DerWotsen hat geschrieben:Bald haben wir chinesische Verhältnisse, die Stasi könnte es nicht besser machen.
Sorry, das passt in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.
In dem vorliegenden Fall geht es um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Strafrechtlich werden Urheberrechtsverletzungen nur auf Antrag oder bei öffentlichem Interesse verfolgt. So einen Antrag wird aber keiner stellen, dem es nur um das Geld geht.
Insofern hat das Urteil faktisch "nur" zivilrechtliche Konsequenzen. Damit lässt sich aber keine chinesische Zensur und keine "Stasi 2.0" betreiben. Dafür braucht man Strafrecht. Unter dem Gesichtspunkt gibt es weitaus gefährlichere Entwicklungen in diesem Land.
Die richterliche Bewertung ob ein "redaktioneller Eindruck" entsteht oder nicht finde ich auch äußerst fragwürdig (höchst subjektiv; Wer qualifiziert ihn dazu?).
In dem konkret vorliegenden Fall finde ich das Vorgehen der Kläger überzogen, aber vom Grundsatz gerechtfertigt: Sie haben urheberrechtlich schützbare Inhalte veröffentlicht. Diese hat sich der Beklagte ohne Klärung zu eigen gemacht (ohne Quelle übernommen; Es sah aus, wie "auf seinem Mist gewachsen".). Die Rechtslage ist mMn eindeutig.