Hallo liebe Gemeinde,
ich möchte mal ein paar Ideen von euch in den Raum geworfen haben. Im Gesetzt kenne ich mich zwar recht gut aus, aber irgendwie scheint das auf den Fall nicht ganz beziehbar zu sein.
Ich habe mir am 08.12.2005 einen Laptop bei der Internetfirma XY gekauft, einen AMILO M3438G /BU M3438G/PM 760/2x512MB/.
Das Ding ist mir vor 3 Wochen kaputt gegangen: Grafikkarte kaputt.
Völlig problemlos habe ich den Laptop bei Siemens eingeschickt. Nachdem ich 3 Wochen nichts von deren Seite gehört habe, habe ich dort angerufen.
Die nette Frau am anderen Ende der Leitung teilte mir dann mit, dass die Grafikkarte nicht lieferbar sei. Das würde sich noch sehr lange hinziehen, so die Auskunft.
Darauf hin habe ich erbost einige Male beim Kundenservice angefragt worauf hin ich die Antwort bekomme: Nicht mehr zu reparieren!
Das Problem: Zitat: "Die Grafikkarte kann nicht geliefert werden. "
Jetzt war ich stock sauer. Wieso kann ein Gerät nicht repariert werden, wenn ein Händler irgendwo in Pusemuckel eine Grafikkarte nicht liefern kann.
Ein anderes Modell, eine neuere oder was auch immer könne man hier nicht einbauen, sodass das Gerät nach dem momentanen Stand der Dinge nicht zu raparieren sei. Ich könne es mir nun aussuchen, ob ich ewig warte, oder wie ich weiter vorgehen soll.
Dass ich mich an de Händler wenden soll, wurde mir auch gesagt, den gibts jedoch mitlerweile nicht mehr.
Áls ich das erklärt habe, wollten sie mir den Preis erstatten, und zwar Neupreis abzüglich 3 Prozent für jeden Monat den ich das Gerät genutzt habe, beginnend ab dem 7. Das heißt: 1200 € - (16 x 3%) macht 648 €!
Was soll ich jetzt machen? Habe ich nicht zumindest den Anspruch, den momentanen Wert des Gerätes ersetzt zu bekommen, sprich das billigste Angebot für das gleiche Modell?
Habt ihr ne Idee?