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zeitwertgutschrift ???

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

zeitwertgutschrift ???

Beitragvon hexer7568 » 07.05.2008 16:35

Hi habe seit 1 Monat meinen Amil XA1526 zur Reperatrur auf Garantie, teil wird heute 1Jahr alt.

Da sie das ersatzteil nicht bekommen oder es noch dauern kann haben die mir eine zeitwertgutschrift angeboten. hat da jemand erfahrung mit ??? wie hoch kann die ausfallen ???
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Beitragvon CATUSER » 08.05.2008 15:43

hi,

nach dem letzten urteil des eu-gerichtshofes, hast du anspruch auf den kompletten preis.
es ist zulässige abschläge für die nutzung zu erheben

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/f ... resmax=100

bezieht sich zwar auf die fa. quelle, ist aber auch auf fsc anzuwenden
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Beitragvon grunt83 » 08.05.2008 16:16

Normalerweise : Neuwert minus 3% pro Monat, also bei dir minus 36%.
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Beitragvon hikaru » 08.05.2008 17:06

Ohne spitzfindig sein zu wollen:
Bist du sicher, dass es 36% sind? Wenn das Notebook heute 1 Jahr alt ist und es schon einen Monat bei FSC (bzw. Servicepartner) rum liegt, würde ich von 33% ausgehen.
Das macht zwar keinen großen Unterschied, aber falls die 36%-Regelung stimmt, würde ich es einfach noch länger rumliegen lassen. Nächsten Monat sind es dann schon 39%, dann 42% usw.

Von einem beim Service liegenden Notebook hat der User ja nichts und kann es daher auch nicht (ab)nutzen. Außerdem würde ich dann hoffnungslose Fälle (z.B. Grafikkarte nicht mehr lieferbar) einfach liegen lassen bis sich das Problem aus finanzieller Sicht von allein erledigt.
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Beitragvon grunt83 » 08.05.2008 17:23

hikaru hat geschrieben:Ohne spitzfindig sein zu wollen:
Bist du sicher, dass es 36% sind? Wenn das Notebook heute 1 Jahr alt ist und es schon einen Monat bei FSC (bzw. Servicepartner) rum liegt, würde ich von 33% ausgehen.
Das macht zwar keinen großen Unterschied, aber falls die 36%-Regelung stimmt, würde ich es einfach noch länger rumliegen lassen. Nächsten Monat sind es dann schon 39%, dann 42% usw.

Von einem beim Service liegenden Notebook hat der User ja nichts und kann es daher auch nicht (ab)nutzen. Außerdem würde ich dann hoffnungslose Fälle (z.B. Grafikkarte nicht mehr lieferbar) einfach liegen lassen bis sich das Problem aus finanzieller Sicht von allein erledigt.


...ja natürlich sollte die Abschreibung nur für die Nutzungsdauer beim User gerechnet werden, daher 11Monate = 33% vom Neupreis abziehen.
Den 1 Monat hab ich überlesen...
( seit den "Spanischkünsten" hast du´s aber auch auf mich abgesehen ... )
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Beitragvon WPB » 08.05.2008 19:21

@ CATUSER

In der Entscheidung ging es doch nur um die Verkäufer/ Verbraucher Beziehung - sprich die gesetzlich geregelte Gewährleistung in ihrer (bisherigen) Auslegung.

Bei der im Schadensfall (mittlerweile) üblichen direkten Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit dem Hersteller(service) wird allerdings die (gesetzlich nicht näher geregelte) Garantieleistung eingefordert. Dies kann aber vom Verkäufer als Verzicht auf seine Gewährleistungspflicht interpretiert werden.

Bei Problemen hat's dann allerdings nur noch das (kundenfreundliche)Zauberwort Kulanz ...
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