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Inoffizielles Forum rund um die Notebooks der Amilo- und Lifebook-Serien von Fujitsu

Kulanzantrag

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Kulanzantrag

Beitragvon PY111 » 14.01.2009 14:02

Hallo !

Bei meinem Amilo A1667g ist erneut die Grafikkarte defekt , wurde bereits im August 2008 getauscht bei RTS was auch sehr zufriedenstellend war . Jetzt ist die Karte erneut defekt ( Streifen und Klötzchenbildung incl. Systemabstürzen ) aber leider die Garantie des Notebooks am 7.10.2008 abgelaufen ein Telefonat mit dem Mitarbeiter von RTS hat nichts gebracht er sagte : Der vorgang liege zu lange zurück , ich müsste direkt bei FSC einen Kulanzantrag stellen. Habe diesen Antrag nun gestellt und warte auf ergebnis.
Hat jemand erfahrung mit der Kulanzentscheidung und ist nicht eine Garantie auf getauschte Ersatzteile wie z.B. bei den KFZ Herstellern ?

Gruss Uwe
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Re: Kulanzantrag

Beitragvon tHeWiZaRdOfDoS » 14.01.2009 17:55

Ich habe da zwar keine Erfahrungswerte zu bieten aber ich frage mich ob hier nicht sowieso ein gewisser "Sonderfall" vorliegt da ja das Problem mit den Grakas/Mainboards offenbar sehr lange bekannt und einfach auch einen Fehler in der Hardware/Konfiguration zurückzuführen ist... gibt es für solche Mängel keine Sonderklauseln?
Wenn ich z.B. ein Auto kaufe und dieses keine funktionsfähigen Airbags hat - obwohl als solches gekauft - dann kann ich doch vom Verkäufer/Hersteller erwarten dass dieser diese Mängel behebt. Und wie auch bei den Airbags dürfte es für Otto-Normal-User vollkommen unmöglich sein herauszufinden woran der Fehler lag bzw. ohne den Härtetest herauszufinden ob bei seinem Gerät alles funktioniert.
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Re: Kulanzantrag

Beitragvon PY111 » 14.01.2009 18:02

Hallo !

Gerade die Antwort erhalten könnt ihr ja selbst lesen. Soviel zum Thema Kulanz !

Sehr geehrter Herr XXXXXX
in Anlehnung an Ihre Email möchten wir uns zum Sachverhalt wie folgt äußern.

Gestatten Sie uns zunächst, Ihnen gegenüber unser Bedauern auszudrücken, dass Ihnen mit der unerwarteten Störung an Ihrem Notebook mit der Seriennummer YSAE060XXXX Unannehmlichkeiten entstanden sind.

Trotz gezielter Maßnahmen, wie zum Beispiel verschärfte Tests und Verwendung qualifizierter Komponenten kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass ein Defekt eines Bauteils auftritt. Umso bedauerlicher ist dies, wenn dieser Defekt nach Ablauf der Herstellergarantie auftritt.

Für eingebaute bzw. ausgetauschte Ersatzteile läuft keine eigene Garantiefrist. Die Garantie endet mit der vereinbarten Frist für das Gesamtgerät.

Wie wir de Kaufbeleg entnehmen können, besteht diese gewährte Garantie seit dem 07.10.2008 nicht mehr.

> Ihre Anfrage auf kostenlose Instandsetzung müssen wir leider zurückweisen.

Da sich das Gerät außerhalb unserer Garantieverpflichtung befindet, können Sie sich bzgl. einer kostenpflichtigen Reparatur an eine örtliche Fachwerkstatt Ihrer Wahl wenden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit das Gerät an unseren autorisierten Servicepartner zu senden. Nach Einsendung wird zunächst ein Kostenvoranschlag erstellt. Bitte beachten Sie, dass bei der Erstellung des Kostenvoranschlages Kosten entstehen, wenn eine Durchführung der Reparatur abgelehnt wird. Details hierzu kann Ihnen unser Servicepartner unter der Rufnummer 03634 3404210 beantworten.

Gruss Uwe
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Re: Kulanzantrag

Beitragvon WPB » 14.01.2009 18:29

Naja, mehr als 3 Monate nach Ende der Garantiezeit auf Kulanz zu hoffen (oder gar zu erwarten) ist reichlich naiv.

Bleiben Selbsthilfe (handwerkliches Geschick vorausgesetzt), Fachwerkstatt (Neuerwerb wahrscheinlich wirtschaftlicher) oder Entsorgung über die Bucht.

Bei Neuerwerb auch und vorallem in erweiterte Garantieleistungen investieren und gut iss.
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Re: Kulanzantrag

Beitragvon jankm » 14.01.2009 22:51

Ich würde an Stelle von FSC auch so handeln. Die sind ja keine caritative Einrichtung.
Was den vorschlag mit der erweiterten Garantie betrifft, wäre ich aber vorsichtig. Für meinen Fujitsu Siemens XI1526 habe ich eine Geräteversicherung abgeschlossen. Durch einen Zufall kam ich darauf, dass die Beauftragte Firma der Meinung war, dass ich eine PI1526 besitze (ich weiß nicht mal ob es den real gibt) worauf sie auf Grund von Ungereimtheiten die Versicherungsleistung kündigten - mitsamt den bereits gezahlten monatlichen Prämien.

gleiche Firma: Meine Eltern kaufen sich eine Waschmaschine und schließen ebenfalls eine Geräteversicherung ab (5-köpfige Familie, die waschmaschine steht nie still). Plötzlich steht das Bad unter Wasser, Flusensieb verstopft. Das ist ja kein Beinbruch. Einfach rausschrauben und reinigen - denkste. Das Flusensieb ist total verkantet und würde sich nur heraussbrechen lassen. Daraufhin haben meine Eltern die Geräteversicherungsfirma verständigt. Leider wussten die nichts von einer versicherunug und wollten auch nicht zahlen. Lt. Firma wurde niemals geld vom konto meiner eltern abgebucht. Das war aber meinen Eltern herzlich egal. welcher normale mensch kontrolliert, ob mtl 3,76€ (hausnummer, willkürlicher betrag) abgebucht werden, bzw wie soll dieser Betrag zwischen anderen Geldbewegungen sonderlich auffallen. Fakt ist, meine eltern haben einen Vertrag unterschrieben, eine beidseitige Willenserklärung welche mit der UNterschrift besiegelt wurde. Dies wurde dann auch so akzeptiert.
Alledrings wurden meine Eltern gefragt ob ihnen die Waschmaschine (!) runtergefallen sei. Klare Anwort auf eine absolut idiotische Frage: "Nein". Dann entgegnete der Mitarbeiter, dass es sich in diesem Fall um keinen garantiefall handelt sondern nur wenn sie runtergefallen wäre. Geräteversicherung eben...

finger weg von sowas, außer wenn es FSC selbst anbietet, das sind ansonsten alles verbrecher...
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Re: Kulanzantrag

Beitragvon PappaBaer » 15.01.2009 12:07

Ich denke mal, WPB meinte in diesem Fall eine Serviceerweiterung direkt vom Hersteller. Entweder eine einfache Verlängerung der Garantie oder ein Update auf einen anderen Service-Level (z.B. vor Ort), falls das beim gewünschten Modell möglich ist.
Gruß Torsten
__
Wie poste ich falsch:
Nachdem ich Google und die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.
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Re: Kulanzantrag

Beitragvon PY111 » 16.01.2009 12:58

Hallo !

Denke nicht das es naiv war mit dem Kulanzantrag war vielleicht falscher Gedankengang . Wenn beim KFZ Teile gewechselt werden besteht auf diese Originalersatzteile auch wieder 2 Jährige garantie bei FSC bedeutet das aber wenn man die Grafikkarte 1 Monat vor Garantieablauf des Notebooks gewechselt bekommt und diese dann nach der Garantiezeit des NB kaputt geht , hat man Pech gehabt obwohl diese vielleicht gerade mal 2 Monate alt ist . Bei mir halt 5 Monate darum hatte ich den Kulanzantrag gestellt , nicht weil ich so naiv bin. Zumal es gerade bekannt ist bei den A1667g und M1437g das die Karten sich meist verabschieden .

Gruss Uwe
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Re: Kulanzantrag

Beitragvon WPB » 16.01.2009 15:05

"Instantsetzungen" innerhalb und unter Nutzung der Gewähr- oder Garantieleistung unterliegen keiner eigenen/ separaten G&G und verlängern auch nicht automatisch die ursprüngliche G&G Zeitspanne. Deshalb macht es ja gerade Sinn, eine Garantieverlängerung zu erwerben, um nicht selbstverschuldete Defekte einigermaßen kostenneutral beheben zu lassen.

Nur bei einer von dir in Auftrag gegebenen und bezahlten Reparatur hast du zumindest die gesetzliche Gewährleistung auf die Dienstleistung / ausgetauschten Teile (u.U. sogar Garantie).

Zumal es gerade bekannt ist bei den A1667g und M1437g das die Karten sich meist verabschieden.

Ohne offizielles Eingeständnis/Erklärung des Herstellers sind solche "Auffälligkeiten" (typischerweise Grakas, früher waren's z.B. oft Schaniere, Gehäuserisse) nur statistisches Grundrauschen ohne Anspruch auf Behebung ausserhalb des G&G Zeitraums - zumal es (um bei der immer wieder aufkommenden Automobilanalogie zu bleiben) nicht zu einer Gefährdung der Sicherheit des Nutzers kommt (z.B. im Gegensatz zur "berühmten" Akkuaustauschaktion über den G&G Zeitraum hinaus).

FSC hat wohl auch im Zuge seiner "Abwicklung" die Rückstellungen für Kulanzbegehren gedeckelt; möglicherweise wäre dein Antrag vor einem halben Jahr noch positiv beschieden worden... aber drei Monate nach Ende deiner G&G?
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Re: Kulanzantrag

Beitragvon littlebastard » 16.01.2009 23:18

PY111 hat geschrieben:Hallo !

Denke nicht das es naiv war mit dem Kulanzantrag war vielleicht falscher Gedankengang . Wenn beim KFZ Teile gewechselt werden besteht auf diese Originalersatzteile auch wieder 2 Jährige garantie
Gruss Uwe


falsch. wenn die teile innerhalb der garantiezeit erneuert werden, gibt es keine extra garantie auf die neuen teile.
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