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Inoffizielles Forum rund um die Notebooks der Amilo- und Lifebook-Serien von Fujitsu

Erlaubte Modifikationen beim Einschicken?

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Erlaubte Modifikationen beim Einschicken?

Beitragvon hikaru » 13.11.2007 09:05

Hallo,

mich (und sicher nicht nur mich) würde es mal interessieren, welche Modifikationen erlaubt sind, wenn es darum geht, ein Notebook zur Reperatur einzuschicken.

Bei mir gibt es keinen aktuellen Fall, aber im Thread Grafik, Display/Streifen im Display, obwohl GraKa getauscht ist, HILFE hatte ich folgende Frage gestellt:
hikaru hat geschrieben:Hilft es, die alte Grafikkarte wieder einzubauen und den Wechsel zu verschweigen um FSCs Kulanzverhalten zu beeinflussen? Oder bemerken die den Wechsel, wenn das Notebook eingeschickt wird?
worauf ich folgende Antwort bekam:
An-Dr.Zej hat geschrieben:Du wirst hier zu solchen waghalsigen Sachen keine Atwort bekommen, dies fällt nämlich unter betrug.


Meine Absicht war sicher nicht die Anstiftung zum Betrug. Der Threadersteller sollte ja keine falschen Angaben machen.
Dass dies nicht die feine englische Art wäre, ist mir klar, aber einen Betrug kann ich hier nicht erkennen.

Hier im Forum wird regelmäßig dazu aufgerufen, die Konfiguration des Rechners in den Ursprungszustand zurückzuversetzen (Recovery des OS) um den Supportanspruch gegenüber FSC zu bewahren oder gar offensichtliche Manipulationen vorzunehmen (Festplatte ausbauen).
Da sehe ich den Aus- und Rücktausch einer Grafikkarte nicht als Problem, da sie mechanisch betrachtet ja eine einfache Steckplatine wie z.B. RAM ist, dessen (fachmännische) Umrüstung schließlich auch kein Problem darstellt.

Es geht mir nicht um Paragraphenreiterei oder darum, einen Streit vom Zaun zu brechen. Aber hier liegt eine für mich unklare Situation vor, die ich gern geklärt hätte.
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Beitragvon PappaBaer » 13.11.2007 09:11

Es ist ganz einfach:

Das wechseln bzw. Ausbauen der Festplatte ist laut FSC erlaubt und führt somit nicht zum Garantieverlust.

Bei den Grafikkarten sieht das etwas anders aus. Auch wenn diese gesockelt sind, führt ein Wechsel / Ausbau durch den Kunden zum Garantieverlust. Der Sockel wurde nicht dazu eingeführt, damit der User seine Grafikkarte hin- und herbauen kann, sondern damit die Hersteller ein einfaches Werkzeug in der Hand haben, um ein bestimmtes Modell mit unterschiedlichen Konfigurationen liefern zu können (in dem Fall eben die Grafik).
Gruß Torsten
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Nachdem ich Google und die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.
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Beitragvon hikaru » 13.11.2007 10:00

Ok, soweit ist das verständlich. Gibt es dazu Quellen, wo man nachlesen kann, was man darf und was nicht?

Aber dann bleibt immer noch die Frage mit dem OS-Wechsel. FSC stellt sich ja nicht umsonst quer, wenn ein Notebook mit "falschem" OS kommt. Schließlich können falsche Treiber im Extremfall die Hardware beschädigen.

Wie passt das mit der hier im Forum praktizierten Vorgehensweise zusammen, aktiv zum Recovery vor dem Einschicken zu raten?
Streng genommen müsste man doch sagen:
"FSC gibt keinen Support für z.B. XP Pro. Wenn du das eigenmächtig installierst, bist du selbst schuld und erhältst hier auch keine Hilfe im Forum, wenn du FSC vorgaukeln willst, dass du es nie installiert hättest."

Mir ist natürlich klar, dass das unsinnig ist, aber die Ambivalenz des Umgangs mit "unerlaubten" Veränderungen an der Software und "unerlaubten" Veränderungen an der Hardware hier im Forum leuchtet mir nicht ein und gefällt mir daher nicht.
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Beitragvon PappaBaer » 13.11.2007 14:54

Software-mässig kannst Du installieren, was Du willst, das juckt die Garantie gar nicht. Das Problem ist da eher ein anderes:
Wenn Du ein System mit einem anderen OS einschickst, für das FSC keinen Support anbietet, dann kannst Du das Problem haben, dass FSC sagt: "Der Fehler ist Software-bedingt, kein Garantiefall". Wenn Du das Gerät mit dem urpsrünglichen OS wegschickst und das Problem da auch auftritt, kann Dir da mit dem Argument schon mal keiner mehr kommen.
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Beitragvon hikaru » 14.11.2007 08:57

Ahja... :?
Danke!

Es gibt sicher genug eingeschickte Notebooks, die "nur" einen Softwarefehler haben.

Aber aus der Praxis ließe sich auch der Schluss ziehen, dass die FSC-Techniker nicht über das nötige Fachwissen, die Mittel oder den Anreiz verfügen, um bei ihren eigenen Produkten Software- von Hardwarefehlern zu trennen. - Sehr ermutigend!

Na dann will ich mal hoffen, dass ich nie einen "echten" Garantiefall habe. :)
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Beitragvon hikaru » 20.05.2008 17:03

Ich habe mir am Wochenende in einer ruhigen Minute mal mein gesamtes Handbuch zu Gemüte gezogen und da steht drin, dass die Garantie erlischt, wenn man eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Support RAM oder Festplatte austauscht.
Dem zufolge dürften viele hier im Forum ihre Garantie bereits los sein (mich eingeschlossen).

Benutzerhandbuch "EasyGuide" AMILO Pro V3205 / AMILO Si 1520, Seite 55 "Aus- und Einbau von Komponenten im Servicefall":
Reparaturen am Gerät dürfen nur von autorisiertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Durch unbefugtes Öffnen oder unsachgemäße Reparaturen erlischt die Garantie und es können erhebliche Gefahren für den Benutzer entstehen (elektrischer Schlag, Brandgefahr).

Sie dürfen nach Rücksprache mit der Hotline/Help Desk die in diesem Kapitel beschriebenen Komponenten selbst aus- und einbauen.

Wenn Sie ohne Rücksprache mit der Hotline/Help Desk Komponenten selbst aus- und einbauen, erlischt die Garantie Ihres Notebook.
[Hervorhebungen von mir]

Daraufhin nahm ich mir auch noch das Garantiehandbuch "Garantie/Warranty" (ja was denn nun, Garantie oder Gewährleistung?) - Seite 6 "Garantieausschlüsse":
Der Garantieanspruch erlischt,
• wenn Fujitsu Siemens Computers-Produkte mit Teilen, Komponenten oder Peripheriegeräten versehen oder genutzt werden, die von Fujitsu Siemens Computers für die konkrete Anwendung nicht freigegeben sind,
• falls Serviceleistungen/Reparaturen oder anderen Veränderungen am Produkt durch nicht von Fujitsu Siemens Computers autorisierte Personen vorgenommen wurden,
es sei denn, dass der Defekt nachweislich nicht durch diese Ereignisse verursacht worden oder deren Folge ist.


Kann jemand was handfestes dazu sagen (mit Quelle)?
Ist das überhaupt vereinbar mit der deutschen Rechtssprechung (die Verlagerung der Beweispflicht auf den Kunden)?
Und was wenn nicht? Eine salvatorische Klausel habe ich nirgends gefunden.
Streng genommen darf ich ja nicht mal mehr meine Maus und meinen USB-Stick anschließen. Ich habe jedenfalls nirgends gelesen, dass die von FSC freigegeben sind. ;-)

Und auch der Thread mit den Amilo-Bildern sollte mit einer deutlichen Warnung versehen werden, dass das Öffnen des Geräts zum Garantieverlust führt (was ich machen werde, wenn sich meine Vermutung bestätigen sollte).

PS: Ich weiß, dass dies keine juristische Plattform ist und entsprechende Aussagen nicht bindend sind.
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Beitragvon DerWotsen » 20.05.2008 17:16

@hikaru
Den wichtigsten Satz hast du dann übersehen.
hikaru hat geschrieben:es sei denn, dass der Defekt nachweislich nicht durch diese Ereignisse verursacht worden oder deren Folge ist.

[/quote]

Wie soll z.B. ein Defekt am Heatpipe, Lüfter, Graka beim HDD-Tausch zustandekommen.
Oder ein Festplattendefekt, Inverterschaden beim Ramtausch.

Frank
Erste Hilfe bei Problemen:
topic,355,-Hardware-F-A-Q.html
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Beitragvon hikaru » 20.05.2008 17:22

Na dann schau dir doch mal an, wie die Dinger heute von innen aussehen:
http://www.amilo-forum.de/topic,21498,15,-Thread-mit-Amilo-Bildern.html#140961
Da ist alles beisammen.

Außerdem geht es ja um die Beweislast (nochmal genau lesen). Nicht dir muss nachgewiesen werden, dass du es kaputt gemacht hast, sondern du musst nachweisen, dass du es nicht warst. Wie willst du das machen?
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Beitragvon Shalom » 20.05.2008 17:41

hikaru hat geschrieben:Kann jemand was handfestes dazu sagen (mit Quelle)?


Kann ich, aber nur per Email.

hikaru hat geschrieben:PS: Ich weiß, dass dies keine juristische Plattform ist und entsprechende Aussagen nicht bindend sind.


Da hast du Recht, wenn man hier so manch abenteuerliches Posting, von "Geld haben will zurueck, etc." liest, aber lassen wir das...
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Beitragvon hikaru » 20.05.2008 17:56

Warum nur per E-Mail?
Dokumente kannst du an deine Beiträge anhängen oder verlinken, solange du dabei keine URV begehst. Solltest du dazu eine begehen müssen, darfst du es mir höchstwahrscheinlich auch nicht mailen. ;-)

Vielleicht kannst du ja auch die Quellen deiner Quelle angeben.
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Re: Erlaubte Modifikationen beim Einschicken?

Beitragvon heikom36 » 13.08.2008 15:23

Im Desktopbereich gibt es keine Probleme mit der Garantie wenn man eine andere Grafikkarte einbaut.
Da gibt es bereits eindeutige Urteile.

Im Notebookbereich wäre ich da etwas vorsichtiger. Man sollte beachten das die Kühlung im Notebook auf die, ab Werk, verbauten Komponenten hin optimiert sind.
Baue ich z.B. eine andere CPU ein, die eine größere Leistungsaufnahme mit einer höheren Wärmeabgabe hat, dann ist das ganze Kühlkonzept über den haufen geworfen... also bei solchen Hardwareumbauten wäre ich an dieser Stelle etwas vorsichtig.
Den Austausch von Arbeitsspeicher oder den Festplatten kann nicht zum Garantieverlust führen ebensowenig wie das Aufspielen eines fremden Betriebssystems.

Dann mal eine Frage: Welche Treiber können eine Hardware im Notebook beschädigen?? Bei CRT-Monitoren kann ich das nachvollziehen (falsche Bildwiederholungsrate) - aber alle anderen Komponenten... hmmm.. Softwaremäßig. Ich glaube eher Nein - oder klärt mich einer (richtig!) auf??
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Re: Erlaubte Modifikationen beim Einschicken?

Beitragvon hikaru » 13.08.2008 16:27

Die Hersteller von Notebooks orientieren sich beim Design der Geräte (hoffentlich) an der TDP-Spezifikation der vorgesehenen Prozessoren. Daher sollte das Aufrüsten eines Prozessors kein Problem darstellen, solange die TDP identisch ist. Gleiches gilt für die Grafikkarte. Die Probleme mit dem Garantieverfall sind wohl eher auf die nicht zu gewährleistende fachmännische Ausführung in Eigenregie zurückzuführen, was sich auch mit den Garantiebestimmungen deckt.
Ein Austausch von Festplatte und RAM kann ebenfalls zu Hardwareschäden führen, wenn gewisse Vorsichtsgrundregeln verletzt werden. Den Wortlaut im Handbuch interpretiere ich persönlich so, dass der eigenmächtige Austausch von RAM und Festplatte ebenfalls zum Garantieverlust führt (s. weiter oben). Diese Position ist hier im Forum jedoch keine Mehrheitsmeinung oder gesicherte Erkenntnis, daher vertrete ich sie nicht offensiv.

Ein (zugegeben klobiges und nicht als Treiber zu bezeichnendes) Programm, mit dem der Tastaturcontroller zerstört werden kann, konnte ich bereits in der 11. Klasse schreiben. Ich war in Informatik ein guter aber kein herausragender Schüler. Prinzipiell ist jedes Scriptkiddie dazu in der Lage. Ich bitte um Verständnis, dass ich weitere Details nicht veröffentlichen werde.
Wer sich die manpage zu hdparm anschaut wird feststellen, dass dieses Programm ebenfalls nur verwendet werden sollte, wenn man weiß, was man tut.
Und was mit einem zu übermütig übertakteten Prozessor passiert, sollte sich jeder Achtklässler zusammenreimen können.

Treiber sind als hardwarenahe Software prinzipiell in der Lage, Bauteile z.B. durch zu hohe Spannungen zu beschädigen. Andere Betriebssysteme verwenden andere Treiber. Daher ist ein nicht freigegebenes Betriebssystem theoretisch ein Hardwarerisiko.
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Re: Erlaubte Modifikationen beim Einschicken?

Beitragvon heikom36 » 14.08.2008 18:22

Ich wollte auch keine Anleitung haben und hoffe das auch solche Anleitungen schwer bis gar nicht zu finden sind :) Ich gehe immer nach dem Motto: Spaß ist schön aber wenn es anderen weh tut oder Geld kostet ist der Spaß nur noch einseitig und das ist nicht gut (Scriptkiddies sind angesprochen, die oft gar nicht wissen was die da überhaupt anrichten).

Mir erschien es etwas eigenartig... OK, nen Prozesser durch übertakten sterben zu lassen sehe ich auch nicht als allzugroßes Problem an - Viele Hersteller (gerade im Grafikkartenbereich) bringen diese Tools ja gleich mit :) - Daran habe ich gar nicht gedacht...
Auch der Prozesser kann ja rein Softwaremäßig hochgetaktet werden und sogar die Spannung kann verändert werden.... stimm.. Da war ich in Gedanken wohl noch vor 15 Jahren wo man Jumper setzen musste, Leitebahnen kurzschliessen...und und und... da war es rein Softwaremäßig schon etwas schwieriger was zu zerstören... Da ich mich absolut mit Übertaktung und so nicht beschäftige (mir persönlich bringt das nichts) habe ich auch nicht so weit gedacht das sich sooooooo viel verändert hat in den Jahren.
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