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Welchen Zeitraum haftet der Kunde nach einer Rücksendung?

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Welchen Zeitraum haftet der Kunde nach einer Rücksendung?

Beitragvon juli4 » 12.09.2007 12:02

Hallo @ all,
ich habe ein gebrauchtes Notebook anstatt eines Neuen gekauft, der Händler hat es seit 01.08.2007 wieder zurück.
Das Geld wurde mir am 10.08.2007 erstattet. Es sollten 15,85 € einbehalten werden, weil ich den Auslieferungszustand nicht wieder hergestellt hatte. Also wurde es doch vorher geprüft. Gestern (nach über 40 Tagen) habe ich nun eine email bekommen, mit folgendem Inhalt:

"Wir hatten das Gerät eingeschickt. Der hersteller stellt fest das die Festplatte komplett formatiert wurde und kein Betriebssystem mehr installiert war. Die Reparatur wurde uns nun mit 82,11 euro in Rechnung gestellt. Diese Kosten müssen wir ihnen belasten da davon auszugehen ist das sie als Kunde das System gelöscht haben."

Ich bitte mal jemanden der mir einen rechtlichen Rat geben könnte um Hilfe, denn ich habe das Notebook nur einmal eingeschaltet und sofort zurück geschickt.

MfG
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Beitragvon nordic09 » 12.09.2007 12:49

rechtlichen Rat wirst hier nicht bekommen - auf so dünnes Eis begiebt sich hier sicher keiner.

Vielleicht kannst nen Zeugen benennen der dabei war als Du ganz Stolz das Notebook ausprobiert hast und der deine Aussage bestätigen kann.

...dass der Hersteller feststellt die HDD sei formatiert worden kann ich mir nicht vorstellen - wegen sowas schickt ein Händler doch kein Gerät ein. Kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Waren denn keine Installations-CDs dabei? Ich persönlich würde das erstmal nicht bezahlen - ist aber kein rechtlicher Rat sondern nur meine Meinung.

Wenn ne Rechtschutzversicherung hast, würde ich mal einen Anwalt fragen wegen der genauen rechtlichen Lage. Wenn nicht, vielleicht eine FREUNDLICHE Mail an den Verkäufer mit dem Hinweis dass das so nicht gewesen sei und Du nicht bereit bist diesen Betrag zu zahlen.
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Beitragvon juli4 » 12.09.2007 13:27

Hallo nordic09,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Es war eine DVD "Windows Anytime Upgrade" dabei, auf der Festplatte (160GB) ist eine versteckte Partition mit dem Vista Recovery (ca. 10GB )groß. Ich weiß das jetzt alles weil ich mir das Notebook dort noch einmal als Neues gekauft habe. Ich kann mir nicht vorstellen wie ich das hätte formatieren sollen, weder aus Versehen noch mit Absicht???
Es war ein großer Händler, ich weiß nicht ob ich den hier nennen darf?
Ich wollte keine Gesetze dazu wissen oder gar Prozesshilfe :-) sondern nur mal wissen ob es nach so langer Zeit überhaupt Ansprüche gibt. Wenn ich als Kunde was habe muss ich doch auch in drei bzw. 14 Tagen oder manchmal auch in einem Monat meine Ansprüche geltend machen.

MfG
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Beitragvon -TiLT- » 13.09.2007 04:26

Wenn in den AGB des Verkäufers nicht steht, dass bei einer Retour das System in den Auslieferungszustand versetzt werden muss, dann kannst du die Festplatte mit sonstwelchen Daten beschrieben zurückgeben und deine 15 Euro einfordern.

Wenn du allerdings ein technisch einwandfreies Gerät wegen eines Mangels hast zurückgehen lassen, der nicht existierte, sondern nur darauf beruhte, dass du die Festplatte bewusst gelöscht hast, ist die Einforderung der Überprüfungspauschale gerechtfertigt, da du dann eigentlich einen Betrug verübt hast.

Das sind aber alles Spekulationen. Generell kann der Verkäufer jederzeit mit Forderungen an dich herantreten, sofern er sich nicht grob fahrlässig zu viel Zeit damit lässt. 40 Tage sind für Überprüfung durch den Verkäufer, Sendung zur Werkstatt Überprüfung durch die Werkstatt, Rücksendung zum Verkäufer, und aktiv werden des Verkäufers völlig im Rahmen.

Also beschreib uns mal den Vorgang genauer, sonst kann man dir schlecht korrekt antworten.
Doubleslash hat geschrieben:Es kann nicht sein, dass ihr keine Probleme mit dem 3438 habt. Jeder hat die, sogar solche, die das Notebook gar nicht haben! JEDER! Auch ihr!
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Beitragvon juli4 » 13.09.2007 11:37

Hallo -TiLT-,
vielen Dank für deine Antwort das hilft mir schon mal weiter.

Ich habe nichts "großartiges" an dem Book gemacht. Ich habe ausser den Treibern und Firefox nichts installiert, Firefox habe ich dann wieder entfernt, weil es am nächsten Tag zurück ging, per Rücksendeauftrag.

Aber, ich bin mir sicher das der Händler bei der Wiederherstellung Fehler gemacht haben könnte und diesen mir in die Schuhe schieben will.
Das Recovery Vista ist auf einer versteckten Partition, also war keine CD dabei.

Als ich das Notebook (Sony AR31M ,demo 1450,-€) das erste mal einschaltete ging alles wie bei einer "Erstinbetriebnahme", dann stand jedoch "nur noch 3 Tage bis zur (Vista) Registrierung" und es waren noch irgendwo Ordner vom Vorgänger drauf. Stand ja nichts von gebrauchtem NB! Aber habe noch ein paar Fragen.

1. Der Händler hatte doch noch mein Geld, wieso hätte ich das dann mit einer defekten Rückgabe zurück bekommen?

2. Hätte ich nicht schon Bescheid bekommen müssen als er es einschickte und nicht erst jetzt wo er es zurück hat?

MfG
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Beitragvon -TiLT- » 15.09.2007 05:02

Also hast du das Gerät wegen "Nichtgefallen" zurückgeschickt, und nicht wegen eines technischen Defektes. In dem Fall war also auch keine Überprüfung durch den Hersteller nötig, und ich würde die Zahlung verweigern. Du hast im Rahmen der Feranbsatzgesetze dein Recht auf Test geltend gemacht, und hast es dann zurückgeschickt. Wenn dir dein Geld bis auf eine Pauschale, die in meinen Augen auch nicht rechtens ist, da du ja zwangsläufig das System verändern musst, um es zu testen, schon zurückgezahlt wurde, eindeutig eine Überprüfung beim Händler durchgeführt wurde (erkennbar ja an der Vorgeschichte), würde ich als Antwort schreiben, dass der Vorgang so wie geschildert unwahrscheinlich ist, du ein technisch funktionsfähiges Gerät zurückgeschickt hast und keine technische Überprüfung notwendig war. Daher würde ich den Händler auffordern, von weiteren Forderungen oder jeglicher Kontaktaufnahme abzusehen.
Wenn er dir dann wieder mit ner Forderung kommt, gehste zum Anwalt, lässt den die Geschichte auseinanderdröseln, dann ist das mit einem Brief erledigt, oder der Händler muss dich wegen der 80 Euro verklagen, was kaum passieren wird.
Doubleslash hat geschrieben:Es kann nicht sein, dass ihr keine Probleme mit dem 3438 habt. Jeder hat die, sogar solche, die das Notebook gar nicht haben! JEDER! Auch ihr!
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