notebucker hat geschrieben:@ FME
FME hat geschrieben:....nämlich das Gerät gegen Kaufpreis zu wandeln (und nicht erst nach 2-3 x "nachbessern")
Soll das ein Versuch der Rechtsberatung sein oder möchtest Du Deinen persönlichen Frust per Bauchgefühl hier loswerden? Dein Hinweis auf dieses Urteil glänzt in zwei Punkten: Zum Einen durch unangemessenes Moralisieren und zum Anderen vor allem durch peinliche Unterlassungen. Ausgangspunkt für das Urteil war ein Fall, in welchem eine Reparatur an einem Küchenherd aus technischen Gründen unmöglich war. Von solchen Fällen ist in diesem Thread bis jetzt nicht die Rede, im Gegenteil sind hier Reps möglich, bzw. tatsächlich ausgeführt worden. Ein Recht auf Rückgabe nach einer Reparatur gibt es nicht bei Notebooks. Was tatsächlich rechtlich abläuft, hat "Apollon" in seiner ersten Stellungnahme dargestellt (Rücknahme nach 3 Reparaturen).
Gruß, notebucker
Hallo nochmal!
Das ist ja mal eine interessante Reaktion auf meinem Beitrag
Ohne mich hier auch ansatzweise rechtfertigen zu müssen, tue ich dies gerne für einen solch freundlichen Menschen wie Dich!
Sofern es Dir entgangen sein mag bezog sich mein Kommentar zu Apollon, der u.a. wie bereits erwähnt weitere gute und richtige Tipps gepostet hat, auf sein Posting Nummer 2 als Antwort auf die richtige Einschätzung von User Fetz Braun, wörtlich: "Des weiteren gibt es bei FSC eine 6-monatige Garantie auf Ersatzteile bzw. die Arbeit. Sollte also innerhalb der nächsten 6 Monate erneut ein Defekt an dem Mainboard vorliegen, hast du da noch Garantie drauf. Auf andere Teile natürlich nicht, die von der Reparatur nicht betroffen waren.", der so im Rahmen eines Garantieaustausches einfach
definitiv falsch ist!Richtig ist, dass ich die Geschäftsmoral von FSC in diesem Sachverhalt aus gutem Grunde anprangere:
In meinem Fall habe ich 1100 EUR für das Notebook selbst, zuzüglich ca. 250EUR (Zweitakku/nur auf dieses Notebook passend; Ramerweiterung; 2. Harddisk; 17" Tasche und ein notwendiges Belüftungstableau) ausgegeben. Die Nutzung des Gerätes entspricht noch nicht einmal der Wertigkeit von 30 % des Kaufpreises plus Zusatzausgaben, die trotz gutem Glaubens letztendlich sinnlos waren.
Wie Du ja anscheinend u.a. in diesem Forum feststellen konntest, gibt es eine Menge User mit vergleichbarem Problem mit vermutlich vergleichbarer Ursache. Es ist wohl nicht zu weit hergeholt zu vermuten, dass es realitätsnah betrachtet ein Konstruktionsfehler in der Einschätzung der Hitzeentwicklung/abfuhr geben "mag", die eine vertragsgerechte Nutzung dieser Hardware für viele Käufer noch nicht einmal innerhalb der Garantiezeit möglich macht. Es gibt genügend Berichte über die dann eingeschränkte "Nutzung" und Fehlersuche u.a. in diesem Forum inkl. der überwiegend miesen Reparaturabwicklung, so dass ich mir die Details mal gerade erspare. Dies war wohl keinem Betroffenen beim Kauf bekannt. Alsbald dies von Seiten FSC's festgestellt werden musste, wäre eine andere Herangehensweise mehr als zu wünschen gewesen (Rückruf!) Überwiegend sinnlose Reparaturversuche an einem fehlerhaften Konstrukt sind nicht zielführend! Zwei Nachbesserungen sind in Deutschland wünschenswert, drei Nachbesserungsversuche sind noch gerade akzeptabel. Wenn mehr Nachbesserungsversuche geduldet wären....naja, dass Spielchen kann sich jeder sicherlich vorstellen.
Was das Urteil betrifft bleibe ich solange bei meiner Aussage, bis Du mir nicht peinlich auslassend die Quelle Deiner Aussage angibst. Achte bitte darauf, diese Aussage so zu gestalten, dass es nicht als eine Rechtsberatung erkannt werden könnte!
Du schreibst: "Ein Recht auf Rückgabe nach einer Reparatur gibt es nicht bei Notebooks". Wer hat denn etwas anderes behauptet? Wo sollte ich dies in meinem Beitrag denn geschrieben oder gemeint haben? Du schreibst dies in einem Atemzug mit dem EuGH-Urteil. Warum? Wer soll Deiner logischen Kette hierin folgen? Ich schrieb NICHT das Urteil betreffend "...nämlich das Gerät gegen Kaufpreis zu wandeln (und nicht erst nach 2-3 x "nachbessern"". Dies wäre von Seiten FSC's mehr als wünschenswert gewesen, hat aber mit dem Urteil/Zeitnutzungsgebühr/3% nichts zu tun.
Nun geh mal weiter Ostereier suchen und vermische bei deinem nächsten Posting nicht verschiedenste Sachverhalte, gerade so wie es Dir passt. Sofern Du gar kein Betroffener bist, erspare mir dein Frustgefasel am besten vollends in Zukunft!
LG
FME
"In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat."
[George Orwell]