amilo-forum.de

Inoffizielles Forum rund um die Notebooks der Amilo- und Lifebook-Serien von Fujitsu

Weiteres Vorgehen ?

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon Teemu » 01.12.2008 13:14

Hallo,

ich besitze seit Februar 2007 ein Amilo Pa1538 und habe es Anfang des letzten Monats zum dritten Mal in Reparatur (Mainboard, Mainboard, Festplatte) geben müssen. Ingesamt habe ich - war auch von den Lieferungsschwierigkeiten mit den Ersatzmainboards betroffen - mehrere Monate ohne meinen Laptop auskommen müssen. Aus diesem Grund habe ich mich mit der Bitte um Kompensation/Garantieverlängerung an das Beschwerdemanagement in Sömmerda gewendet. Anstatt dem nachzukommen wurde ich mit einem USB-Stick ohne praktischen Wert abgespeist, auf erneute Nachfrage wurde meine Bitte nach Garantieverlängerung explizit abgewiesen.

Ich fühle mich mit meiner Forderung aber weiterhin in begründetem Recht (am Telefon hatte man mir auch gesagt, dass es wohl möglich wäre in diesem Fall die Garantie verlängern zu lassen) und würde gerne eure Einschätzung dazu wissen. Bin ich bei meiner Forderung auf dem Holzweg ? Und vor allem: Wie soll ich in diesem Fall weiter vorgehen?

Vielen Dank im Vorraus,
Teemu
Teemu
 
Beiträge: 4
Registriert: 01.12.2008 12:55

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon DerWotsen » 01.12.2008 13:40

Nimm Dir einen Rechtsanwalt.

Frank
Erste Hilfe bei Problemen:
topic,355,-Hardware-F-A-Q.html
Benutzeravatar
DerWotsen
Moderator
 
Beiträge: 5157
Registriert: 13.06.2007 00:13
Notebook:
  • Amilo A1640
  • Amilo A1650G

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon Leonidas » 01.12.2008 13:41

Du kannst nach der 2. erfolglosen Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten.

topic,24183,-Frage-zum-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag.html?hilit=kaufvertrag
Leonidas
 
Beiträge: 1238
Registriert: 30.11.2005 17:12

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon jankm » 01.12.2008 13:53

DerWotsen hat geschrieben:Nimm Dir einen Rechtsanwalt.

Frank


Also ich weiß ja nicht... einen Rechtsanwalt sollte man wirklich nur im absoluten Notfall hinzuziehen. ich bin der Meinung dass Fujitsu Siemens sicherlich irgendwo ein ganzes Superteam von Anwälten rumstehen hat, mit denen man sich nicht anzulegen braucht.
Benutzeravatar
jankm
 
Beiträge: 1355
Registriert: 19.04.2007 14:16
Wohnort: Österreich - Wien
Notebook:
  • FSC Amilo Xi 1526

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon Teemu » 01.12.2008 14:08

Ich glaube, das hat DerWotsen auch eher polemisch gemeint. Er spricht hier im Forum ja immer davon, man hätte in einem solchen Fall keinen verbrieften Rechtsanspruch auf Garantieverlängerung. Ich meinte mit "begründet Recht haben" aber auch etwas anderes...egal.

Leonidas hat geschrieben:Du kannst nach der 2. erfolglosen Reparatur vom Kaufvertrag zurücktreten.

topic,24183,-Frage-zum-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag.html?hilit=kaufvertrag


Danke ... allerdings sind meine Probleme mit dem Mainboard ja schon mehrere Monate her - kann ich immernoch vom Kaufvertrag zurücktreten ?
Teemu
 
Beiträge: 4
Registriert: 01.12.2008 12:55

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon DerWotsen » 01.12.2008 14:17

Dass war nicht polemisch gemeint.
Wenn man Ansprüche durchsetzten will, ob berechtigt oder nicht, die man glaubt zu haben und der
der die Ansprüche erfüllen soll weigert sich bleibt einen nichts anderes übrig.
Die Ansprüche zur Gewährleistung sind im BGB geregelt.
Die legt nun jeder gern zu seine Gunsten aus.
Mancher Händler/Hersteller ist kulant andere schalten auf Stur.
Hier aus dem Forum kann niemand was unternehmen.
Dein Ansprechpartner ist FSC oder dein Händler.
Es gibt sehr unterschiedliche Erfahrungen der User mit solchen Problemen.
Alles im Unterforum Garantie zu lesen.

MfG Frank
Erste Hilfe bei Problemen:
topic,355,-Hardware-F-A-Q.html
Benutzeravatar
DerWotsen
Moderator
 
Beiträge: 5157
Registriert: 13.06.2007 00:13
Notebook:
  • Amilo A1640
  • Amilo A1650G

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon Teemu » 01.12.2008 15:57

Ok, tut mir leid dir das dann unterstellt zu haben. Ein Anwalt kommt allerdings nicht in Frage. Mein Beitrag richtet sich an Leute, die eine ähnliche Situation durchgemacht & gelöst haben. Wie sollte ich mich am besten verhalten um meiner Forderung Nachdruck zu verleihen und sie vielleicht doch noch erfüllt zu bekommen ? Ein Kumpel von mir meinte zum Beispiel, eine so genannte "Vorstandsbeschwerde" könne Wirkung zeigen.

Des weiteren stellt sich die Frage bei welchem Ansatz die Aussicht auf Erfolg am höchsten ist: Bei der Garantieverlängerung bleiben, Versuchen, im Nachhinein noch vom Kaufvertrag zurückzutreten etc ?
Teemu
 
Beiträge: 4
Registriert: 01.12.2008 12:55

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon C-Star » 11.12.2008 14:14

DerWotsen hat geschrieben:Wenn man Ansprüche durchsetzten will, ob berechtigt oder nicht, die man glaubt zu haben und der
der die Ansprüche erfüllen soll weigert sich bleibt einen nichts anderes übrig.


Genau! Gut erkannt! Geistesblitz!

Sowas nenne ich Verhältnismäßigkeit der Mittel. Um sein Recht durchzusetzen ein tadelloses Produkt (für das man tadelloses Geld bezahlt hat) zu haben, muss man einen Anwalt einschalten, weil sowas von einem deutschen Gerät ja auch nicht zu erwarten ist!!! Es hat ja auch jeder das nötige Kleingeld um einen Anwalt einzuschalten, zumal ein neues NB wahrscheinlich günstiger wärer als die Anwaltskosten....

Mein lieber Wotson, ist Dir bei Deinen Streifzügen durch dieses Forum noch nicht aufgefallen, dass es erstaunlich, viele unzufriedene Leute gibt, die alle ähnliche Erfahrungen mit der Herstellerfirma gemacht haben? Hier findet man doch alle nur erdenklichen Mängel und Servicepannen. Hier werden Reparaturwartezeiten aufgezählt, bei denen an Ohrensausen bekommt und und und...
Da soll man mal nicht den Eindruck bekommen, dass da ein System dahinter steckt. Dabei wollen doch alle nur das eine - ein tadelloses und funktionierendes Gerät (übrigens ist dieser Anspruch für alle Geräte gerechtfertigt; nicht nur für die Teueren!)

C-Star
C-Star
 
Beiträge: 6
Registriert: 29.09.2008 16:04

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon DerWotsen » 11.12.2008 14:51

@C-Star

Dann mache Du doch bitte einen billigen zum gewünschten Ergebnis des User führenden Vorschlag.

Diese ganzen Beiträge zu den Problemen und dem durchaus unterschiedlichen Ergebnissen habe ich zum großen Teil gelesen.

Frank
Erste Hilfe bei Problemen:
topic,355,-Hardware-F-A-Q.html
Benutzeravatar
DerWotsen
Moderator
 
Beiträge: 5157
Registriert: 13.06.2007 00:13
Notebook:
  • Amilo A1640
  • Amilo A1650G

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon littlebastard » 13.12.2008 13:53

hartnäckig bleiben und sich nicht mit level-1-mitarbeitern rumärgern, sondern vorgesetzte verlangen. die sind kompetenter und haben mehr möglichkeiten, da level 1 nur arme arbeitssklaven ohne plan sind, die standardlösungen anbieten oder eher abweisen können, die dem kunden aber nicht weiterhelfen.
littlebastard
 
Beiträge: 753
Registriert: 13.09.2005 17:48
Notebook:
  • Amilo Xi 2550
  • Amilo Pa 2510

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon manuella » 17.01.2009 16:17

Teemu hate gleiches problem..
manuella
 
Beiträge: 1
Registriert: 17.01.2009 16:15

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon tHeWiZaRdOfDoS » 17.01.2009 21:29

Ich hatte fast dasselbe und auch über einen Monat gewartet bis mir dann der Kragen geplatzt ist... war am Telefon ziemlich unfreundlich und man versprach mir einen Rückruf, der kam auch prompt und das Ende vom Lied war dann ein (höherwertiges) Tauschgerät - es lohnt sich auf jeden Fall nachzuhaken und sich nicht einfach abspeisen zu lassen.
God's in his heaven... all's right with the world!
tHeWiZaRdOfDoS
 
Beiträge: 66
Registriert: 29.12.2008 19:17
Notebook:
  • Amilo Xa 2529

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon manyana » 21.01.2009 12:44

Wenn es mich betreffen würde könnte ich vielleicht so verfahren: Ich würde dem Hersteller zwei bis vier Wochen Zeit für die Reparatur lassen, dann per Einschreiben/Rückschein würde ich ihm noch eine Woche bis 10 Tage Frist geben. Nach fruchtlosem Ablauf würde ich schriftlich und immer per Einschreiben/Rückschein vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich glaube so würde ich es machen. Ich würde mir aber auf jeden Fall das BGB gründlichst anschauen oder lieber gleich einen Anwalt zu Rate ziehen.

Dies war keine Rechtsberatung.
manyana
 
Beiträge: 7
Registriert: 16.06.2007 13:48

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon WPB » 21.01.2009 15:38

kurze "Drive-by" Anmerkung...
Nach fruchtlosem Ablauf würde ich schriftlich und immer per Einschreiben/Rückschein vom Kaufvertrag zurücktreten.

Beachte aber: Hersteller/ Importeur (FSC) ungleich Händler;
Einen Kaufvertrag hast du mit dem Händler abgeschlossen; wenn der nix von den fehlgeschlagenen Nachbesserungen weiß oder du ausschließlich auf der "Garantieschiene" gefahren bist, kann der sich (legal) massiv querstellen.

@ Teemu

Obwohl das "Rechtsberatungsmonopol" bereits 2008 gefallen ist und Userforen vorallem zum Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Tipps dienen - qualifizierte Rechtsberatung hat's nur bei (Fach)Anwälten oder (meist günstiger) bei Verbraucherschutzzentralen.
"M3 drivers have no friends"
WPB
 
Beiträge: 138
Registriert: 08.11.2007 16:55

Re: Weiteres Vorgehen ?

Beitragvon manyana » 21.01.2009 20:20

WPB, Du hast natürlich recht, Ansprechpartner ist der Händler, bzw. der Verkäufer.
manyana
 
Beiträge: 7
Registriert: 16.06.2007 13:48

Nächste

Zurück zu Gewährleistung / Garantie / Reparatur