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14-Tage Rückgabe: 20% Verlust

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

14-Tage Rückgabe: 20% Verlust

Beitragvon RicBit » 08.04.2005 15:57

aspettl: Anmerkung: Ich habe diesen Post von einem anderen Thread getrennt, da er dort inhaltlich nicht passte.

@aspettl:

Ich kann Dich nur warnen vor AYOO/NetMarkt24:

Hallo ich habe auch sehr schlechte Erfahrungen, mit AYOO bzw. netmarkt24 gemacht. Ich schildere mal meinen Fall.
Ich habe ein PC-System übers Internet bestellt, ist schnell angekommen. Dann habe ich festgestellt, dass entweder ein Speicherbaustein kaputt ist oder einer eingebaut war, der nicht funktioniert. Ich hab gedacht ok, nicht weiter schlimm, dann kurz nachdem ich das Betriebssystem installiert habe, hat das DVD-Laufwerk auch keine Reaktion gezeigt. Dann hab ich gedacht kein Problem man hat ja 2 Wochen Zeit, dass Zeug wieder zurückzuschicken. Dieses Recht hat man ja immer wenn man über einen Online-Händler bestellt. Ich hab das Zeug wieder zurückgeschickt mit der Bitte mein Geld wieder zurückzuüberweisen.
In der Zwischenzeit habe ich mit AYOO Kontakt aufgenommen, sie haben mir bestätigt, dass das in Ordnung ist. Da die Verkaufssumme über 40€ ist, bekommt man ja die Versandkosten auch zurück. Soweit so gut. Jetzt gehen die Probleme los:
Erstens wurden die richtigen Versandkosten erst nach einigen Emails hin und her schliesslich dann doch mal überweisen.

Und jetzt kommt das was mich am meisten stört:
Nachdem ich alles zurückgesendet habe, hat AYOO einfach 20% von der Summe abgezogen und dann den Betrag überwiesen, mit der Begründung das sie das System nicht mehr als Neuware verkaufen können. Kann ich nicht nachvollziehen, das Einzige was anders ist ist das Klebeband um den Karton.
Da habe ich dann auch einige Emails hinundher geschrieben, irgendwann als es mir zu bunt geworden ist, hab ich geschieben das ich mich an den Verbraucherschutz wenden werde und evtl. auch einen Rechtsanwalt einschalten werde. Das wird auch passieren, wenn weiterhin keine Reaktion erfolgt.

Seit diesem Augenblick habe ich keine Antwort mehr auf meine Emails erhalten, obwohl dann auch noch ein Erinnerungsemail an alle mir bekannten AYOO-Email-Adressen geschickt habe.

Das ist natürlich auch eine Masche Geld zu verdienen, indem man defekte Ware ausliefert und daran noch Geld verdient. Gute Geschäftsidee aber ich denke auf Dauer werden sich die Kunden da bedanken, ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, wann diesem Online-Händler die Kunden wegrennen.

Ich kann nur nochmal warnen vor diesem Online-Händler.
RicBit
 
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Beitragvon aspettl » 08.04.2005 20:57

Hallo

Tut mir leid, dass dir das passiert ist. Der Verkäufer ist aber im Recht.
Siehe topic,1273,-Rueckgaberecht-bei-Notebooks-Unbekannte-Kostenfalle.html .

Es ist ganz legal, eine Nutzungspauschale abzuziehen, da der Händler deinen Computer nicht mehr als neu verkaufen kann. (Falls doch, muss er so viel Arbeit investieren = Betriebssystem neu aufsetzen usw., dass er dafür die Pauschale braucht.)
Wenn du den Computer zwecks Reparatur eingesendet hättest, müsstest du nichts zahlen und würdest nach ca. zwei Wochen einen funktionsfähigen (reparierten) bekommen.

Gruß
Aaron

PS: Der Händler hat 30 Tage Zeit, die das Geld zurück zu überweisen.

Alle Angaben immer ohne Gewähr - ich bin kein Rechtsanwalt.
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Beitragvon RicBit » 09.04.2005 19:30

@aspettl:
Danke für die schnelle Antwort, der PC ist aber im selben Zustand zurückgeschickt worden, wie er gekommen ist, d.h. er hat gar keine zusätzliche Arbeit dadurch, weil der PC ohne Betriebssystem geliefert worden ist und ich das ganze System in seinen Ursprungszustand gebracht habe. Ausserdem kann er ein defektes System sowieso nicht weiterverkaufen, wer schützt dann eigentlich den Käufer davor, wenn der Händler z.B. absichtlich ein altes defektes System verschickt ?
Ausserdem wenn der Händler dadurch Arbeit gehabt hätte würde ich es ja einsehen, es war aber einfach nicht so und 20% finde ich schon etwas happig und übertrieben.
Bist Du dann der Ansicht, das ich keine Chance habe, dass ich mein Geld wiedersehe ?

Gruss
RiCBit
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Beitragvon aspettl » 09.04.2005 19:32

Gesetzlich gibt es meines Wissens nichts, was den Betrag/Prozentsatz bestimmt. Das ist im Erachten des Verkäufers, d.h. du müsstest den davon überzeugen, dass er übertreibt. Vor ein Gericht geht man wegen sowas ja nicht.

Wie lange (Tage) hast du den PC gehabt/benutzt?

Gruß
Aaron
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Beitragvon RicBit » 09.04.2005 19:46

Den PC habe ich genau einen Tag gehabt, dann habe ich sofort ein Email an den Händler geschrieben, dass ich das System wieder zurückschicken werde, da einiges defekt oder fehlerhaft geliefert worden ist.
Nach der Antwort des Händlers mit seinem ok, habe ich dann das Paket gleich abgeschickt (2 Tage nach Erhalt der Ware).
Ich hab ja auch nicht vor deswegen vor Gericht zu gehen, aber ärgern tut es mich schon, dass man als Käufer da keine Rechte mehr hat. Weiterhin ärgert es mich, dass es die Firma überhaupt nicht mehr für nötig hält auf Emails zu antworten. Wenn Sie etwas verkaufen wollen, dass reagieren sie so schnell wie möglich, wenn dann der Verkauf mal über die Bühne gegangen ist, dann wird der Kunde einfach ignoriert. Wenn ich ein Händler wäre würde ich immer auf die Zufriedenheit meiner Kunden bedacht sein, ich denke das es einfach der bessere Weg ist, dauerhaft seine Kunden zu behalten.

Gruss
RicBit
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Beitragvon karmon » 11.04.2005 14:08

Durch eine Anfrage beim Verbraucherschutz verlierst du nichts.
Das würde ich dir raten, denn eventuell bekommst du dort noch einige wichtige Informationen, bezüglich was du dir gefallen lassen musst und was nicht.
Die haben mit solchen Dingen i.d.R. mehr Erfahrung und können dir vielleicht noch einen guten Tip geben.
karmon
 
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Beitragvon Superiouswhiteangel » 19.04.2005 19:31

Hi
Ich habe da auch noch was zu zu sagen!!!

Ich habe ebenfalls ein NB beim Online Händler gekauft.

Der DVD Brenner war Kapuut.
FSC hat sich 2 Wochen für die Reparatur eingeräumt.
Das ich da aber kein Bock drauf hatte zu warten, habe ich von meinem 14 tägigen Rückgabercht gebrauch gemacht.
Absolut problemlos. Rechner zurück, Geld wieder da ohne abzüge.

So nun zum Recht.

Hier mal nen auzug aus Nem gesetzestext:

§4 Widerrufsrecht (Fernabsatzvertrag, § 312b BGB)
1. Der Verbraucher hat bei einem Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312b BGB das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber der microFirst Computer GmbH, Herzogstandstr. 2, 85435 Erding, zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege.

Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Die Ware kann insbesondere nicht mehr als "neu" verkauft werden, wenn die Verschlechterung der Ware auf Stromausfall, Überspannung an der Schnittstelle, extreme Umweltbedingungen, unsachgemäße Verwendung, Wartung, Anwendung oder Verwendung von nicht genehmigten Teilen zurückzuführen ist




So also wenn du keine Beulen reingekloppt hast hat er keine Chance:
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Beitragvon aspettl » 19.04.2005 22:54

Superiouswhiteangel hat geschrieben:So also wenn du keine Beulen reingekloppt hast hat er keine Chance:

Falsch. Das ist vielleicht deine Auffassung, die Rechtslage sieht da aber anders aus. Da steht nur "insbesondere bei", das sind einfach die ganz harten Fälle. Damit ein Gerät nicht mehr neu ist, reicht es normal schon, z.B. Spiele zu installieren. Im Einzelfall könnte man sich vor Gericht streiten - aber: Die Shops im Internet kennen ihre Rechte. Und man kann sicher sein: Die mit den günstigsten Preisen nutzen sie am meisten aus.

Gruß
Aaron
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Beitragvon Superiouswhiteangel » 20.04.2005 06:53

Na ich weiß ja nicht.
Ich sehe das etwas anders. Immerhin hat man ja mit dem auspacken und prüfen der Ware nicht gegen das Gesetzt verstoßen.
Also habe ich entweder nur Glück gehabt, einen sehr kullanten Händler oder..... keine Ahnung.

Ich habe nämlich auch Windoof neu gemacht, Platte Partitioniert usw.

Hmmm.... würde mich ja mal Interessierten was da weiter passiert
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Beitragvon aspettl » 20.04.2005 13:27

Dann war er kulant. Andere handhaben das anders: Software installiert, egal welche, ist benutzt wie ein Eigentümer und damit nicht mehr die erlaubte Prüfung.

EDIT:
Ansonsten könntest du die alle zwei Wochen ein anderes Notebook kaufen, alles so einrichten wie du willst, 1,5 Wochen verwenden, dann es zurückschicken. So hätte man immer ein Notebook ohne was zu zahlen - nicht mal den Versand. Ist wohl klar, dass sich die Händer davor schützen. (Und das per Gesetz.)

Gruß
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