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grundsätzliche Gewährleistungfrage

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grundsätzliche Gewährleistungfrage

Beitragvon Fr33M@n » 26.07.2009 20:56

Hallo!

Am 16.10.2007 habe ich bei einem Internetanbieter ein PC-Gehäuse mit intergriertem Netzteil (nicht herausnehmbar) für 80,00 € gekauft.
Nun ist das Netzteil kaputt gegangen und ich habe mich am 16.06.2009 per E-Mail mit dem Internetanbieter in Verbindung gesetzt und das
defekte Gehäuse auf dessen Anweisung zurückgeschickt.
Nach einem Monat hatte ich noch immer nichts gehört und habe mich dann am 19.07.2009 wieder per E-Mail an den Anbieter gewandt, was
nun der Stand der Dinge sei und wann ich mit einem Ersatz, einer Reparatur o.ä. rechnen könnte.
Darauf hin habe ich am 20.07.2009 eine Antwort bekommen:

"Sehr geehrter Herr XXX, wir bedanken uns für Ihre E-Mail.
Ihre Ware wurde zwecks Reparatur/ Austausch zu dem Hersteller weitergeleitet. Bisher haben wir bedauerlicherweise noch keine Rückmeldung
erhalten. Es ist uns leider aufgrund fehlenden Lagerbestandes nicht möglich, den Artikel umgehend auszutauschen.
Wir bieten Ihnen daher einen kostenlosen Austausch in folgendes Produkt an: XXX
Bei einem alternativen Austausch handelt es sich stets um gleichwertige, in der Regel jedoch höherwertige Produkte.
Um weitere Informationen über den genannten Artikel zu erhalten, geben Sie die Artikelnummer einfach unter "Direktsuche" rechts oben auf
unserer Homepage ein. Sollten Sie mit diesem Angebot einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden dann umgehend eine
Sendung veranlassen. Alternativ können wir Ihnen folgendes anbieten: Bezüglich des o. g. Reklamationsvorgangs möchten wir Ihnen mitteilen,
dass für Sie eine Gutschrift nach Abzug des Gebrauchsvorteils i. H. v. 42,00 EUR erstellt werden kann, da die reklamierte Ware weder
repariert noch ausgetauscht werden konnte. Der Gebrauchsvorteil setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis, der voraussichtlichen
Nutzungsdauer und dem Zeitraum, in dem Sie über die Ware verfügten, zusammen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine interne Gutschrift
zur Verrechnung mit einer Neubestellung oder die Erstattung des o. a. Betrages wünschen. Für die Unannehmlichkeiten sowie die Verzögerung
bitten wir um Entschuldigung und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen"

Der Alternativartikel der mir hier angeboten wird ist ein Gehäuse im Wert von 40,00 € und die Leistung des Netzteils ist mit der meines
"alten" nicht zu vergleichen. Außerdem ist mein "altes" Gehäuse sehrwohl noch im Lagerbestand, allerdings ist der Preis nun auf 110,00 €
gestiegen. Auf diese E-Mail habe ich dann am 21.07.2009 wie folgt geantwortet:

"Hallo!
Danke für die schnelle Antwort.
Laut Internet ist das Gehäuse, welches ich eingeschickt habe, vorrätig (siehe Link: XXX)
Mit einem Austausch eines "Billig"-Gehäuses oder der Gutschrift bin ich nicht einverstanden. Bei dem Gerät ist innerhalb der Garantie ein
Defekt aufgetreten, so dass ich die Reparatur oder den Ersatz durch das selbe Gerät erwarte.
Mit freundlichen Grüßen"

Auf diese E-Mail habe ich dann prompt wieder eine Antwort vom Internetanbieter bekommen:

"Sehr geehrter Herr XXX, leider funktioniert der von Ihnen angegebene Weblink nicht.
Bei sämtlichen vorhandenen Arctic Cooling Silentium Gehäusen handelt es sich um Produkte, welche in Ihrem Verkaufspreis Ihren damaligen
Kaufwert von 2007 übersteigen. Das von Ihnen ursprünglich gekaufte Gehäuse wird nicht mehr produziert und wir erhalten somit von unserem
Vorlieferanten nur Gutschriften und keine Ware. Um Ihnen entgegenzukommen, darf ich Ihnen eine weitere, höherwertige Alternative anbieten. XXX
Sollten Sie auch mit dieser Alternative nicht einverstanden sein, wird Ihnen die in vorheriger mail angebotene Gutschrift erstellt.
Mit freundlichen Grüßen"

ANMERKUNG: Der Link funktioniert einwandfrei, habe diesen mehrmals getestet!!!
Der in dieser E-Mail angebotene Alternativartikel hat dann jetzt einen Wert von 45,00 €, aber die Leistung des Netzteil ist ebenfalls mit
meinen "alten" nicht zu vergleichen.

Meine Frage zu diesem Fall ist nun, ob der Anbieter berechtigt ist einen Alternativartikel anzubieten, der in keinster Weise dem defekten
Artikel entspricht oder mir einen Gutschriftbetrag anzubieten, der dem Kaufbetrag in keinster Weise enspricht???


Vielen Dank schonmal!

Fr33M@n
Fr33M@n
 
Beiträge: 1
Registriert: 26.07.2009 20:27

Re: grundsätzliche Gewährleistungfrage

Beitragvon An-Dr.Zej » 26.07.2009 21:08

http://log.handakte.de/10975/keine-nutz ... antiezeit/
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A3 ... ntent.html

Gib mal bei Google Nutzungsgebühr ein.
Laut den neuen Gesetzen darf keine Nutzungsgebühr mehr abgezogen werden und der Händler muss dir somit ein MINDESTENS GLEICHWERTIGES Gehäuse wie das alte liefern. Dabei ist es egal, ob er drauflegen muss oder nicht.
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An-Dr.Zej
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