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Inoffizielles Forum rund um die Notebooks der Amilo- und Lifebook-Serien von Fujitsu

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Alle Fehler oder Probleme, deren Ursache nicht direkt bestimmbar ist, bzw. die beim Notebook als Ganzes auftreten, können hier beschrieben werden.

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Beitragvon Starzj » 21.12.2005 10:18

@ CC

hab mir den Link auch mal durch gelesen.
Hab ja meinen 3438 zurückgeschickt doch da ich schon die Software aufgemacht habe wollte der Händler von mir 10 % vom Kaufpreis abziehen. 10% !!!!
Dann hat er mir den Vorschalg gemacht, dass er das NB als DOA bei FSC reklamiert und ich somit ein neues bekommen würde. Kann mir der Händler die 10 % abziehen, falls das nicht funktioniert???
Zuletzt geändert von aspettl am 21.12.2005 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: aspettl: Aus anderem Thread herausgetrennt.
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Beitragvon SaschaDL » 21.12.2005 13:57

@ Starzj:

Nein, darf er nicht. Das Öffnen der beiliegenden Software spielt bei der Rückabwicklung keine Rolle. Anders wäre es, wenn du die Software verloren oder (aus Wut über die Aussetzer ':shock:') schuldhaft beschädigt hättest. Ob dann die Software 10% überhaupt wert ist, ist ne andere Frage.
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Beitragvon aspettl » 21.12.2005 14:03

@SaschaDL
Kannst du das irgendwie begründen/belegen?
Wenn man dem Verkäufer einfach sagt, er darf das nicht, wird er kaum reagieren - das artet dann eher in einen Streit aus.

Beim Entsiegeln einer Software könnte ich mir durchaus vorstellen, dass da etwas abgezogen werden darf (wie viel sei jetzt mal dahingestellt), da nach Gesetz eine Prüfung wie im Ladengeschäft erlaubt ist - ein Entsiegeln von CDs gehört da sicherlich nicht dazu.

Gruß
Aaron
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Beitragvon dutty » 21.12.2005 14:17

aspettl hat geschrieben:@SaschaDL
Kannst du das irgendwie begründen/belegen?
Wenn man dem Verkäufer einfach sagt, er darf das nicht, wird er kaum reagieren - das artet dann eher in einen Streit aus.

Beim Entsiegeln einer Software könnte ich mir durchaus vorstellen, dass da etwas abgezogen werden darf (wie viel sei jetzt mal dahingestellt), da nach Gesetz eine Prüfung wie im Ladengeschäft erlaubt ist - ein Entsiegeln von CDs gehört da sicherlich nicht dazu.

Gruß
Aaron

also ich hatte damals die software auch entsiegelt (musste ja das os per recovery cd wieder aufspielen) - mir wurde 0% abgezogen (notebooksbilliger.de).
es heisst ja man kann das gerät innerhalb von 14tagen testen, d.h. man kann auch die beiligende software testen. ich denke nicht das die 10% gerechtfertigt sind.
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Beitragvon Anonymous » 21.12.2005 14:49

Ich würde dem sagen, dass ich Software auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft habe, kann ja durchaus sein, dass man mal eine defekte CD erwischt. Außerdem hast du ja keine mit einer Seriennummer geschützte CD entsiegelt. Wenn dir der Verkäufer eine Nutzung nachweisen kann (weil du z.B. die Festplatte nicht richtig gelöscht und formatiert hast), sind dir die Probleme erst während der Nutzung aufgefallen und waren durch eine normale Prüfung nicht feststellbar, ist ja auch so. Ganz schön unverschämt mit den 10%.
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Beitragvon aspettl » 21.12.2005 14:53

nightshift hat geschrieben:Ganz schön unverschämt mit den 10%.

Das auf jeden Fall. So von 50 EUR Abzug habe ich schon gehört bei ähnlichen Dingen.

Gruß
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Beitragvon Anonymous » 21.12.2005 14:59

Ging es jetzt eigentlich um einen Rücktritt vom Kaufvertrag oder um das 14-tägige Rückgaberecht, war für mich nicht so richtig eindeutig?
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Beitragvon Starzj » 21.12.2005 15:07

Also ich warte jetzt einfach mal ab. Falls alles schief läuft und er mir zum Schluss doch die 10 % abziehen will, werd ich mal zu einem Anwalt gehen und mich von dem beraten lassen. Das lass ich mir dann auch gleich schriftlich von dem geben, dann werde ich das alles mal zusammenschreiben und hier posten. Ist bestimmt für viele wichtig und keine hat eigentlich richtig Ahnung davon, zumindest was Gesetze angeht. Jeder vermutet hier nur.

Falls aber doch jemand von der rechtlichen Seite Ahnung hat, nen Anwalt kennt oder sonst wo sichere Infos (mit Verweis auf Artikeln!) her bekommt, kann er es ruhig hier posten, dann spar ich mir schon dir Arbeit :wink:
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Beitragvon SaschaDL » 21.12.2005 15:10

@ aspettl:

Belegen kann ich´s mit dem Gesetz. Der Rücktritt ist in § 346 BGB geregelt, der über die Vorschriften des Kaufvertrages (§ 437 - Rechte des Käufers bei Mängeln und § 440 BGB) Anwednung findet.

§ 346 Abs. 1 BGB lautet:


Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.


Es müssen also die Leistungen zurückgewährt werden (Kaufpreis/Notebook). Software offen/zu ist demnach irrelevant. Im Übrigen liegt es doch in der Natur der Sache, dass man die Software erstmal draufspielt und erst danach nen Mangel entdeckt. Auf die Rückabwicklung darfs aber meiner Ansicht nach keinen Einfluss haben. Ich frag mich auch wo die 10% herkommen. Ist für mich ne willkürliche Pauschale.
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