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Garantie erlischt bei Flüssigkeitsschaden?

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Garantie erlischt bei Flüssigkeitsschaden?

Beitragvon Ecid » 27.05.2008 12:12

Hallo
ich hatte leider das pech, dass es etwas kakao auf mein notebook gekommen ist ist, und die tastatur und den dvd-brenner geschrottet hat.
hab es zu bitronic geschickt, die mir widerrum einen kostenvoranschlag(sauteuere reperatur mal nebenbei gesagt) geschickt haben. allerdings steht da unten fett geschrieben:
"Flüssigkeitsschaden, auf Nachfolgeschäden keine Garantie"

da ich dies nich ganz glauben wollte, hab ich mich mal auf der Fujitsu-siemens seite schlau gemacht, da steht allerdings nichts davon, dass die Garantie erlischt wenn man einen Flüssigkeitsschaden hatte.
oder ist dies nur für schäden, die unmittelbar mit dem wasserschaden zu tun haben, gemeint? wenn also irgendwas anderes kaputt geht, wie zb der bildschirm, und es nicht mein verschulden war, greift die garantie wieder?
danke im voraus
Ecid
 
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Re: Garantie erlischt bei Flüssigkeitsschaden?

Beitragvon Leonidas » 27.05.2008 12:20

Ecid hat geschrieben:wenn also irgendwas anderes kaputt geht, wie zb der bildschirm, und es nicht mein verschulden war, greift die garantie wieder?


Richtig.

Du kannst ja nicht erwarten, wenn mit dem Hammer absichtlich oder unabsichtlich draufhaust, das dann die Garantie greift.
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Beitragvon Ecid » 27.05.2008 12:23

also ist die allgemeine garantie noch nicht erloschen?
Ecid
 
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Beitragvon Leonidas » 27.05.2008 12:24

Nein, die geht 2 Jahre ab Kaufdatum.
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Beitragvon vfiedler » 03.06.2008 15:51

Ihr seit echt gut informiert und echte Experten !

Ich kaufe mir also ein Auto und fahre das vor die Wand.
Laut euren Infos habe ich dann noch Garantie !

Was für ein Käse den Ihr hier verzapft. Wenn jemand Flüssigkeiten
in sein Notebook schüttet, dann ist das sein Problem und nicht des
Herstellers, denn der schreibt sicherlich nirgends das es sinnvoll
ist dieses zu tun.
vfiedler
 
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Beitragvon JetLaw » 03.06.2008 16:07

vfiedler hat geschrieben:Ihr seit echt gut informiert und echte Experten !

Ich kaufe mir also ein Auto und fahre das vor die Wand.
Laut euren Infos habe ich dann noch Garantie !

Was für ein Käse den Ihr hier verzapft. Wenn jemand Flüssigkeiten
in sein Notebook schüttet, dann ist das sein Problem und nicht des
Herstellers, denn der schreibt sicherlich nirgends das es sinnvoll
ist dieses zu tun.


Leonidas meint die Garantie auf die nicht betroffenen Stellen und darauf muss er noch Garantie haben. Dein Beispiel paßt auch überhaupt nicht dazu, das wäre damit vergleichbar wenn er sein NB runtergeschmissen hätte :wink:
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Beitragvon Leonidas » 03.06.2008 16:35

@vfiedler

Lies dir nochmals alles in Ruhe durch. Sollte dann immer noch was unklar sein, erklär ich es dir gern nochmal.
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Re: Garantie erlischt bei Flüssigkeitsschaden?

Beitragvon heikom36 » 20.08.2008 19:36

Das Problem mit dem Kakao über dem Notebook wird wohl hier keine beantworten können...
Zum einen denke ich das er zumindest noch Garantie auf die übrigen, nicht betroffenen, Bauteile hat - zum anderen könnte jedoch der Händler behaupten das dies Folgeschäden sind...

Im Falle eines Falles mache ich jede Wette das bei diesem Problem wohl Richterrecht gesprochen werden müsste...
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Re: Garantie erlischt bei Flüssigkeitsschaden?

Beitragvon meli » 08.09.2008 16:53

Ich hab mein Handy auf Betton fallen lassen und das Display ist zerbrochen, da war meine Garantie auch nicht gültig, da es mein Verschulden war, zwar nicht absichtlich aber da ich nicht gut aufgepasst habe bzw. keine Hülle hatte, ist das mein Problem. Wäre aber ein technischer Fehler aufgetreten, dann müsste es der Hersteller kostenlos reparieren.
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Re: Garantie erlischt bei Flüssigkeitsschaden?

Beitragvon Neo325 » 10.09.2008 00:03

Sorry wenn es dumm klingt aber was haben Flüssigkeiten in der nähe von NB´s zusuchen ?

An sich ist die Garantie fällig das es ja Eigenverschulden ist ...
Und wenn du dir immernoch unsicher bist ruf mal bei FSC an :wink:
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Re: Garantie erlischt bei Flüssigkeitsschaden?

Beitragvon SirSammyB » 10.09.2008 00:56

Also was manche hier für eine zickige umgangssprache haben ist manchmal echt zum ko....en.
Wie ein senieler Bauer!!!! 8)

Zum thema: Also wenn er die defekte von einer Autorisierten Fachwerkstatt z.b bitronic reparieren lässt.

dann hat er auf die restlichen teile noch Garantie.

Ich habe bei meinem alten amilo pa 1510 sogar ein def. disp selbst getauscht, der herr mit dem ich wegen der Garantie gesprochen hatte sagte mir das ich trotzdem auf die anderen bausteile MB, dvdlfw, ram und hdd trotzdem noch Garantie habe. weil ich ja das untere Gehäuse dazu nicht öffnen müsse.

Und jetzt können die Klugscheisser wieder sagen das kann nicht sein.

IST ABER SOOO !!!!!!! 8)

Man solte es halt zuvor abklären mit dem Support.
Gruß Sir Sammy B

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Re: Garantie erlischt bei Flüssigkeitsschaden?

Beitragvon PappaBaer » 10.09.2008 09:15

Die Frage ist pauschal nicht so leicht zu beantworten.

Wenn ein Eigenverschulden vorliegt, bei dem Folgeschäden nicht auszuschliessen sind, dann greift die Garantie auch bei späteren Defekten nicht.

Beispiel: Flüssigkeit über die Tastatur.
Im ersten Moment ist evtl. nur die Tastatur hin und wird getauscht. Je nach Flüssigkeit und Grad der Säuberung nach dem Unfall ist es aber sehr gut möglich, dass z.B. die Leiterbahnen auf dem Mainboard durch die Flüssigkeit angegriffen werden und es so zeitverzögert zu einem Defekt am Mainboard kommt oder aber auch dadurch an der CPU, am RAM usw. Es dürfte doch wohl einleuchten, dass aus diesem Grund bei einem Flüssigkeitsschaden keiner die Garantie übernehmen wird, dass die anderen Komponenten nichts abbekommen haben.

Beispiel: Displaybruch durch Sturzschaden.
Auch hier kann es sein, dass z.B. das Mainboard an sich noch nach dem Schaden funktioniert, aber auch Leiterbahnen einen mitbekommen haben und durch thermische Umstände während des Arbeitens erst später vollends kaputt gehen. Deshalb gilt imho bei einem Sturzschaden das gleiche wie oben.

Beispiel: Displaybruch durch Kugelschreiber auf dem Notebook beim Zuklappen.
Hier sieht es anders aus. Bei solch einem Schaden ist wirklich nur das Display betroffen. Andere Komponenten werden nicht in Mitleidenschaft gezogen und somit spricht auch nichts gegen eine spätere Garantieleistung im Falle eines Defektes.
Gruß Torsten
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