Hallo liebe Amilofreunde!
Eines zuerst: Ich war mit der Leistung des Amilo M 1425 fünf Monate sehr zufrieden. Trotzdem ist vor einigen Tagen der vierte (!!!!) Mangel aufgetreten, mit dem ich nicht leben wollte. Und auch mir stellte sich die Frage, ob ich mein geliebtes Notebook von FSC direkt abholen lasse, oder es beim Händler (in meinem Fall: der Media-Markt) direkt reklamiere. Weil ich mir nicht sicher war, ob ich den bequemen Weg gehen soll (das Noti von FSC abholen lassen), oder den unbequemen (beim Media-Markt reklamieren), bin ich den ganz unbequemen gegangen, und habe mich für 6€ bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Das Ergebnis dieser Beratung möchte ich im Folgenden schildern.
Alle folgenden Informationen sind natürlich unter Vorbehalt. Hier die Kurzform der Antwort der Verbraucherzentrale: BRINGEN SIE IHR NOTEBOOK AUF JEDEN FALL ZUM VERKÄUFER ZURÜCK, UND LASSEN SIE ES KEINESFALLS DIREKT VON FSC REPARIEREN, WEIL SIE MIT DIESER REPARTUR DURCH DEN HERSTELLER EINEN TEIL IHRER RECHTE VERLIEREN!!!!
Nun gut, hier die lange Form der Antwort der Verbraucherzentrale und damit auch die Schilderung meines spezifischen Falls:
Mein Notebook hat innerhalb von fünf Monaten bei sachgemäßem Gebrauch (ich fasse das Teil fast mit Samthandschuhen an) insgesamt folgende VIER Mängel entwickelt:
1. Leistungsverlust des Akkus bei ausgeschaltetem Notebook (ein Mangel, der anstandslos von FSC inzwischen repariert wird) - ich hätte mit diesem Mangel leben können.
2. Klappern der Tastatur im oberen linken Quadranten (auch das Thema wurde hier hinreichend erläutert)
3. Sporadisch funktionierte die linke Feststelltaste der Tastatur nicht (schwierig zu demonstrieren)
4. Nach fünf Monaten entwickelte sich bei mir der bekannte Haarriss am Gehäuse
Mit dem Gehäuseschaden war das Maß bei mir voll! Mit den anderen Mängeln hätte ich leben können (schließlich bin ich bequem). Aber auf einen Riss im Gehäuse folgen bekanntermaßen weitere. Und ich befürchte, dass es sich bei dieser Art von Gehäuseschaden um einen generellen Produktmangel handelt. Was mache ich also, wenn das Gehäuse auch nach Reparatur bricht?
Daher habe ich mich vor der Reklamation an die Verbraucherzentrale gewendet. Die hat mir zu Folgendem geraten:
Thema 1: Reklamation direkt im Media-Markt, oder über den Kollekt & Return Service von FSC abholen lassen?
Antwort: Auf jeden Fall im Media-Markt reklamieren. Einfach aus dem Grund, weil der Media-Markt mein direkter Vertragspartner ist. Und meinem Vertragspartner muss ich die Gelegenheit zur Behebung des Mangels geben. Nehmen wir an, mein Haarriss tritt 3x in Folge auf, und ich reklamiere es im Media-Markt: dann habe ich dass Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Wenn ich das Gerät im selben Fall von FSC abholen lasse, hatte der Media-Markt nie die Möglichkeit, meinen Mangel zu beheben, und damit VERLIERE ICH MEIN RECHT AUF WANDLUNG (sprich: der Media-Markt muss das Notebook nicht zurück nehmen)!
==> also: Noti in jedem Fall beim Händler reklamieren und nicht direkt bei FSC!
Thema 2: Ist das Klappern der Tastatur oder die sporadisch nicht funktionierende Feststelltaste ein Grund zur Reklamation?
Antwort der Verbraucherzentrale: Ein Grund auf jeden Fall, aber möglicherweise wird der Mangel nicht anerkannt (weil: der Mangel ist nur schwer zu beweisen oder wird als kosmetischer Mangel behandelt). Bei diesen Mängeln ist die Rechtslage offenbar dermaßen unklar, dass man Glück bei der Reklamation haben kann, oder eben keines.
Thema 3: Energieverlust
Antwort: ==> sollte sich der Händler bei der Regulation dieses inzwischen sehr bekannten Fehlers quer stellen, so sollte man ihm Beweise liefern. Und das ist nicht schwierig. (Notebook unter Aufsicht des Händlers 24 Stunden bei voll geladenem Akku stehen lassen und dann mal nachsehen, wie viel Power es noch hat).
Thema 4: Haarriss im Gehäuse
Antwort: Das Thema ist richtig schwierig. Der Händler kann nämlich behaupten, man sei unsachgemäß mit dem Produkt umgegangen. Oder anders gesagt: Der Händler könnte uns unterstellen, wir seien zufällig auf as Notebook draufgetreten, oder hätten in einem Wutanfall darauf rumgehämmert, oder, oder, oder...... In meinem Fall: Ich habe meine Hände auf die Tastatur gelegt, um etwas zu schreiben und es machte 'knack' .... Also, was tun? Die Verbraucherzentrale sagte dazu: 'In dem Fall, dass der Händler Ihnen unsachgemäßen Gebrauch unterstellt, sammeln sie Beweise dafür, dass sie nicht alleine unter diesem Fehler leiden. Halten Sie dem Händler z.B. die Bilder aus diesem Forum unter die Nase und beweisen damit, dass sie nicht der Einzige sind. Es könne schließlich kein Zufall sein, dass die Risse an verschiedenen Notebooks IMMER exakt an derselben Stelle auftreten.'
Thema 5: Wenn mein Notebook z.B. 12 Wochen zur Reparatur ist, verlängert sich dann auch dementsprechend die Garantie?
Antwort: Ja! Behaltet also Beweise darüber in der Hand, wie lange ihr euer Notebook beim Händler lassen mußtet.
Thema 6: Habe ich 24 Monate Garantie? Und wenn ja, was passiert so Entscheidendes nach 6 Monaten?
Antwort: Wenn ich das richtig verstanden habe, so geht der Gesetzgeber in den ersten 6 Monaten davon aus, dass ein Mangel bei Produkterwerb bereits bestand. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um. Mit anderen Worten: bis zum 6. Monat muss der Hersteller mir beweisen, dass ein Haarriss durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Nach dem 6. Monat muss ich beweisen, dass ich das Gerät sachgemäß behandelt habe, und der Mangel trotzdem aufgetreten ist (z. B., indem ich einen teueren Gutachter beauftrage).
Thema 7: Wie viel Zeit muss ich dem Händler Zeit zur Reparatur gewähren? Kann ich direkt eine Frist setzen?
Antwort: Klar kann ich eine Frist zur Reparatur setzen. Ich muss nicht zehn Jahre auf mein repariertes Noti warten. Aber der Reihe nach: Eine Frist kann ich nicht sofort setzen. Ich muss zuerst die übliche Reparaturdauer abwarten. Wie lang ist nun die übliche Reparaturdauer? Das kann sehr verschieden sein. Mein Händler sagte mir heute z. B.: ‚In etwa drei Wochen haben sie Ihr Notebook zurück.’ Sollte mein Notebook in drei Wochen nicht repariert worden sein, kann ich den Händler schriftlich (!!!!) in Verzug setzen! Von diesem Zeitpunkt an muss ich dem Händler noch einmal mindestens 2 Wochen Zeit geben..... sollte das Notebook dann nicht zurück sein...... - meine Verbraucherzentrale meinte: ich solle mich in diesem Fall noch einmal unentgeltlich an sie wenden
Hier meine Tipps:
1. Lasst Euch vom Händler nicht abwimmeln, indem der behauptet, er sei nicht zuständig, sondern der Hersteller. Der Händler ist Eure erste Adresse!
2. Reklamiert in jedem Fall beim Händler, denn dieser armen Kreatur muss die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden, und nicht dem Hersteller!
3. Falls ihr Euch nicht sicher seid, wie ihr bei der Reklamation vorgehen sollt, dann lasst Euch von der Verbraucherzentrale beraten. Das kostet einmalig 6€ und ihr könnt in dem Fall, dass sich die Sache in die länge zieht, kostenlos weiterberaten lassen.
4. Seid freundlich zu Eurem Händler – der ist auch nur ein Mensch. Und freundliche Menschen kommen weiter *fg*.
Und hier noch eine private Anmerkung: Ich hab mir die Garantiebedingungen von FSC durchgelesen. Die sagen ganz klar, man solle sich zuerst an deren Support wenden. Da stand kein Wort davon, dass man dadurch bestimmte Rechte verliert. Die sind nach meiner Meinung parteiisch und auf ihren eigenen Vorteil bedacht.
In der Hoffnung, dass ich hier ein wenig Klarheit zum Thema Reklamation bringen konnte, sage ich hier noch einmal: Alles unter Vorbehalt. Die Kette Media-Markt wurde von mir nur als Beispiel genannt, .... wie diese Kette mit meiner Reklamation verfahren wird, werde ich Euch (hoffentlich in drei Wochen) bald sagen können.
Und hier noch ein Vorschlag für dieses Forum: Wie wäre es mit der Rubrik: 'Solidarität bei Reklamationen' ... Was ich damit meine? Hier ein Beispiel: Nehmen wir an, mein Händler reguliert tatsächlich all meine Schäden, euer Händler stellt sich beim selben Schaden aber quer, dann könnte z. B. ich Unterlagen zur Verfügung stellen, die beweisen, dass der Schaden schon mal anerkannt wurde, und eure Chancen steigen damit.
Nun gut. Genug erzählt (wie gesagt: alles unter Vorbehalt) - Gebt mir doch Rückmeldungen und Korrekturen zu meinem geschriebenen in diesem Forum - ich erzähl demnächst, was aus meinem Noti geworden ist.
Bis dahin viele Grüße,
Euer Liskas *winkö*