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Wie lange dauert Rückabwicklung?

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Wie lange dauert Rückabwicklung?

Beitragvon JackR » 07.06.2007 19:17

Hallo NG

Ich habe das FSC Amillo Xa 1526 wieder innerhalb der 14-Tage-Frist zurückgegeben - hatte es beim FSC-Online-shop gekauft.

Nach 4 Stunden Betrieb war es defekt....

Wie lange wird die Rückabwicklung dauern? Also Geld zurück?

Die Zusendung der Retourenkarte hatte bereits fast eine Woche gedauert -das läßt nicht gutes hoffen...

Jack
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Re: Wie lange dauert Rückabwicklung?

Beitragvon Rocco » 07.06.2007 21:56

JackR hat geschrieben:Wie lange wird die Rückabwicklung dauern? Also Geld zurück?

Jack


@JackR

Geld zurück ist eine reine Kulanzentscheidung des Händlers. Es kann Dir auch passieren, das der Händler sagt, du kannst dir für das Geld was anderes kaufen und du kannst ihm das noch nicht mal für übel nehmen.

Rocco
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Beitragvon PappaBaer » 07.06.2007 22:13

Rocco hat geschrieben:Geld zurück ist eine reine Kulanzentscheidung des Händlers. Es kann Dir auch passieren, das der Händler sagt, du kannst dir für das Geld was anderes kaufen und du kannst ihm das noch nicht mal für übel nehmen.

Ähhh...jein.

JackR will so wie ich das sehe von seinem Widerrufsrecht lt. FAG gebrauch machen.

Das allerdings setzt voraus, dass das Gerät nur in dem Maße geprüft wurde, wie man es auch in einem Ladengeschäft hätte machen können. Es darf also nicht benutzt werden.
Da es nun kaputt gegangen ist, weiss ich nicht, ob das Ganze unter Prüfen oder schon Benutzen fällt.
Gruß Torsten
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Beitragvon Rocco » 08.06.2007 08:29

PappaBaer hat geschrieben:
Rocco hat geschrieben:Geld zurück ist eine reine Kulanzentscheidung des Händlers. Es kann Dir auch passieren, das der Händler sagt, du kannst dir für das Geld was anderes kaufen und du kannst ihm das noch nicht mal für übel nehmen.

Ähhh...jein.

JackR will so wie ich das sehe von seinem Widerrufsrecht lt. FAG gebrauch machen.


@PappaBaer

Ich weiß, wie es JackR meint und ich möchte mich auch net mit dir rumstreiten :wink: :lol: , aber es gibt keine Gesetzlichkeit, wo beschrieben wird, das der Händler das Geld auszahlen muß. Der Händler kann, muß aber nicht. Er kann auch für den Wert etwas anderes anbieten. Deshalb habe ich auch geschrieben, das es eine reine Kulanzentscheidung des Händlers ist.

Was anderes ist, wenn du etwas bestellt hast, hast bezahlt (Vorkasse) und es ist nicht Lieferbar. Dann bekommst du das Geld zurück. In allen anderen Bereichen, wird dir meist das Geld gut geschrieben (ich sag einfach mal: T-COM, Versandhäuser wie Quelle, Otto etc.).

Du verstehst sicherlich jetzt, was ich meine.

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Beitragvon cosi » 08.06.2007 10:19

Rocco hat geschrieben:... aber es gibt keine Gesetzlichkeit, wo beschrieben wird, das der Händler das Geld auszahlen muß. Der Händler kann, muß aber nicht. Er kann auch für den Wert etwas anderes anbieten. Deshalb habe ich auch geschrieben, das es eine reine Kulanzentscheidung des Händlers ist.


Bei Wahrnehmung des Widerrufs gelten die Vorschriften des gesetzlichen Rücktritts. Und da steht in Absatz 1:

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

Wie der Händler da rechtfertigen will, dass er das gezahlte Geld zurückbehält weiß ich nicht.

Links:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__346.html
Viele Trilliarden Zyklen nach der Initialisierung nimmt die Gesamtzahl der möglichen Zustände erstmals drastisch ab, während die Summe der rückverfolgbaren Kausalfaktoren die Bandbreite des Verarbeitungsfensters übersteigt.

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Beitragvon Rocco » 08.06.2007 11:08

cosi hat geschrieben:
Rocco hat geschrieben:... aber es gibt keine Gesetzlichkeit, wo beschrieben wird, das der Händler das Geld auszahlen muß. Der Händler kann, muß aber nicht. Er kann auch für den Wert etwas anderes anbieten. Deshalb habe ich auch geschrieben, das es eine reine Kulanzentscheidung des Händlers ist.


Bei Wahrnehmung des Widerrufs gelten die Vorschriften des gesetzlichen Rücktritts. Und da steht in Absatz 1:

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

Wie der Händler da rechtfertigen will, dass er das gezahlte Geld zurückbehält weiß ich nicht.

Links:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__357.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__346.html


Hi cosi,

ich möchte mich net runstreiten, aber in deinem 2. Link §346 steht eindeutig Absatz 2, das der Schuldner aber auch Wertersatz leisten kann.

@JackR

Da kannst du nur den Händler kontaktieren und nachfragen, wie lange sowas in der Regel dauert.

Rocco

Edit: Cosi, wenn man bei FSC-shop kauft, steht auch schon in den AGB`s eindeutig drin, das derjenige sein Geld zurück bekommt. Also streiten wir uns net mehr drum.
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Beitragvon cosi » 08.06.2007 12:34

Rocco hat geschrieben:Hi cosi,

ich möchte mich net runstreiten, aber in deinem 2. Link §346 steht eindeutig Absatz 2, das der Schuldner aber auch Wertersatz leisten kann.

Edit: Cosi, wenn man bei FSC-shop kauft, steht auch schon in den AGB`s eindeutig drin, das derjenige sein Geld zurück bekommt. Also streiten wir uns net mehr drum.


Ich streite doch so gerne um Nichtigkeiten :lol:
§346, Absatz 2 gilt nur, falls eine der 3 Einschränkungen zutrifft. Für Geld dürfte da keine anwendbar sein.
Viele Trilliarden Zyklen nach der Initialisierung nimmt die Gesamtzahl der möglichen Zustände erstmals drastisch ab, während die Summe der rückverfolgbaren Kausalfaktoren die Bandbreite des Verarbeitungsfensters übersteigt.

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