tmex hat geschrieben:Ich werde nicht wirklich schlau aus dir
Ich bin zwar nicht Irina, aber was verstehst Du daran nicht?
Sie verfügt nicht über die technischen Fachkenntnisse, um das Notebook nach einem Test wieder in den Original-Lieferzustand zu versetzen. Schickt sie es aber installiert zurück, könnte der Händler wg. der klar feststellbaren Benutzung, die über eine äußere Begutachtung ("Inaugenscheinnahme") hinausgeht, argumentieren, daß eine Wertminderung besteht und die komplette Rückzahlung des Kaufpreises verweigern - schließlich muß er dann die Neuinstallation machen und das kostet ihn Geld.
Der Händler muß das zwar nicht tun, könnte es aber. Deshalb ist es logisch entweder nachzufragen und die Erlaubnis zum Testen einzuholen oder man macht es so wie Du und restauriert ggf. die Kiste per Image, so daß sie aussieht wie vorher. Fällt dann nicht auf, ist aber möglicherweise trotzdem nicht legal.