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Viertes Mal Defekt!Anspruch auf ein neues Gerät??

Alle Fehler oder Probleme, deren Ursache nicht direkt bestimmbar ist, bzw. die beim Notebook als Ganzes auftreten, können hier beschrieben werden.

Viertes Mal Defekt!Anspruch auf ein neues Gerät??

Beitragvon laugher » 20.08.2008 18:42

Hallo, mein Siemens Amilo Pro V3505 ist schon zum vierten Mal Defekt, dieses Mal scheint es das Display zu sein, dass sich langsam verabschiedet. Ich hab zum Glück noch 1,5 Monate Garantie! Mein Händler sagte mir, dass mir Siemens dann ein neues Gerät zur Verfügung stellen muss, jetzt lese ich aber immer öfter, unter anderem auch in diesem Forum, dass nur noch eine Rückerstattung möglich ist, das heißt also Geld zurück. Was ist nun korrekt?
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Re: Viertes Mal Defekt!Anspruch auf ein neues Gerät??

Beitragvon DerWotsen » 21.08.2008 12:40

Da solltest Du einen Anwalt fragen.
Eine Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht geben.
Du kannst Dich aber an den Erfahrungen der User hier im Forum orientieren.

Frank
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Re: Viertes Mal Defekt!Anspruch auf ein neues Gerät??

Beitragvon derben2006 » 27.08.2008 07:22

Klar ist, dass du bei JEDEM Elektrogerät dass du 3. mal in den Service oder in die Reparatur schickst, anspruch auf ein neues hast. Aktuell Kämpfe ich mit meinem Sony Ericsson Handy, dass sich auch schon 2 maln verabschiedet hat.
Also MUSS dir FS ein neues Notebook zukommen lassen weil dies Gesetl. verankert ist.
Google doch mal nach ähnlichen Themen/Problemen.

laugher hat schon recht wenn er dir sagt dass du einen Anwalt einschalten solltest, wenn sich FS weigert.

Grüße

Ben
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Re: Viertes Mal Defekt!Anspruch auf ein neues Gerät??

Beitragvon grunt83 » 27.08.2008 08:00

...stimmt so nicht. Es muss sich bei den drei Garantieleistungen um den selben oder einen daraus resultierenden Fehler handeln. Wenn drei verschiedene Teile defekt waren und auf Garantie ausgetauscht wurden, kann der sog. "Rücktritt" nicht angewendet werden.
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Re: Viertes Mal Defekt!Anspruch auf ein neues Gerät??

Beitragvon derben2006 » 16.11.2009 17:26

Oh, dessen war ich mir nicht bewusst.Jetzt weiss ich auch warum das bei meinem Handy so blöd gefunzt hat.
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Re: Viertes Mal Defekt!Anspruch auf ein neues Gerät??

Beitragvon JetLaw » 16.11.2009 19:25

Dazu kommt das Fujitsu gar nichts machen muss, denn bei Garantie hast du gar keine Ansprüche das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Rücktritt kann nur im Rahmen von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung geschehen. Diese nimmst du aber nur in Anspruch wenn du die Reparatur über den Händler vornimmst. Machst du es unter Ausschluss des Händlers dann hast du dieses Recht nicht.
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