Geric hat geschrieben:Ähm, wenn du die OEM Version "ohne" einen Computer gekauft hast auf welchem "anderen" Computer willst du sie dann installieren?
OEM Versionen, egal welcher Herkunft kannst du installieren wo du willst, sofern sie sich installieren lassen. Die Koppelung an Hardware ist in Deutschland rechtswiedrig.
Gruß Dirk
Ähm.... Du bist bei einer Firma angestellt, die Microsoft Gold Partner ist und dann schreibst du so ein Müll hier rein.... Nee. Sorry Dirk... Aber wo ich deine Antwort gelesen habe, musste ich laut loslachen.
Du weißt, was OEM bedeutet. Ich habe nicht umsonst am Anfang geschrieben, das es verschiedene OEM Versionen gibt. Die eine Version wird als Systembuilder Version (SB) verkauft, denn bei einer Systembuilder Version verzichtest du auf den Support, daher auch preiswerter als eine Vollversion. Die 2. Variante ist die OEM Version, die mit einem PC zusammen ausgeliefert wird. Der Support wird von demjeweiligen Hersteller durchgeführt.
Kaufst du die beschriebene 1. Version (SB), kannst du diese auf einem beliebigen PC oder Notebook installieren. Allerdings mußt du diese Version freischalten.
Kaufst du Variante 2, dann ist dies ein Verstoß gegen das Lizenzrecht von Microsoft. Denn auf dem Productkey Label steht meist die Firma drauf bzw. auf der CD steht: "Nur in Verbindung mit PC". Deswegen wird die Lizenz immer auf das Gerät geklebt und nicht Extra beigelegt.
Die Aussage "Die Koppelung (hat übrigens nichts mit einer Koppel zu tun) an Hardware ist in Deutschland rechtswidrig." ist ein völliger Unfug. Microsoft gibt sogar den Hersteller vor, das die Hardwarekopplung Pflicht ist. Ich kenne die allererste Ausführung von Microsoft herausgegebene Erklärung, wo klip und klar die Vorschrift eines BIOS Lock vorgegeben ist. Damals gab es zwar den ersten Aufruhr von der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen, aber diese konnten sich nicht durchsetzen. Die ersten BIOS Locks wurden schon mit Windows Millenium eingeführt.
Du kannst mir gern zeigen, wo ich es nachlesen kann, das dies rechtswidrig ist, aber wenn du von dem Urteil in Frankreich sprichst, wo ein Richter zu Gunsten des Kundens entschieden hat, ist dies noch lang nicht hier in Deutschland gültig.
Wie gesagt, auf PC`s oder Notebooks steht auf dem Lizenz Aufkleber der Hersteller und somit ist diese OEM-Lizenz an dieses Gerät gebunden. Du kannst Hardware-Änderungen durchführen, bist aber dann leider verpflichtet, dein Windows zu aktivieren, da der sogenannte BIOS Lock fehlt.
Oder wie kannst du dir erklären, warum du deinen Productkey von deiner OEM Version niemals bei einer Neuinstallation eingeben musstest?
@Striker15
Ich gehe mal ganz stark davon aus, das du eine Systembuilder Version besitzt.
Rocco