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Wer trägt die Rücksendekosten bei Mangel am Notebook?

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Wer trägt die Rücksendekosten bei Mangel am Notebook?

Beitragvon veteq » 29.08.2007 17:26

Hallo,

ich möchte mir evtl ein Notebook im Internet bestellen.

Wie schaut es im Falle einer Reparatur bzw eines Mangels aus, wenn das Gerät an den Verkäufer im Internet zurückgeschickt werden muss:

Wer trägt laut gesetzlicher Regelung für diese Rücksendung (bei Mangel innerhalb der Garantie) die Versandkosten?

Ich freue mich über Eure Informationen!

DANKE
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Beitragvon petschbot » 29.08.2007 17:54

Bei Defekten innerhalb der Garantie wird das Notebook bei FSC eh direkt an den Hersteller gesandt. Da FSC in Allgemeinen eine Collect&Retourn-Garantie gewährt übernehmen die den Versand. Aber unbedingt die Orginalverpackung aufheben!
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Beitragvon daydreamer2601 » 29.08.2007 18:40

Hallo,

als ich mein Notebook eingeschickt habe, brauchte ich mich nicht um den Versand zu kümmern.
Hat alles FSC gemacht. UPS hat es dann abgeholt.
Wie schon erwähnt, Originalverpackung aufheben.

Gruss Stefan
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Beitragvon Ulrich » 05.09.2007 13:44

und falls das notebook tatsächlich an der haustüt abgeholt wird: UNBEDINGT einen zeugen bei der "übergabe" an der seite haben - und am besten noch ein foto machen mit dir, dem notebook und dem dem abholer drauf !!
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Beitragvon Vash_X » 12.09.2007 08:10

Kleine frage nebenbei.. was den tun wenn die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist!? Und muss das Netzteil mit!?
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Beitragvon DerWotsen » 12.09.2007 08:19

FSC verkauft dir einen Karton für ca. 20 €.
Die wollen diese Verpackung im Orginalkarton wegen der Versandversicherung.
Netzteil muß nicht mit, und nach Rücksprache kannst auch die Festplatte ausbauen.

MfG Frank
Erste Hilfe bei Problemen:
topic,355,-Hardware-F-A-Q.html
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Beitragvon Vash_X » 12.09.2007 08:24

also ruf ich den Kundendienst an sag ich habe kein karton. die schicken mir einen zu und dann geht es wieder zurück? Ist ja lustig +gg+

Das mit der festplatte ist echt gut zu wissen!!
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Re: Wer trägt die Rücksendekosten bei Mangel am Notebook?

Beitragvon -TiLT- » 13.09.2007 04:31

veteq hat geschrieben:Wie schaut es im Falle einer Reparatur bzw eines Mangels aus, wenn das Gerät an den Verkäufer im Internet zurückgeschickt werden muss:


1. Händler Kontaktieren und über das Problem informieren. Nachfragen, ob er damit einverstanden ist, wenn du die Reparatur direkt mit FSC abwickelst. Hinweisen auf Übertragung der Garantie-Reparatur als eine Nachbesserung i.S.d. Gewährleistung! Sonst hast du selbst nach zweimaliger Nachbesserung kein Recht auf Rückgabe.

2. Überlege dir gut, ob du lieber ein Austauschgerät haben willst. Im Rahmen der Gewährleistung gillt das als unverweigerbare Nachbesserungsleistung des Händlers. Dieser muss nachweisen, dass ein Austausch nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand möglich wäre. (Ist nur der Fall bei kostspieligen Einzelangertigungen)

veteq hat geschrieben:Wer trägt laut gesetzlicher Regelung für diese Rücksendung (bei Mangel innerhalb der Garantie) die Versandkosten?


Garantie = Freiwillig vom Hersteller. Ergo entscheidet der Hersteller auch.
Gewährleistung = Gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Sämtlicher Aufwand zur Beschaffung der Nachbesserung (insbesondere Transportkosten, Personal- und Materialkosten) fallen zulasten des Händlers
Doubleslash hat geschrieben:Es kann nicht sein, dass ihr keine Probleme mit dem 3438 habt. Jeder hat die, sogar solche, die das Notebook gar nicht haben! JEDER! Auch ihr!
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