Erstmal ein dickes HALLO an alle !!!. Bin neu hier und bin froh ein Forum extra für diese Notebooks gefunden zu haben. Jetzt möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben
Ich Arbeite bei einer großen Elektrokette in der Reklamation. Weiß also wovon ich spreche und kenne z.b. Bitronic sehr gut. Erstmal muß ich mal sagen das KEIN Service perfekt ist , kauft mal ein Gericom gerät und schickt das ein ...... dann wisst ihr mal was schlechter service ist . Probleme gibts mit JEDER firma und mit jedem Service. Das thema Garantie/Gewährleistung ist gar nicht so einfach und die nette Verbraucherzentrale kennt sich auch nicht immer sonderlich gut aus. Natürlich ist es ein guter anlaufpunkt wenn man mal probleme hat ,aber es ist lange nicht alles was die sagen auch wirklich 100prozent so. Uns ist es z.b. völlig egal ob ihr das gerät dreimal bei uns abgibt oder direkt über Bitronic etc. Das gilt für uns vollkommen gleich ,der Hersteller darf dreimal den gleichen fehler instandsetzen ,schaffen die das nicht hat man eine sehr gute chance auf wandlung des kaufvertrages wobei man aber die nutzungsdauer abgezogen bekommen kann !. Besonders wenn das gerät älter als 6mon ist kann das ganz schön viel sein .
Garantie ist eine freiwillige leistung des Herstellers die kann solange oder so kurz sein wie er möchte ,min. 6Mon.
Der HERSTELLER wird immer ein gerät instandsetzen nicht der Händler ,der kann das doch gar nicht. Und die Garantie gibt auch NUR der Hersteller ,ein Händler kann keine Garantie für was geben was er selber nicht hergestellt hat. Der Garantievertrag ist zwischen Kunden und Hersteller ,da hat der Händler nichts mit zu tun und rechtlich muß er das gerät noch nichtmal für den Kunden einschicken. Ist so gesehen eine Kulanz-Leistung die aber natürlich jeder normale Händler macht (kenne aber sogar welche die das nicht machen). Für die reparatur steht dem Hersteller eine angemessene zeit zu die nicht genauer geklärt ist. Darf aus Ersatzteilgründen auch mal länger dauern (leider). Für die Rep.Zeit gibts gesetzlich kein anspruch auf ein Leihgerät ,die meisten Händler oder Hersteller geben keins weil die auch nichts haben bzw sicher keine neugeräte geben. Wenn man glück hat gibt der Händler vielleicht noch ein Ausstellungsstück raus. Einfach mal freundlich sein und nett fragen ,kostet nichts.
Der Händler gibt dafür die Gewährleistung von zwei Jahren ,in den ersten 6Monaten (gefahrübergang) liegt die Beiweislast beim Händler das der fehler anfangs nicht da war. Er darf das gerät prüfen und auch nachbessern lassen solange das Wirtschaftlich sinn macht. Danach dreht sich die Beweilast und der Kunde muß beweisen das es so kommen mußte. Das ist aber nicht einfach und eigentlich nur durch einen Gutachten möglich.
Das wollte ich jetzt mal kurz zum besten geben weil ich hier ein paar grobe fehler gesehen habe. Aber alles kann man hier schlecht schreiben ,das gäbe einen sehr sehr langen beitrag
Ich möchte hier niemanden angreifen oder verletzen ,ich möchte nur helfen also nehmt es nicht persönlich. Bin gerne bereit fragen dieser art zu beantworten. Ist schliesslich mein Job und ich brauch sicher woanders auch meine Hilfe wo ich mich gar nicht auskenne (gibt da einiges )
gruß Spiller
P.S. Immer dran denken nicht jedes Gerät hat zwei Jahre Garantie !!!. Besonders bei Druckern und Handys ist es oft nicht der fall.