amilo-forum.de

Inoffizielles Forum rund um die Notebooks der Amilo- und Lifebook-Serien von Fujitsu

M3438 Probleme!!!

Alle Fehler oder Probleme, deren Ursache nicht direkt bestimmbar ist, bzw. die beim Notebook als Ganzes auftreten, können hier beschrieben werden.

Beitragvon aha » 12.12.2005 16:06

Das genau gleich Problem wie du hattest, hat nun ein Freund von mir, mit einem brandneuen Maschinchen. Auch bei ihm ist das Ding, wenn es den startet, extrem langsam, aber oftmals bleibt sein Book beim Aufstarten hängen, er muss sich also nur selten über die langsamkeit aufregen... :roll:

Mir kommt da der Gedanke, dass FSC wahrscheindlich (mit ziemlicher Sicherheit) Modell die mit irgendeimen Fehler zurückgeschickt werden, knapp überprüft und sie dann als neu einfach so wieder auf den Markt wirft. Was sie gar nicht mehr zum laufen brinen schlachten sie wahrscheindlich aus und bauen es einfach in ein anderes Book ein. Das würde erklären warum so viele Books fehlerhaft sind. Würde mich nicht wundern wenn mein Freund deine HD im Book hat... rein symbolisch versteht sich :roll: (ICH HABE KEINE BEWEISE FÜR DIESE AUSSAGEN)

Ich würde es trotzdem nicht zurückgeben.

Ich bezweifle 1. Das MM das einfach so hinnimmt ohne eine gute Begründung. Und ich denke, verfärbungen des Case und auch ein paar andere Probleme die zudem noch auf die Garantie gegangen sind, werden sie als Erklärung nach so langer Zeit kaum akzeptieren. Du machst dir also nur Ärger.

2. Ist das Amilo KONKURENZLOS. Ja das ist es. Es gibt kein Book das alles bietet was das Amilo zu bieten hat. Notebooks die nahe herankommen sind z.b. das Quosimo, aber dass hat eine wesentlich schlechtere Graka und auch nicht das edle flache Design. Auch z.b. ein XPS, dass zwar fasst alles topt, aber eben nur fasst alles, (es hat kein Raid) kann nicht konkurieren. Wie will es auch wenn es ein Kriterium (Raid) nicht erfüllt? Nur eines von Alienware hat so viel ich weis alles was das Amilo hat und noch vieles mehr, aber dafür ist es hässlich (hat kein edles flaches Design), noch schwerer und benutzt P4 Prozessoren. Sowas kommt für mich nicht in Frage, und bei all den Modelen habe ich die Sache mit dem Preis ganz ausgelassen. Ich denke ich muss nicht erwähnen das auserdem bei einem "guten" XPS dein Monatslohn wahrscheindlich weg ist.
aha
 
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Beitragvon City Cobra » 12.12.2005 19:33

Mein Gehalt ist leider nur Harz IV 400,- Euro.
Kannst Du ja ausrechnen wie lange ich auf mein Amilo gespart habe.
Wenn dann nach einer durchgezockten Nacht, das Gehäuse einen nicht mehr wegmachbaren Fleck hat, nervt es mich doch gewaltig.

Den Gehäuseabrieb werde ich wohl hiermit verhindern:
htopic,5321.html
Natürlich erst, wenn das Einfrierungsproblem behoben ist, wenn nicht geht es zurück an MM.
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Beitragvon aha » 12.12.2005 22:43

Nun ich wunsche dir Glück, für den Fall das es tatsächlich zurück muss. Ich glaube nicht wirklich daran, das die es wieder nemen.

Hey, wer möchte mit mir ne Wette abschliessen? Mein Freund hatte heute schon das zweite Amilo, wieder nichts...... Wer glaubt, dass das nächste Amilo ein treffer ist? ^^ Ich wette um 5€ das es geht. Wer wettet dagegen? :lol:
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Beitragvon City Cobra » 13.12.2005 02:52

aha hat geschrieben:Ich glaube nicht wirklich daran, das die es wieder nemen.


Daran brauch man nicht glauben, das ist Tatsache.
1. Nach 2 wiederholten Fehlreparaturen kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und bekomme mein Geld zurück.
Beim 1. Einschicken haben sie es nicht repariert trotzdem ich es auf dem Reparaturzettel reklamiert hatte, beim 2. Mal haben sie mir dann ein neues Top Cap gegeben, allerdings das gleiche wie ich halt auch vorher hatte. Wenn jetzt wieder ein Fleck auftritt, dann ist es das 3. Mal und ich kann vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dies war aber auch schon beim 2. Mal mit MM geklärt. Sprich, wenn es nicht repariert zurückgekommen wäre, dann hätte ich das Amilo zurückgegeben und mein Geld wiederbekommen.

Das mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag ist mein gutes Recht und Gesetzlich festgelegt, das weiss auch Media Markt.

Genauso sieht es bei dem neuen Einfrierungsproblem aus, wenn man sich darüber bei Media Markt beschwert, kann man dies spätestens mit der Geschäftsleitung Protokolieren lassen, dann setzt man zusammen mit dem Media Markt FSC eine Frist und wenn die das Problem nicht gelöst bekommen geht das Notebook zurück.
Ich kenne leider nicht den genauen 100%igen Ablauf, aber so in etwas wird das funktionieren und auch das ist Rechtlich einwandfrei.
Die werden da nicht drum herumkommen, das Notebook zurück zu nehmen, spätesten wenn es Ihnen der Richter sagt, werden sie es machen.
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Beitragvon aha » 13.12.2005 08:42

Hmm, dies gilt nur, wenn du nichts anderes unterschrieben hasst. Wenn du also irgendwo sonst mal deine Unterschrift draufgesetzt hast, (was du beim Kauf sicher gemacht hasst) solltest du schnell schauen, um was es sich den dabei handelte. Wenn der Wisch tatsächlich von Media Markt ist, solltest du dir mal die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) anschauen. Wenn dort drin auch nur andeutungs- halber so was steht wie, Umtausch ausgeschlossen, oder, kein Geldrückgaberecht, tja dann wird selbst ein Anwalt nicht sehr weit kommen. Mit dieser Unterschrift erklärst du dich nämlich damit einverstanden, dass du auf deine Rechte verzichtest und statt dessen die Bedingungen von MM akzeptierst. Mal ganz abgesehen davon, wenn du einen Anwalt einschaltest, dann wirst du selbst für den Fall das du dein Amilo zurückgeben kannst, nicht mehr viel von dem Geld je wieder sehen. Das wird dann dein Anwalt dankend entgegennehmen.

Aber ich bin kein Rechtsverdreher. Auf meine Aussagen ist also nicht verlass. Aber, könntest du mich bitte darüber Unterrichten, wenn du tatsächlich vom Kauf zurücktrittst und mir schildern, wie genau das abgelaufen ist? Ein paar Einträge weiter oben steht, warum mich dass interessiert. Wenn es nicht zuviel Umstände macht, dass versteht sich wohl von selbst.

Danke
aha
 
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Beitragvon aspettl » 13.12.2005 09:28

Also die rechtlichen Bestimmungen wie Gewährleistung sind verbindlich und können durch die AGB nicht ungültig gemacht werden. Nach Gesetz hat man nach zweimaliger erfolgloser Reparatur das Recht auf Wandlung (keine "Rückgabe", obwohl man es natürlich da auch zurückgibt...).

EDIT:
Identifiziere Wandlung mit Rücktritt vom Kaufvertrag (danke City Cobra). Wichtig ist, dass eine Rückgabe etwas anderes ist.

Gruß
Aaron

PS: Alle rechtlichen Dinge wie immer ohne Gewähr.
Zuletzt geändert von aspettl am 14.12.2005 00:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon City Cobra » 14.12.2005 00:34

Irgendwer hier hat mal geschrieben, es gibt keine Wandlung mehr, das wurde abgeschaft. Es gibt jetzt nur noch den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Hab jetzt keine Lust zu suchen...
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