Hallo liebe Amilo-Freunde!
(Hier folgt die Fortsetzung meines Beitrags: "Reklamationen: was mir die Verbraucherzentrale dazu riet" [Den Link findet ihr noch einmal ganz unten])
Ich habe bei der Reklamation meines Notebooks etwas erlebt, was kaum ein Zufall sein kann. Zumindest ist das meine Vermutung. Offenbar wurden Fehler an meinem Notebook bewußt (!!!!) trotz korrekter Fehlerbeschreibung NICHT behoben. DIE FOLGENDE STORY LIEST SICH WIE EIN KRIMI! Hier mein Fall:
Am 18.05.2005 gab ich mein Notebook Amilo 1425M beim Media-Markt als Reklamation ab. Der Media Markt nahm folgende Fehlerbeschreibung von mir auf: (Zitat) 'Riss auf der rechten Seite der Tastatur ohne Fremdverschulden, Akkuleistungsverlust trotz ausgeschaltetem Gerät und neustem BIOS, Klappergeräusch Tastatur oberer Tast.bereich, Feststellstaste sporadisch ohne Funktion.' Der Mitarbeiter des Media-Marktes bestätigte mir mündlich sofort, dass das Akku-Problem mit dem Amilo 1425 hinreichend bekannt sei. Und wir alle in diesem Forum wissen, dass der Riss im Gehäuse ebenso häufig vorkommt, wie das Klappern der Tastatur.
Am 09.06.2005 konnte ich mein Notebook 'angeblich' repariert wieder abholen. Man bekommt vom Media-Markt einen Reparatur-Bericht. In dem stand folgendes:
(Zitat) 'Anspruch aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder Herstellergarantie: Ja [....] Reparaturbericht Werkstatt: Garantie/Kulanzreparatur des Herstellers. Top Cab und Touchpad erneuert. Test Ok.'
...Beim Abholen fragte ich direkt, was diese Aussage denn zu bedeuten habe. Der Riss im Gehäuse war offensichtlich behoben, aber was vor allem gegen den Energieverlust des Akkus unternommen wurde, konnte man mir nicht sagen. Das Klappern der Tastatur war beim Abholen noch vorhanden.
Ich testete mein Notebook ausgiebig. Nach 24 Stunden konnte ich mit Sicherheit sagen, dass nur der Riss im Gehäuse behoben worden war. Und NICHTS anderes. Mein Notebook verliert weiter an Energie, obwohl es ausgeschaltet ist, die Tastatur klappert links oben, die Feststelltaste funktioniert, oder sie läßt es eben. - Jetzt werde ich ein wenig zynisch: ich war sauer. Drei Wochen war mein Notebook bei Bitronic, und sie haben nur den Kosmetischen Schaden behoben. Ich dachte mir also, ich ruf die mal an, und frage nach, warum die denn den Fehler, der vom Media-Markt übergeben werden sollte, nicht repariert haben. Hier die Rufnummer: 01805 - 736364. Dort meldete sich eine äußerst freundliche Mitarbeiterin von Bitronic. Frau S. Ich fragte: 'Frau S. - Was haben sie drei Wochen mit meinem Notebook gemacht? Nur einer von vier Fehlern wurde behoben.' Frau S. antwortete: 'Herr H.: In unser System steht nur etwas von einem Riss in ihrem Gehäuse. Der wurde behoben. MEHR STEHT DA NICHT!' ..... Kurz gesagt: Bitronic teilte mir mit, vom Media-Markt sei an Bitronic nur ein Fehler übergeben worden.
Daraufhin rief ich beim Media-Markt Essen an. Der äußerst freundliche Mitarbeiter (Herr H.) las mir vor, welche Fehlerbeschreibung an Bitronic weitergeleitet worden sei. Er las mir den exakten Wortlaut meiner o.g. Beschreibung vor. Er telefonierte anschließend mit Bitronic und teilte mir im anschließenden Gespräch mit, Bitronic habe offenbar nur den einen Fehler in ihr Computersystem aufgenommen. Ihm sei das unerklärlich.
Da ich sehr flexibel bin, fragte ich den Media-Markt-Mitarbeiter: 'Und? Was machen wir nun?' - Herr H. bot mir an, mein Gerät ein weiteres mal einzuschicken, meine Festplatte vorher auszubauen, damit die Daten nicht verloren gingen und .... - IHR WERDET ES MIR NICHT GLAUBEN - .... ein ERSATZGERÄT.
Am 10.06.2005 (also ziemlich genau 24 Stunden, nachdem ich mein Notebook zurückerhalten habe) brachte ich dem Media-Markt mein Notebook zur Reklamation der Reklamation. Ich erhielt ein 'Amilo L 7300 C' als Austauschgerät. ... Ich war sehr dankbar. Die Mitarbeiter waren freundlich. Und sie nahmen folgende Fehlerbeschreibung von mir auf: (Zitat) 'Innerhalb von 24 Stunden entlädt der akku sich um ca 14% ohne das das gerät eingeschaltet ist. Die tastatur klappert im bereich oben links (ESC usw). Die Feststelltaste geht nicht immer sofort.' (Die Rechtschreibung ist die dem Media-Markt hauseigene - der Sinn ist aber offensichtlich nicht verfälscht).
JETZT KOMMT'S:
Heute (27.06.05) habe ich bei Bitronic angerufen. Ich weiß natürlich, dass mein Gerät erst max. 11 Tage bei denen herumsteht. Ich wollte nur ganz unschuldig mal nachfragen, was mit meinem Notebook denn so beim zweiten Reparaturversuch passiert. Ich fragte: 'Welche Fehler müssen sie denn laut Media-Markt noch beheben?' .... Die Mitarbeiterin sagte mir, vom Media-Markt sei ein 'Klappern der Tastatur' aufgenommen worden. Mehr nicht. Kein Wort vom Entladen des Akkus bei ausgeschaltetem Gerät. Und kein Wort von einer sporadisch nicht funktionierenden Feststelltaste.
Die Mitarbeiterin von Bitronic war sehr freundlich. Ich war nur noch sachlich und habe sie 3 bis 7 mal gefragt, ob ich bei vier Mängeln an meinem Gerät mein Gerät auch 4x einschicken müsse. Ich wollte wissen, wie lange ich als Kunde eines 1499€-Geräts weiterhin hinnehmen müsse, dass man mich so hinhalte. Denn eines ist wohl klar: Kosmetische Fehler wurden (werden?) sofort behoben (sprich: Riss im Gehäuse, danach das Klappern der Tastatur). Wirklich Kostspieliges repariert man möglicherweise erst einmal nicht. Der Kunde kann die Reklamation ja nochmal reklamieren! (aber was passiert, wenn man beweist, dass zugesicherte Eigenschaften eines Systems in einer ganzen Produktionsserie nicht verwirklicht wurden?.... in den ersten sechs Monaten nach Verkauf muss der Hersteller vielleicht den Gegenbeweis antreten *dummfrag*?)
Ich bin wütend. Ich telefonierte anschließend mit dem Media-Markt in Essen. Leider war Herr H. dieses Mal nicht zu sprechen. Der andere Mitarbeiter, dessen Name ich mir leider nicht notierte, versprach mir seinen Rückruf (innerhalb von 30 Minuten). Heute erfolgte der nicht.
Ich will hier keinen Ruf schädigen. Weder den vom Media-Markt, noch den von FSC, noch den von Bitronic. Aber eines ist offensichtlich: Beim zweiten Reklamationsversuch passiert der gleiche Fehler, wie beim ersten: nur ein Fehler von vier (im ersten Fall) bzw. drei im zweiten werden trotz gesetzlichen Leistungsanspruch reguliert.
Ich behalte mir vor, diese oben genannten Geschäftspraktiken zu publizieren.
Ich wünsche mir als Fortsetzung dieses Beitrags gleichgelagerte Fälle und bitte jeden, der beim VERKÄUFER sein Notebook reklamiert, bei der Werkstatt (in diesem Fall Bitronic - www.bitronic.de - 01805736364) mal nachzufragen, was die Reklamation denn so macht.
Und hier geht es zurück zu meinem ursprünglichen Beitrag (der ursprüngliche Beitrag entand zu Beginn meiner Bekanntschaft mit den Reklamationspraktiken von FSC, Media-Mart und Bitronic): topic,1899,-Reklamationen-was-mir-die-Verbraucherzentrale-dazu-riet.html
Ich wünsche mir, dass ich mit meiner Verschwörungstheorie falsch liege. Ich beschreibe hier nur Sachverhalte, die ich erlebt habe. Und an den Webmaster: ich habe hier farbliche Absetzungen benutzt, um das Verständnis meines Beitrags zu verbessern.
P.s.: Wie ging doch gleich der Werbespruch? 'Lasst Euch nicht verarschen?'
P.p.s.: Ich werde Euch berichten, was aus meinem 'wirklich' geliebten Amilo 1425M geworden ist....