@Rooooot:
Ich bin zwar kein Jurist aber ich glaube dass ist nicht ganz richtig:
Bei einer Nachbesserung (Reparatur) muss der Käufer dem Verkäufer 3 x Nachbessern erlauben. Erst dann kann er vom kaufvertrag zurücktreten.
Wenn das Notebook bereits "richtig" defekt geliefert worden wäre, hat der Käufer das Recht nach dem 2. Nachbesseurngsversuch vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Aber im Endeffekt ist es in Yoshimos-Fall eh haarspalterei, da er auf jeden Fall vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Ist nämlich egal wo du das Laptop zum Reparien abgegeben hat, da es sowieso jedesmal von FSC/oder authorisierten Partnern repariert worden ist und nicht von einem unabhängigen Dritten (...wenn ich das richtig verstanden habe).
Also Yoshimo, schriftlich beim Händler Rücktritt vom Kaufvertrag einreichen. Der leitet das sowieso an FSC, die bezahlen den Händler und der Händler dich.
Ist etwas Nervenkrieg da keiner freiwillig dir das Geld geben will, und sie höchstwahrscheinlich mit Ersatzgerät kommen werden, aber im Endeffekt sitzt du eh am längeren Hebel.
Zumal du auch vom Händler an FSC verwiesen worden bist!!
=>> NIMM AUF JEDENFALL DAS GELD!!!!
Zuletzt geändert von ds4444 am 11.01.2006 21:36, insgesamt 1-mal geändert.