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Geld zurück ? Thema ist gelöst

Alle Fehler oder Probleme, deren Ursache nicht direkt bestimmbar ist, bzw. die beim Notebook als Ganzes auftreten, können hier beschrieben werden.

Geld zurück ?

Beitragvon fiatpanda » 17.07.2009 18:42

Hallo,

ich hab mal ne Frage. Ich hab gelesen, das wenn man ein Notebook zum 3. mal in der Garantiezeit einschicken muss, dass man das Geld zurück bekommt.

Gilt das auch für Fujitsu ?

Danke
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Re: Geld zurück ?

Beitragvon Sonic1975 » 17.07.2009 18:53

generell war es auch da so, allerdings immer Zeitwert ... sprich Abszug für die genutzte Zeit, lohnt also nur am Anfang ...
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Re: Geld zurück ?

Beitragvon JetLaw » 17.07.2009 19:40

Setz dich mit dem Beschwerdemanagment in Verbindung vielleicht bekommste nen besseres, einer hier ausm Forum hatte nen Xi2528 und hat dann nen Xi2550 bekommen
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Re: Geld zurück ?

Beitragvon An-Dr.Zej » 17.07.2009 21:29

generell war es auch da so, allerdings immer Zeitwert ... sprich Abszug für die genutzte Zeit

Soweit ich das mitbekommen habe, ist das laut neuen Gesetzen nicht mehr rechtens. Der Händler muss dir ein gleichwertiges / besseres aushändigen, sobald 3 Mal der selbe Fehler vorkam.
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Re: Geld zurück ?

Beitragvon JetLaw » 17.07.2009 22:25

An-Dr.Zej hat geschrieben:
generell war es auch da so, allerdings immer Zeitwert ... sprich Abszug für die genutzte Zeit

Soweit ich das mitbekommen habe, ist das laut neuen Gesetzen nicht mehr rechtens. Der Händler muss dir ein gleichwertiges / besseres aushändigen, sobald 3 Mal der selbe Fehler vorkam.

Das bezog sich aber in dem speziellem Fall darauf das eine Kundin von Quelle nach 1,5 Jahren ein Defekt am Herd oder sowas hatte und ein neues Gerät bekommen sollte. Quelle wollte das die Kundin einen Zeitwert bezahlt um das neue Gerät zu bekommen. Ob das in diesem Fall auch anwendung findet sollte man in einer Verbraucherzentrale nachfragen, dann ist man auf der sicheren Seite.
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Re: Geld zurück ?  Thema ist gelöst

Beitragvon Faustus » 17.07.2009 22:26

Das Gerät muss drei mal den selben Fehler gehabt haben. Dann kannst du vom Vertrag zurück treten und entweder schadensersatz verlangen oder Nacherfüllung
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