PappaBaer hat geschrieben:Rocco hat geschrieben:Geld zurück ist eine reine Kulanzentscheidung des Händlers. Es kann Dir auch passieren, das der Händler sagt, du kannst dir für das Geld was anderes kaufen und du kannst ihm das noch nicht mal für übel nehmen.
Ähhh...jein.
JackR will so wie ich das sehe von seinem Widerrufsrecht lt. FAG gebrauch machen.
@PappaBaer
Ich weiß, wie es JackR meint und ich möchte mich auch net mit dir rumstreiten
, aber es gibt keine Gesetzlichkeit, wo beschrieben wird, das der Händler das Geld auszahlen muß. Der Händler kann, muß aber nicht. Er kann auch für den Wert etwas anderes anbieten. Deshalb habe ich auch geschrieben, das es eine reine Kulanzentscheidung des Händlers ist.
Was anderes ist, wenn du etwas bestellt hast, hast bezahlt (Vorkasse) und es ist nicht Lieferbar. Dann bekommst du das Geld zurück. In allen anderen Bereichen, wird dir meist das Geld gut geschrieben (ich sag einfach mal: T-COM, Versandhäuser wie Quelle, Otto etc.).
Du verstehst sicherlich jetzt, was ich meine.
Rocco