Ich habe am 03.12.05 mal an 3 OnlineShops folgende Frage gemailt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für das Notebook Amilo M3438G.
In welchem Umfang darf ich nach Ihren AGB das Notebook prüfen?
Ohne, dass ich das Notebook in Betrieb nehme und z. B. einige Benchmark-Programme oder TFT-Testprogramme starte, wird das kaum möglich sein.
Da das M3438G - wie aus einigen Internet-Foren entnehmbar - ja doch gerne mit Macken ausgeliefert wird, sind o. g. Prüfungen an sich unumgänglich.
Und wer möchte schon ein Notebook besitzen, dass direkt nach Kauf für einige Wochen zur Reparatur muss?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüße
Antwort elecos.de vom 04.12.05 (Sonntag):
Hallo ,
natürlich dürfen sie das Notebook prüfen.
Sie haben 14 Tage rückgaberecht.
mit freundlichen Grüßen
Steffen Oelschläger
elecos electronic and more
EDIT:
Antwort von cyberport.de vom 05.12.2005
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Als Privatkunde haben Sie selbstverständlich das Recht den erworbenen Artikel anzutesten. Sprich das Gerät einschalten, Funktionalität prüfen, ggf. Programme zu installieren.
Sollte der Artikel nicht Ihren Ansprüchen genügen haben Sie die Möglichkeit innerhalb 14 Tage , nach Erhalt der Ware, die Ware an uns zurückzusenden.
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Antwort von notebooksbilliger.de vom 05.12.2005
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Sie duerfen ein Geraet so testen, wie es in einem Ladengeschaeft moeglich gewesen waehre. Dies hat der Gesetzgeber in dem Widerrufsrecht so vorgesehen.
Mehr dazu in unseren AGB:
http://www.notebooksbilliger.de/infocen ... conditions
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Nur mal so zur Info...
Zuletzt geändert von Schütze67 am 05.12.2005 18:40, insgesamt 1-mal geändert.