mich (und sicher nicht nur mich) würde es mal interessieren, welche Modifikationen erlaubt sind, wenn es darum geht, ein Notebook zur Reperatur einzuschicken.
Bei mir gibt es keinen aktuellen Fall, aber im Thread Grafik, Display/Streifen im Display, obwohl GraKa getauscht ist, HILFE hatte ich folgende Frage gestellt:
worauf ich folgende Antwort bekam:hikaru hat geschrieben:Hilft es, die alte Grafikkarte wieder einzubauen und den Wechsel zu verschweigen um FSCs Kulanzverhalten zu beeinflussen? Oder bemerken die den Wechsel, wenn das Notebook eingeschickt wird?
An-Dr.Zej hat geschrieben:Du wirst hier zu solchen waghalsigen Sachen keine Atwort bekommen, dies fällt nämlich unter betrug.
Meine Absicht war sicher nicht die Anstiftung zum Betrug. Der Threadersteller sollte ja keine falschen Angaben machen.
Dass dies nicht die feine englische Art wäre, ist mir klar, aber einen Betrug kann ich hier nicht erkennen.
Hier im Forum wird regelmäßig dazu aufgerufen, die Konfiguration des Rechners in den Ursprungszustand zurückzuversetzen (Recovery des OS) um den Supportanspruch gegenüber FSC zu bewahren oder gar offensichtliche Manipulationen vorzunehmen (Festplatte ausbauen).
Da sehe ich den Aus- und Rücktausch einer Grafikkarte nicht als Problem, da sie mechanisch betrachtet ja eine einfache Steckplatine wie z.B. RAM ist, dessen (fachmännische) Umrüstung schließlich auch kein Problem darstellt.
Es geht mir nicht um Paragraphenreiterei oder darum, einen Streit vom Zaun zu brechen. Aber hier liegt eine für mich unklare Situation vor, die ich gern geklärt hätte.