amilo-forum.de

Inoffizielles Forum rund um die Notebooks der Amilo- und Lifebook-Serien von Fujitsu

PA2548 WLAN Problem - muss der Händler umtauschen ?

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

PA2548 WLAN Problem - muss der Händler umtauschen ?

Beitragvon reichels » 03.03.2008 17:57

Hallo,

weiss jemand ob ich auf Umtauschbestehen kann?
Ich habe am 24.11.08 einen Amilo PA 2548 gekauft.
Dieses Teil hat ein massives Problem mit WLAN hat, wie ich in diesem Forum
lese haben das viele und auch ein Umtausch hat nichts gebracht.
Jetzt war ich beim Händler habe gefragt, ob der zurücknehmen kann und mir ein komplett anderes Gerät dafür geben kann. Der sagte nein.
Nun habe ich mein Problem Siemens Fujitsu gemailt. Alles was mir gearten wurde hat keine Besserung gebracht. Ich aber muss mit dem Teil arbeiten.
Auf meine Frage ob sie mir das Gerät gegen eines einer anderen Serie umtauschen, teilten Sie mir mit, ich müsse zu meinem Händler gehen. Mein Händler sagte mir ich muss zu Siemens gehen. Wohin muss ich denn nun?

Meine Frage, wenn des Gerät nicht einwandfrei funktioniert, kann ich dann nicht drauf bestehen, dass es der Händler zurück nimmt?

Danke Gruß Manuela
reichels
 
Beiträge: 4
Registriert: 09.01.2008 08:11

Beitragvon littlebastard » 03.03.2008 18:43

1. glaube ich nicht, daß du es am 24.11.08 gekauft hast...... :wink:
und 2. wenn du ein problem mit wlan hast, muß fsc es beseitigen.....nach 3maliger erfolgloser reparatur kannst du auf einen wandel oder rücknahme bestehen....
littlebastard
 
Beiträge: 753
Registriert: 13.09.2005 17:48
Notebook:
  • Amilo Pa 2510

Beitragvon Gallox » 03.03.2008 18:49

...aber nicht bei FSC. Er hat mit dem Händler den Vertrag und dort die Gewährleistung.
Gallox
 
Beiträge: 491
Registriert: 26.04.2007 11:56
Notebook:
  • FSC Amilo Xi2528

Beitragvon littlebastard » 03.03.2008 18:53

Gallox hat geschrieben:...aber nicht bei FSC. Er hat mit dem Händler den Vertrag und dort die Gewährleistung.


da widerspreche ich nicht, allerdings müssen vor einer wandlung eben mehrere reparaturen erfolglos gewesen sein, außer der händler ist so kulant und tauscht es, wonach es nicht aussieht....
littlebastard
 
Beiträge: 753
Registriert: 13.09.2005 17:48
Notebook:
  • Amilo Pa 2510

Beitragvon reichels » 03.03.2008 19:07

littlebastard hat geschrieben:1. glaube ich nicht, daß du es am 24.11.08 gekauft hast...... :wink:

da hast Du natürlich recht es war 2007

und 2. wenn du ein problem mit wlan hast, muß fsc es beseitigen.....nach 3maliger erfolgloser reparatur kannst du auf einen wandel oder rücknahme bestehen....
reichels
 
Beiträge: 4
Registriert: 09.01.2008 08:11

Beitragvon Gallox » 04.03.2008 09:37

reichels hat geschrieben:
littlebastard hat geschrieben:1. glaube ich nicht, daß du es am 24.11.08 gekauft hast...... :wink:

da hast Du natürlich recht es war 2007

und 2. wenn du ein problem mit wlan hast, muß fsc es beseitigen.....nach 3maliger erfolgloser reparatur kannst du auf einen wandel oder rücknahme bestehen....


So quotet man aber nicht. Da muß man ja suchen was du überhaupt zu sagen hast ;)


da widerspreche ich nicht, allerdings müssen vor einer wandlung eben mehrere reparaturen erfolglos gewesen sein, außer der händler ist so kulant und tauscht es, wonach es nicht aussieht....


Anscheinend kennt er sich nicht aus, oder er pokert und hofft, daß der Kunde sich nicht auskennt. Nach 2 erfolglosen Reparaturen muß er wandeln. Er kann aber natürlich die Nutzungszeit abziehen. Man rechnet grob mit ca 3% pro Monat. Aber du weißt das ja, soweit ich mich erinnere :)

Also wenn ich partout wandeln wollte würde ich mit Zeuge und Workordernummern nochmal hin. Wenn er sich weigert sagen, daß ich die Sache einem Anwalt übergebe. Und das dann natürlich auch tun. Dann darf Anwalt und Gerichtskosten (wenn er es soweit kommen läßt, was nicht zu erwarten ist) zahlen. Warum sich ein Händler aber stur stellt verstehe ich nicht. Er bekommt doch von FSC alles geregelt. Klar, er muß sich mit FSC in Verbindung setzen, aber er macht doch keinen Verlust. Und er hat einen zufriedenen Kunden. Wenn der nen Anwalt braucht ist er ihn für immer los.
Gallox
 
Beiträge: 491
Registriert: 26.04.2007 11:56
Notebook:
  • FSC Amilo Xi2528

Beitragvon littlebastard » 04.03.2008 13:05

Gallox hat geschrieben:
reichels hat geschrieben:
littlebastard hat geschrieben:1. glaube ich nicht, daß du es am 24.11.08 gekauft hast...... :wink:

da hast Du natürlich recht es war 2007

und 2. wenn du ein problem mit wlan hast, muß fsc es beseitigen.....nach 3maliger erfolgloser reparatur kannst du auf einen wandel oder rücknahme bestehen....


So quotet man aber nicht. Da muß man ja suchen was du überhaupt zu sagen hast ;)


da widerspreche ich nicht, allerdings müssen vor einer wandlung eben mehrere reparaturen erfolglos gewesen sein, außer der händler ist so kulant und tauscht es, wonach es nicht aussieht....


Anscheinend kennt er sich nicht aus, oder er pokert und hofft, daß der Kunde sich nicht auskennt. Nach 2 erfolglosen Reparaturen muß er wandeln. Er kann aber natürlich die Nutzungszeit abziehen. Man rechnet grob mit ca 3% pro Monat. Aber du weißt das ja, soweit ich mich erinnere :)

Also wenn ich partout wandeln wollte würde ich mit Zeuge und Workordernummern nochmal hin. Wenn er sich weigert sagen, daß ich die Sache einem Anwalt übergebe. Und das dann natürlich auch tun. Dann darf Anwalt und Gerichtskosten (wenn er es soweit kommen läßt, was nicht zu erwarten ist) zahlen. Warum sich ein Händler aber stur stellt verstehe ich nicht. Er bekommt doch von FSC alles geregelt. Klar, er muß sich mit FSC in Verbindung setzen, aber er macht doch keinen Verlust. Und er hat einen zufriedenen Kunden. Wenn der nen Anwalt braucht ist er ihn für immer los.


echt nur 2 reparaturversuche?.....hab aus anderen branchen die info von 3 versuchen......
littlebastard
 
Beiträge: 753
Registriert: 13.09.2005 17:48
Notebook:
  • Amilo Pa 2510

Beitragvon Gallox » 04.03.2008 14:26

Hat mit der Branche nichts zu tun. Hier ein Link, Infos steht aber tausendfach im Netz: http://www.123recht.net/2-fache-Reparat ... 67911.html

Aber darum geht es ja nicht. Ob 2 oder 3 mal ist egal. Grundsätzlich hat er ein recht auf Wandlung, und das NUR bei dem Händler. Und problemlos nur in den ersten 6 Monaten. Dann ist ja Beweislastumkehr. Aber alles ohne Gewähr, bin ja kein Anwalt, nur bestens informiert :)
Gallox
 
Beiträge: 491
Registriert: 26.04.2007 11:56
Notebook:
  • FSC Amilo Xi2528


Zurück zu Gewährleistung / Garantie / Reparatur