohne das plastikgehäuse zurück, da ich dieses weiterhin brauchte. eben bekam ich eine mail, daß ich die garantie verloren habe. das gehäuse hatte keine garantiesiegel etc. und die auf der platte sind natürlich in keinster weise beschädigt...
kann ich das etwas machen?
Zuletzt geändert von aspettl am 29.09.2006 14:22, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Rocco (29.09.2006 14:28): Thema abgeändert
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Beitragvon mazek » 29.09.2006 15:35

Dann weise die mal freundlich daraf hin, dass die ersten 6 Monate die Beweislastumkehr gilt...d.h. die müssen dir nachweisen, dass der Defekt darauch entstanden ist, und nicht du dass du keine Schuld hast....
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Beitragvon Indiana » 29.09.2006 15:56

Also wenn du die Western Digital Passport hast verstehe ich das die Garantie erlischt wenn du die HDD aus dem Gehäuse nimmst.
Da wäre ich nie auf die Idee gekommen das zu trennen.
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Beitragvon bummi » 29.09.2006 15:58

WDC übernimmt keine Haftung für eine Produktrücksendung, wenn sich herausstellt, dass

das Produkt von WDC gestohlen wurde.

der angegebene Schaden nicht besteht,

nicht angemessen behoben werden kann, weil das Produkt beschädigt wurde, bevor es in den Besitz von WD gelangte oder
durch Missbrauch, unsachgemäße Installation, Änderungen am Gerät (einschließlich Entfernung oder Unkenntlichmachung von Etiketten sowie Öffnen oder Entfernen des Gehäuses oder von Gehäuseteilen, es sei denn, dies wurde von WD oder einem authorisierten Service Center ausdrücklich genehmigt), durch Unfälle oder unsachgemäße Handhabung verursacht wurde, während sich das Gerät nicht im Besitz von WD befand.

das Produkt nicht als neuwertig verkauft wurde.


das kam als antwort eben :-(
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Beitragvon mazek » 29.09.2006 18:56

Wie schon gesagt...du musst nichts nachweisen, sondern die müssen es dir beweisen, dass der Defekt durch das ausbauen entstanden ist!

Wenn du da jetzt einen Chip von der Platine gerissen hast, ist es klar, dass du nicht auf einen Garantiefall bauen kannst!
Sollte sich aber rausstellen, dass es sich um einen Defekt handelt, der nicht durch das Ausbauen entstanden sein kann, dann hast du gute Karten!

Nebenbei noch ein Tipp!
In AGBs vieler Hersteller und Verkäufer steht manchmal viel drin, sind abr in vielen Fällen nicht Gesetzeskonforn und sind daher in solchen Fällen ungültig!

Wenn du eine kostenlose Rechtsberatung hast, würde ich das evtl. nochmal abklären...ansonsten wird sich der weitere Aufwand wahrscheinlich nicht lohnen!
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Beitragvon aspettl » 29.09.2006 19:00

Zuerst einmal solltet ihr hier klären, ob es jetzt um die Gewährleistung oder die Garantie geht... für mich ist das auf jeden Fall nicht ersichtlich, weil hier beides durcheinandergewürfelt wird.

Gruß
Aaron
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Beitragvon mazek » 02.10.2006 17:11

Spielt hier allerdings im Prinzip keine Rolle, denn wenn die Garantie verweigert wird greift in jedem Fall noch die Gewährleistung....und ich denke mit dem was "bummi" als Antwort bekommen hat, wird die Garantie verweigert, bei der Gewährleistung ist dies aber nicht möglich!
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Beitragvon -TiLT- » 03.10.2006 00:13

War da nicht mal was, dass garantiesiegel in D gar keine bedeutung haben?
Doubleslash hat geschrieben:Es kann nicht sein, dass ihr keine Probleme mit dem 3438 habt. Jeder hat die, sogar solche, die das Notebook gar nicht haben! JEDER! Auch ihr!
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Beitragvon bummi » 04.10.2006 10:51

mazek hat geschrieben:....und ich denke mit dem was "bummi" als Antwort bekommen hat, wird die Garantie verweigert, bei der Gewährleistung ist dies aber nicht möglich!


ähm, was genau ist "aber nicht möglich!" ?
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