Hallo.
Ich habe mir im November 2004 einen Medion PC gekauft. Dieser ist innerhalb seiner Garantiezeit (3 Jahre) 2 Mal am Mainboard kaputt gewesen und repariert worden, sowie 1 mal jetzt die Soundkarte (aktuell kaputt und noch nicht repariert).
Hat man nicht vom Gesetz her das Recht, seinen vollen Kaufpreis wieder zu erlangen? oder zumindest einen Teil des Kaufpreises?