Verbraucher müssen kein Nutzungsentgelt zahlen,wenn sie ein mangelhaftes Gerät bis zur Rückgabe wärend der Garantiezeit hatten.
Gestriges Urteil AZ:VIII ZR 200/ 05 BGH Europäischer Gerichtshof. (26.11.2008)
Versandhaus Quelle hatte von einer Kundin 70€ Wertersatz gefordert,weil Sie nach anderthalb Jahren ein defektes Gerät umtauschte.
Laut BGH sehe das Bürgerliche Gesetzbuch zwar ein einen Wertersatz für die Nutzung bis zum Umtausch vor.
Die europäische Verbrauchsrichtlinie allerdings verbiete solche Ansprüche.
Zudem gebe es bereits einen Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an die vorliegenden EU-Vorgaben.