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M3438 fiept -> 14 tägiges Rückgaberecht

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

M3438 fiept -> 14 tägiges Rückgaberecht

Beitragvon kleinerOnkel » 20.10.2005 11:29

Hallo,

habe mein M3438 jetzt knapp ne Woche. Es tritt aber das schon
an verschiedenen Stellen erwähnte Fiepen auf. Ich habe nun dem
Online-Shop geschrieben das ich es wegen diesem Fehler zurückgeben möchte. Diese meinen nun das es ein Garantiefall sei und sie es nicht zurücknehmen.
Wenn ich aber nun den Laptop einfach ohne was zu sagen zurück geschickt hätte, hätten sie es doch auch schlucken müssen. Oder sehe ich das falsch? Werde ich jetzt für meine Ehrlichkeit bestraft.
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Beitragvon PappaBaer » 20.10.2005 11:34

Du kannst noch immer von Deinen 14 Tagen Rückgaberecht lt. FAG gebrauch machen. Allerdings musst Du damit rechnen, dass man Dir dann eine Nutzungspauschale abzieht.

Das ist soweit auch rechtens, da Du das Gerät ja nicht nur geprüft, sondern auch benutzt hast.
Gruß Torsten
__
Wie poste ich falsch:
Nachdem ich Google und die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.
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Beitragvon kleinerOnkel » 20.10.2005 12:02

PappaBaer hat geschrieben:Allerdings musst Du damit rechnen, dass man Dir dann eine Nutzungspauschale abzieht.
Das ist soweit auch rechtens, da Du das Gerät ja nicht nur geprüft, sondern auch benutzt hast.


Ich habe es nur geprüft bis jetzt. Ab wann beginnt benutzt?
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Beitragvon aspettl » 20.10.2005 12:08

Wenn du es schon eine Woche hast wird es schwer zu sagen, man habe es nur geprüft.
Benutzen ist z.B.:
- Programme installieren
- Partitionieren, Betriebssystem neu installieren
- Software-CDs auspacken (entsiegeln)
Natürlich gibt es Shops die da relativ kulant sind. Andere stören sich z.B. an einer Programminstallation (auch wenn man es wieder deinstalliert hat).

Gruß
Aaron
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Re: M3438 fiept -> 14 tägiges Rückgaberecht

Beitragvon Bachsau » 20.10.2005 13:05

kleinerOnkel hat geschrieben:Diese meinen nun das es ein Garantiefall sei und sie es nicht zurücknehmen.

Nix da, sie sind zur Rückname gesetzlich verpflichtet. Du trittst damit vom Kaufvertrag zurück, das ist dann so als hättest du es nie gekauft.
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Beitragvon kleinerOnkel » 24.10.2005 15:09

So habe es jetzt zurückgeschickt. Mit welcher Höhe der Nutzungspauschale kann man bei einer Woche rechnen?
Hat da jemand schon Erfahrung?
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Beitragvon SchankGott » 24.10.2005 15:20

na das wird wieder ein fall für die ct Sorgenkind rubrik für unzufriedene kunden.*lach*
ne das hoff ich natürlich nicht aber naja mal guckn. zum glück hab ich meins bei siemens im fujitsu siemens werksshop gekauft da kann ich immer hingehen wenn was nicht funktioniert.*freu*

Welcher onlineshop war das bei dem du es gekauft hast?

Wünsch noch viel erfolg

tiotiotio
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Beitragvon kleinerOnkel » 24.10.2005 15:38

SchankGott hat geschrieben:Welcher onlineshop war das bei dem du es gekauft hast?


Bei JES-Computer.
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Beitragvon Bachsau » 24.10.2005 17:40

Die Zeit spielt wahrscheinlich erst in zweiter Instanz eine Rolle. Wichtiger ist, wieviel du seit dem Kauf daran geändert hast.
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Beitragvon SchankGott » 24.10.2005 18:32

ach ja und alles dokumentieren wenn möglich das dir später keiner ans bein pinkeln kann.
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Beitragvon SchankGott » 05.11.2005 17:50

manno bei mir piepsts auch aber stören tuts mich eigentlich nicht!!

weilich meistens musikhöre oder sonst was mache naja egal
SchankGott
 

Beitragvon Schütze67 » 04.12.2005 21:52

Ich habe am 03.12.05 mal an 3 OnlineShops folgende Frage gemailt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für das Notebook Amilo M3438G.

In welchem Umfang darf ich nach Ihren AGB das Notebook prüfen?

Ohne, dass ich das Notebook in Betrieb nehme und z. B. einige Benchmark-Programme oder TFT-Testprogramme starte, wird das kaum möglich sein.

Da das M3438G - wie aus einigen Internet-Foren entnehmbar - ja doch gerne mit Macken ausgeliefert wird, sind o. g. Prüfungen an sich unumgänglich.

Und wer möchte schon ein Notebook besitzen, dass direkt nach Kauf für einige Wochen zur Reparatur muss?

Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße


Antwort elecos.de vom 04.12.05 (Sonntag):

Hallo ,

natürlich dürfen sie das Notebook prüfen.
Sie haben 14 Tage rückgaberecht.

mit freundlichen Grüßen

Steffen Oelschläger
elecos electronic and more


EDIT:

Antwort von cyberport.de vom 05.12.2005

...
Als Privatkunde haben Sie selbstverständlich das Recht den erworbenen Artikel anzutesten. Sprich das Gerät einschalten, Funktionalität prüfen, ggf. Programme zu installieren. Sollte der Artikel nicht Ihren Ansprüchen genügen haben Sie die Möglichkeit innerhalb 14 Tage , nach Erhalt der Ware, die Ware an uns zurückzusenden.
...


Antwort von notebooksbilliger.de vom 05.12.2005

...
Sie duerfen ein Geraet so testen, wie es in einem Ladengeschaeft moeglich gewesen waehre. Dies hat der Gesetzgeber in dem Widerrufsrecht so vorgesehen.

Mehr dazu in unseren AGB: http://www.notebooksbilliger.de/infocen ... conditions
...


Nur mal so zur Info...
Zuletzt geändert von Schütze67 am 05.12.2005 18:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Borkar » 04.12.2005 23:30

SchankGott hat geschrieben:zum glück hab ich meins bei siemens im fujitsu siemens werksshop gekauft da kann ich immer hingehen wenn was nicht funktioniert.*freu*
lol. Der Werksshop hat mich auch schon ganz schön Nerven gekostet. Mein erstes M3438G hatte ich von denen bestellt. Mein erstes M3438G hatte aber einen Hardwarefehler, so habe ich es zurück geben wollen. Leider habe "ich den Fehler gemacht", dass ich ihnen gesagt habe, dass das NB einen Fehler hat. Denn ein fehlerhaftes Gerät wollten sie nicht zurück nehmen! Ein fehlerhaftes Gerät ist schließlich ein Garantiefall und gehört in die Werkstatt! Nach langem hin und her hab ich ihnen dann weiß gemacht, dass mit dem Gerät alles in Ordnung ist und es mir "bloß nicht gefällt". Dann haben sie es ohne zu mucken wieder zurück genommen und alles Geld erstattet.
Das zweite habe ich bei MediaMarkt gekauft und nachdem ich es auf Grund eines Hardwarefehlers nach bereits 3 Tagen wieder zu ihnen zurück getragen habe (habe mich auf Reparatur überreden lassen. mist...), über 3 Wochen auf das NB gewartet habe und dann keine Lust mehr auf warten hatte, habe ich es "innerhalb von 14 Tagen" zurück gegeben. (Das ging dann auch bloß mit ein bisschen höflichem Hin und Her.)
Das dritte habe ich dann wieder bei FSC Werksvertrieb bestellt und mit diesem ist nun zum Glück alles in Ordnung (wenn man mal vom Rucklerproblem absieht).

Gruß
Borkar
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Beitragvon hallo » 05.12.2005 22:21



Antwort von notebooksbilliger.de vom 05.12.2005

...
Sie duerfen ein Geraet so testen, wie es in einem Ladengeschaeft moeglich gewesen waehre. Dies hat der Gesetzgeber in dem Widerrufsrecht so vorgesehen.

Mehr dazu in unseren AGB: http://www.notebooksbilliger.de/infocen ... conditions
...


Nur mal so zur Info...


hm gehen die denn davon aus das man sich ne cd mitbringt mit allen benchmark.programmen die man braucht ? :roll: [/quote]
hallo
 
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Beitragvon Schütze67 » 05.12.2005 23:59

Hab ich mich auch gefragt...

Wer legt fest, was in einem Ladengeschäft möglich wäre...?
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