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Rückgaberecht bei Notebooks - Unbekannte Kosten...

Wo sind bestimmte Notebooks am billigsten und welche Ausstattung ist enthalten?

Rückgaberecht bei Notebooks - Unbekannte Kosten...

Beitragvon aspettl » 27.03.2005 01:45

Notebookkauf: 14 Tage Rückgaberecht, aber Achtung: Wertminderung!

Viele Käufer eines neuen Notebooks wissen, sie haben im Internet grundsätzlich 14 Tage Rückgaberecht. Das stimmt zwar, aber der Haken kommt gleich: Man muss für die Wertminderung aufkommen.
Der Grund: Schickt man es zurück, dann kann der Verkäufer es ggf. nur noch als "gebraucht " verkaufen - je nachdem, wie viel/was der Kunde daran gemacht hat. Ein seriöser Verkäufer muss Ihnen also Geld abziehen, wenn eine Wertminderung vorliegt - sonst müsste er dem nächsten Kunden ein gebrauchtes Notebook als neu anbieten.

Hinweis: "Rückgaberecht" bei MediaMarkt und anderen Shops vor Ort
Bei Händlern vor Ort gilt das Fernabsatzgesetz natürlich nicht. Manche bieten dies trotzdem, je nach Zustand (Neuinstallation nötig etc.) wird aber auch vor Ort noch eine Gebühr fällig.
MediaMarkt bietet z.B. eine relativ problemlose Rückgabe des Notebooks in den ersten 14 Tagen (nach bisherigen Erfahrungen im Forum).


Ergänzungen/Korrekturen bitte per PN an aspettl.


Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr!

"BGB § 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen" hat geschrieben:(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.

[...]

Bei Notebook-Kauf haben wir Rückgaberecht, die Frist beginnt am Tag des Ankunfts des Pakets beim Käufer.

"BGB § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen" hat geschrieben:(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

[...]


"BGB § 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen" hat geschrieben:(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.

(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.

Man kann ohne Angabe von Gründen die Ware innerhalb zwei Wochen zurückschicken, damit ist die Frist eingehalten und der Widerruf "vollständig".

"BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe" hat geschrieben:[...]

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

[...]

Bei einem Notebook müssen die Rücksendekosten vom Verkäufer getragen werden. (In den AGB legen diese aber fest, dass man das Paket frei abschicken muss.)
Absatz 3 ist nun wichtig: Beim Öffnen des Kartons fällt einem garantiert ein Zettel in die Hand, auf dem etwas steht à la "Wertminderungen jeglicher Art werden bei Rückgabe dem Kunden in Rechnung gestellt". Daraus folgt, man darf nichts machen, was den Wert mindert. Natürlich darf man nach Gesetz das Gerät prüfen.
Wo ist nun die Grenze? Sicher für den Käufer ist es, nur das zu tun, was er im normalen Ladengeschäft auch machen kann: Gerät vorsichtig auspacken, keine Schutzfolien abziehen, keine Software entsiegeln, keine Software installieren. Ein Pixelfehler-Testtool von einer CD zu starten ist mit großer Sicherheit kein Problem, da es keine bleibenden Spuren hinterlässt.
Wenn man sich nicht sicher ist, was man darf: Einfach beim Shop nachfragen.

Nach der Rückgabe: Wann erhalte ich mein Geld zurück?
Den Restbetrag muss einem der Verkäufer natürlich zurückerstatten. Nach Information eines Internet-Shops mit "Trusted Shops"-Siegel gilt da folgende Regelung:
Der Verkäufer hat nach Rückgabe 30 Tage Zeit, das Geld zurück zu überweisen.
Hierfür habe ich aber noch kein Zitat aus dem Gesetz.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr!


Zuletzt aktualisiert am 07.11.2006 12:33 Uhr


Die englische Äquivalenz zu diesem "Wichtig"-Thread findet ihr -> hier. // The English equivalence to this Sticky can be found -> here.
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