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Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag???

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag???

Beitragvon Arch2008 » 04.06.2005 21:46

Hey Leute -
ich hoffe, dass mir jemand schnell einen Tipp in Bezug auf Gewährleistung geben kann!

Folgendes Problem:

Habe mein Notebook im Juni 2004 gekauft. Anfang diesen Jahres trat der erste Defekt auf - CPU und Mainboard waren defekt.
Erhielt mein Notebook zwar betreffend dieser Mängel repariert zurück, jedoch wurde es bei dieser Reparatur beschädigt- Riss im Gehäuse, Kratzer und Schraubenvöllig überdreht- und es ging wieder zurück.

Erhielt es nach ca. 2 1/2 Wochen repariert wieder (Kratzer waren zwar noch da - aber wem soll ich da was beweisen- war gezwungen damit zu leben).

So- nach einigen Wochen fing der DVD- Brenner an keine DVD's mehr zu brennen (TDK,Verbatim,Octron,EMTEC)- entweder mit Begründung:
Ungültige Disk oder unspezifischer Schreibfehler.
(Keine Treiberkonflikte!!!)
Außerdem hat er plötzlich ab und zu Probleme auch DVD' zu lesen.
Einen weiteren Defekt wies die Tatstatur auf- Durchbiegen/bzw. nervendes Klappern unten rechts.

Wurde wieder eingeschickt. Erhielt es diesmal nach schon einer Woche wieder .
Im Reparaturbericht stand: Tastatur verzogen- wurde getauscht, Funktionsprüfung i.O
Brenner in Ordnung, Testbrennen verlief ohne Probleme.

Zur Tastatur:
War bei den ersten drei Sätzen schreiben auch oK- doch dann war dieses schlackern wieder da.

Zum Brenner:
Habe nochmals o.g. Rohling- Hersteller ausprobiert mit dem selben Ergebnis!

Nun mein eigentliches Anliegen-
Ich haben jetzt nach dem ganzen hin und her echt die Nase voll und will vom Kaufvertrag zurücktreten.
- waren ja schon drei Nachbesserungen.

Jetzt habe ich folgende Fragen:

1. Was ist mit dem Brenner? Die sagen der ist ok; bei mir jedoch funktioniert er nicht.
2. Wäre die Tastatur ein Grund zum Rücktritt?
3. Habe mein Notebook immer direkt von FSC reparieren lassen und bin nicht zum Verkäufer gegangen- habe im Forum gelesen, dass damit mein Anspruch verloschen ist- Stimmt dass???

Hoffe. dass mir jemand weiterhelfen kann!!!

Danke schon mal im Voraus!
Zuletzt geändert von aspettl am 04.06.2005 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: aspettl: Verschoben in "Gewährleistung / Garantie / Reparatur".
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Beitragvon aspettl » 04.06.2005 22:10

Hallo

Also die Gewährleistung gilt nur beim Verkäufer, d.h. direkt bei FSC einschicken muss dieser nicht als Reparaturversuch werten.
Zweitens ist meines Wissens 3-malige Reparatur pro Fehler möglich.
Drittens ist man mit Gewährleistung nach 6 Monaten in der Beweispflicht, dass der Fehler schon seit Anfang bestand oder dass man das Notebook normal behandelt hat (=> teures Gutachten)
Insgesamt sehe ich keine Chance auf eine Wandlung.

Wegen den vorhandenen Fehler musst du es wohl erneut einschicken.

Brenner:
Bei allen Rohlingsmarken das gleiche Problem?

Tastatur:
Das Tastaturproblem kann man evtl. selbst beheben, in dem man z.B. Küchenpapier unter sie legt - das hilft manchmal was. Kommt natürlich drauf an, was genau das Problem bei deiner Tastatur ist. (Für das Einschicken sollte man das Küchenpapier aber entfernen.)

Gruß
Aaron

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Beitragvon Arch2008 » 04.06.2005 22:50

Danke für die schnelle Antwort!
Hört sich ja nicht so gut an.
Zum Brenner- habe nur die genannten Rohling-Hersteller ausprobiert- diese haben die mir bei FSC ausdrücklich empfohlen.

Mit der Beweislastumkehr, bezüglich der Gewährleistung hast Du schon Recht- hoffe jedoch, dass der Verkäufer kulant ist.
Zu dem zweiten Punkt- hatte mit früher schon mal beim Anwalt Rechtsberatung geholt (wegen Desktop)- Gewähr bezieht sich auf das komplette Gerät, nicht auf einzelne Komponenten.

Zur Tastatur: schlackert und klappert sehr laut beim Anschlag der Pfeiltasten.

Hoffe, dass ich doch irgendwie rauskomme aus dem Kaufvertrag.

Gruss Arch2008
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Beitragvon PappaBaer » 04.06.2005 23:45

Rein rechtlich gesehen sehe ich da genauso schwarz wie aspettl.
Ein Recht auf Wandlung hast Du nur gegenüber Deinem Händler, wenn ein bestimmter Fehler nach drei Nachbesserungsversuchen nicht behoben wurde.

Du hast:
1. Gar nicht von der gesetzlichen Gewährleistung Gebrauch gemacht. Ab dem 6. Monat ist das imho auch schwer, falls der Händler sich querstellt (Thema Beweislast-Umkehr)
2. Liegen/lagen bei Dir unterschiedliche Fehler vor.

Du kannst eigentlich nur auf Kulanz Deines Händlers hoffen. Aber auch da sehe ich wenig Chancen.

Das Klappern der Tastatur scheint bei diesen Uniwill-Modellen oft vorzukommen. Hier hilft so wie es aussieht auch wirklich nur, das Spiel der Tastatur zu verringern. Ein Blatt Küchenpapier wäre hier eine praktikable wenn auch nicht unbedingt professionelle Lösung. Ob man hier weiterhin auf Nachbesserung beharren kann, weiss ich nicht, da die technische Funktionalität der Tastatur ja gegeben ist und dieses Klappern anscheinend fast ein Merkmal (wenn auch kein positives) dieser Modell-Serien ist. It's not a bug, it's a feature. :wink:

Beim Brenner würde ich Dir dennoch einfach mal raten, eine andere Rohlingmarke zu testen. Auch ein Firmware-Update wäre einen Versuch wert. Sollte das alles nichts bringen, solltest Du bei FSC nochmal darauf bestehen, dass das Laufwerk getauscht wird.
Gruß Torsten
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Beitragvon Arch2008 » 04.06.2005 23:57

Kann mir denn niemand Hoffnung machen!!!??? :?: :D :D

P.S.
-Frimware-Update hab ich schon, hat auch nichts gebracht und Rohlinge habe ich nur zu genüge verbraten. und selbst wenn er irgenwann mal einen Rohling brennt- man kann doch nicht einen Brenner auf den Markt werfen, der nur 1 oder 2 Rohlinghersteller kennt; außerdem hat er die TDK immer gebrannt.
Hinzu kommt ja auch noch das Problem mit dem Auslesen einiger DVD's.

Arch2008 :cry:
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Beitragvon 1101011 » 05.06.2005 12:08

Die einzige Hoffnung die ich dir machen könnte, währe dir im Falle einer Rechtschuitzversicherung raten mal einen Anwalt aufzusuchen..
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Beitragvon Arch2008 » 05.06.2005 21:22

Na mal schauen-

morgen ist es soweit- gehe zum Händler. Drückt mir mal die Daumen...
vielleicht bringts ja was.


Danke Arch 2008 :?
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