veteq hat geschrieben:Wie schaut es im Falle einer Reparatur bzw eines Mangels aus, wenn das Gerät an den Verkäufer im Internet zurückgeschickt werden muss:
1. Händler Kontaktieren und über das Problem informieren. Nachfragen, ob er damit einverstanden ist, wenn du die Reparatur direkt mit FSC abwickelst. Hinweisen auf Übertragung der Garantie-Reparatur als eine Nachbesserung i.S.d. Gewährleistung! Sonst hast du selbst nach zweimaliger Nachbesserung kein Recht auf Rückgabe.
2. Überlege dir gut, ob du lieber ein Austauschgerät haben willst. Im Rahmen der Gewährleistung gillt das als unverweigerbare Nachbesserungsleistung des Händlers. Dieser muss nachweisen, dass ein Austausch nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand möglich wäre. (Ist nur der Fall bei kostspieligen Einzelangertigungen)
veteq hat geschrieben:Wer trägt laut gesetzlicher Regelung für diese Rücksendung (bei Mangel innerhalb der Garantie) die Versandkosten?
Garantie = Freiwillig vom Hersteller. Ergo entscheidet der Hersteller auch.
Gewährleistung = Gesetzlich vorgeschriebene Leistung. Sämtlicher Aufwand zur Beschaffung der Nachbesserung (insbesondere Transportkosten, Personal- und Materialkosten) fallen zulasten des Händlers