Wie kommt ihr immer auf so seltsame Zahlen, wie 3x gleicher Fehler etc.
Mir ist kein Gesetz bekannt, welches dies so beschreibt.
Was ich aber kenne sind die §§439 folgende des BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Daraus lese ich:
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Also kann ich als Käufer bestimmen, ob ich jetzt ein Austauschgerät oder eine Reparatur bevorzuge.
Die Anzahl der Nachbeserungsversuche regibt sich m.E. aus diesem §
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
[...]Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Da steht so wie ich das lese, dass, wenn die 2. Nachbesserung keinen Erfolg bringt, dass dann der gesamte Nachbesserungsprozess erfolglos war. Somit ist unterm Strich der Kaufvertrag gescheitert. Der Käufer muss die Ware zurückgeben und der Verkäufer das Geld, was er nur unter Berücksichtigung aller abzuziehenden Möglichkeiten tun wird. Die genaue Rechtslage dort habe ich nicht nachgeschlagen.
@Octopus: Wie du schon selbst gemerkt hast, hast du bisher aber nicht die gesetzliche Form der Gewährleistung beim Händler, sondern die freiwillige Garantie des Herstellers genutzt, daher besteht für dich vorerst keine Anwendbarkeit der o.g. §§. Der Händler wird auch keine Kulanz zeigen, da für ihn andere Geweährleistungsgesetze gellten, und er keine Chance mehr hat, das Gerät an den Hersteller zurückgehen zu lassen. (Allerdings müsste man da genau nachhalten, wie lange das Gerät unterwegs auf Reparatur war, denn diese Zeit lässt sich evtl. abziehen, damit der Händler das Alter des Gerätes bei einer rechtlichen Überprüfung auf unter ein Jahr rechnen kann.)
Wenn du dein Gerät aber nun zu deinem Händler gibst, um es das erste mal auf Gewährleistungsbasis nachbessern zu lassen, dann sage bitte dazu, dass das Gerät bereits 5x beim Hersteller zur Reparatur war, nicht, dass dir daraus wie mir ein Strick gedreht wird. Sei offen und beschreibe das Problem, mach dich vorher mit den §§ vertraut und kenne deine Rechte, nur dann hast du die Möglichkeiten dich in einer Diskussion zu behaupten.
Wenn dir deine Rechte dann verwährt werden (wie mir), dann kannst du den Weg über die Justizmühlen gehen. Ziehe aber unbedingt einen Rechtsanwalt zu Rate um meine Aussagen zu überprüfen. Denn rechtlich kann ich dich als Laie nicht korrekt beraten.