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Amilo m1424 Geld zurück?

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Amilo m1424 Geld zurück?

Beitragvon csub » 03.01.2006 21:07

Guten Tag,

ich will mich mal kurz fassen und würde mich sehr über 2 oder 3 Antworten freuen.

Also ich hatte mit meinem Amilo m1424 das bekannte Problem mit dem Rauschen wie ich in
http://www.amilo-forum.de/topic,5028,-Amilo-1424-starkes-rauschen-und-kratzen.html
beschrieben.

So wie ich das sehe, scheint es ein Problem zu sein, dass sich so schnell auch nicht beheben läßt.

Hatte mein Notebook in der Reperatur und es kam zurück, allerdings wurde dieser Fehler nicht behoben (laut Lieferschein ist dieser behoben)

Gibt es da eine Toleranz die ich hinnehmen muss, wie bei Pixelfehlerklassen, oder soll ich es nochmal einschicken?

Danach noch eine Frage:
Ich meine früher musste man den Verkäufern 3 mal die Möglichkeit geben einen Fehler zu beheben, bevor man versuchen kann sein Geld zurück zu bekommen. Gilt dies bei "Rauschen" auch? Besteht ein Unterschied ob ich den Reperaturservice von FUSI in Anspruch nehme oder das Gerät an notebooksbilliger.de zurück schick?

Würd ganz gerne ein paar Meinungen haben wie groß die Chancen auf Erfolg sind, bevor ich bei FUSI oder NBB mit der Türe ins haus falle und nach nem anderem Gerät frage oder gar nach dem Geld.

Vielen Dank im Vorraus
csub
 
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Beitragvon lliwinu » 06.01.2006 18:46

Du must dem Verkäufer 3 Mal wegen des selben Fehlers die Möglichkeit der Nachbesserung geben, bevor Du ein Recht auf Wandlung hast. Also geht das nur wenn Du Dich an Deinen Verkäufer wendest. Soweit ich weiss, muss das aber innerhalb der ersten 6 Monate erfolgen. Sofern Du Dich aber innerhalb der Garantiezeit des Herstellers an den Garantieservice von FSC wendest, hat das nichts mit Nachbesserung zu tun.

Ich hatte mein Notebook wegen des Rauschens auch über den Verkäufer nachbessern lassen. Des Rauschen ist nach Austausch des Mainboards nachweislich weniger, aber nicht weg. Ich hab keine Lust da weiter hinterherzulaufen, da ich mir ein viel besseres USB-Interface geholt habe.
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Beitragvon csub » 07.01.2006 00:18

hey danke für die antwort ...

was ich nicht verstanden habe is wieso das in den ersten 6 monaten passieren muss. nunja ... aber du meinst mit usb soundblaster is das in den grif zu bekommen? also ansich klingt das nicht übel aber wenn ich das geld zurück bekommen würde wäre mir das natürlich lieber

mal sehen, aber verkaufen ... das wäre schon ein heftiger wertverlust
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Beitragvon aspettl » 07.01.2006 00:32

csub hat geschrieben:was ich nicht verstanden habe is wieso das in den ersten 6 monaten passieren muss.

Danach ist die Beweislast umgekehrt. Das erste Problem sollte also in den ersten 6 Monaten sein, das macht es einfacher.

Gruß
Aaron
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Beitragvon lliwinu » 09.01.2006 23:33

Zum Rechtlichen (dies ist keine Rechtsberatung, aber es kann jeder selbst die Stellen im BGB nachlesen und falls erforderlich einen Rechtsanwalt einschalten):
Genau so ist das. Du must beachten, dass die Herstellergarantie (bei meinem Amilo 24 Monate) was anderes ist. Die hat nichts mit der Nachbesserungspflicht des Verkäufers zu tun.

Kurz gesagt: Ihr müsst auf jeden Fall über den Verkäufer die Nachbesserung verlangen. Auf keinen Fall selbst den Garantieservice einschalten, auch wenn der Verkäufer darauf verweisen sollte! Das muss der Verkäufer veranlassen, sonst greift das BGB hier nicht!

Die gesetzliche Gewährleistung für alle Produkte von mind. 2 Jahre (§ 438 BGB neue Fassung) greift nur wenn Ihr den Weg über den Verkäufer geht. Nach 6 Monaten liegt jedoch die Beweislast beim Käufer.
Der Händler darf einen Mangel zwei Mal nachbessern (vgl. § 440 BGB neue Fassung). Der Kunde kann nach dem Fehlschlagen der zweiten Nachbesserung dann Preisminderung (gem. 441 BGB neue Fassung) oder Rücktritt vom Kauf (vgl. §§ 323, 326 Abs.1 Satz 3 BGB neue Fassung) verlangen.

Zur Sounkarte:
Wenn Du eine externe Soundkarte anschließt (die gibts nicht nur für USB) läuft schließlich dein Sound über diese. Bei mir ist über die externe Karte kein Störgeräusch. Ich benutze die Fast Track USB von M-AUDIO mit Mikrofon von Sennheiser. Die bringt echt gute Qualität.

Außerdem überlege ich noch, ob die Transit USB von M-AUDIO nicht noch eine weitere Alternative sein könnte. Die ist so schön klein für den mobilen Einsatz.
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