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Möglichkeit, sich gegen Reparatur-Marathon zu wehren?

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Möglichkeit, sich gegen Reparatur-Marathon zu wehren?

Beitragvon Yoshimo » 11.01.2006 19:43

Hi Leute,
ich hab mal eine kleine Frage zum Thema Umtausch/Rückerstattung/Rückgabe: mein A 1630 ist mittlerweile das fünfte oder sechste Mal in Reparatur, jedes Mal ist das Mainbpard im A*sch. Da ich dass in einem Zeitraum von 19 Monaten doch etwas viel finde, würde ich gerne wissen, ob es da die Möglichkeit gibt, das Ding noch zurückzugeben und wenigstens einen Teil meines Geldes zurückzubekommen. Leider habe ich den Fehler gemacht, mich wegen der Reparatur jedes Mal an FSC statt an den Händler zu wenden, da ich ja die Garantie von FSC habe und auch der Händler mich an FSC verwiesen hat.
Yoshimo
 
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Beitragvon ds4444 » 11.01.2006 20:25

Hallo Yashimo,
du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld in voller Summe zurück fordern (wirst es auch bekommen). Das Geld nehmen und ein neues Notebook kaufen...
Mfg
David

P.S.: oder bin ich da falsch, weil du das schon bestimmt gemacht hättest...?
ds4444
 
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Beitragvon kayjay » 11.01.2006 20:37

eine sehr interessante frage...ich habe auch das problem dass ich mein laptop (erst vor 3 wochen aus reparatur zurück), wieder einschicken muss.
bei mir läuft es nicht stabil im batteriebetrieb, geht einfach aus.

gibts irgendeine faustregel, wann man das geld zurückkriegt? ab welcher reparatur?

danke
kayjay
 
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Beitragvon roooot » 11.01.2006 20:39

Ab der 2. fehlgeschlagen Reperatur kannst du laut BGB vom Kuafvertrag zurücktreten. Allerdings stellt sich die Frage wies funzt, weil du nicht den Händler als Reperaturmensch benutzt hast.
roooot
 
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Beitragvon ds4444 » 11.01.2006 21:16

@Rooooot:
Ich bin zwar kein Jurist aber ich glaube dass ist nicht ganz richtig:

Bei einer Nachbesserung (Reparatur) muss der Käufer dem Verkäufer 3 x Nachbessern erlauben. Erst dann kann er vom kaufvertrag zurücktreten.

Wenn das Notebook bereits "richtig" defekt geliefert worden wäre, hat der Käufer das Recht nach dem 2. Nachbesseurngsversuch vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Aber im Endeffekt ist es in Yoshimos-Fall eh haarspalterei, da er auf jeden Fall vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
Ist nämlich egal wo du das Laptop zum Reparien abgegeben hat, da es sowieso jedesmal von FSC/oder authorisierten Partnern repariert worden ist und nicht von einem unabhängigen Dritten (...wenn ich das richtig verstanden habe).

Also Yoshimo, schriftlich beim Händler Rücktritt vom Kaufvertrag einreichen. Der leitet das sowieso an FSC, die bezahlen den Händler und der Händler dich.

Ist etwas Nervenkrieg da keiner freiwillig dir das Geld geben will, und sie höchstwahrscheinlich mit Ersatzgerät kommen werden, aber im Endeffekt sitzt du eh am längeren Hebel.
Zumal du auch vom Händler an FSC verwiesen worden bist!!

=>> NIMM AUF JEDENFALL DAS GELD!!!! :-)
Zuletzt geändert von ds4444 am 11.01.2006 21:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon lliwinu » 11.01.2006 21:18

Kurz gesagt: Ihr müsst auf jeden Fall über den Verkäufer die Nachbesserung verlangen. Auf keinen Fall selbst den Garantieservice einschalten, auch wenn der Verkäufer darauf verweisen sollte! Das muss der Verkäufer veranlassen, sonst greift das BGB hier nicht!

Die gesetzliche Gewährleistung für alle Produkte von mind. 2 Jahre (§ 438 BGB neue Fassung) greift nur wenn Ihr den Weg über den Verkäufer geht. Nach 6 Monaten liegt jedoch die Beweislast beim Käufer.
Der Händler darf einen Mangel zwei Mal nachbessern (vgl. § 440 BGB neue Fassung). Der Kunde kann nach dem Fehlschlagen der zweiten Nachbesserung dann Preisminderung (gem. 441 BGB neue Fassung) oder Rücktritt vom Kauf (vgl. §§ 323, 326 Abs.1 Satz 3 BGB neue Fassung) verlangen.

(Dies ist keine Rechtsberatung, aber es kann jeder selbst die Stellen im BGB nachlesen und falls erforderlich einen Rechtsanwalt einschalten.)
FSC Amilo M1424W: 1,8Ghz, 2*256MB DDR-RAM, 128 MB ATI 9700SE, Windows XP Home OEM
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Beitragvon Yoshimo » 11.01.2006 21:54

lliwinu hat geschrieben:Nach 6 Monaten liegt jedoch die Beweislast beim Käufer.

Das ist das wohl größte Problem. Wie soll ich nachweisen, dass nicht ich den Fehler verursacht habe, sondern es ein Herstellungsfehler war? Weigert sich nämlich der Händler, den Gewährleistungsfall anzuerkennen, müsste ich ein Gutachten o.ä. anfertigen lassen, um meine Unschuld zu beweisen. Und da das Notebook immer zwei, drei Monate problemlos lief, kann sich der Händler darauf berufen, dass es zur Lieferung ja lief und sich ein Herstellungsfehler früher bemerkbar machen müsste (da interessiert es glaube ich niemanden, dass in einem meiner Garantiefälle Uniwill erst drei defekte Mainboards an RTS lieferte, bis ein funktionierendes dabei war).
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Beitragvon roooot » 11.01.2006 22:18

ds4444 hat geschrieben:@Rooooot:
Ich bin zwar kein Jurist aber ich glaube dass ist nicht ganz richtig:

Bei einer Nachbesserung (Reparatur) muss der Käufer dem Verkäufer 3 x Nachbessern erlauben. Erst dann kann er vom kaufvertrag zurücktreten.
Schau in den Beitrag unter dir. Wir machen sowas gerade in meinem Wirtschaft/Recht Lk hier am Gymnasium in der 13. Und da gehts um genau solche Sachen. Was ist wenn Händler verweigert usw...
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Beitragvon kayjay » 11.01.2006 23:22

ein sehr interessantes thema... das mit nachbesserung: bezieht sich das immer auf den gleichen fehler? oder heisst das einfach, dass der händler/hersteller das geld zurück geben muss wenn der laptop 2x (oder 3x?) in die reparatur muss (2 unterschiedliche defekte)?

bei mir war brach das gehäuse und nun geht der laptop manchmal im batteriebetrieb einfach aus. :evil: :cry: :?
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Beitragvon Yoshimo » 12.01.2006 09:45

@kayjay:
Ob es sich bei dem Mangel immer wieder den selben handeln muss, weiß ich zwar nicht, aber das wäre mir auch egal, da bis auf ein Mal immer wieder derselbe Defekt auftrat (Uniwill rockt... ) 8)

Jetzt noch mal ne andere Frage: wieviel könnte ich für mein Notebook eigentlich noch bei Ebay bekommen (falls eine Rückgabe ausgeschlossen ist)? Ist ein 3400+ mit 60GB Festplatte und 512MB Ram, Software ist alles noch da, Garantie läuft noch bis Juni 2006.
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Beitragvon kayjay » 12.01.2006 12:17

ich würde nicht mal versuchen den laptop zu verkaufen... vielleicht ist es ein "montagsmodell" , ruf mal siemens hotline an und erkundige dich, ob du geld zurückkriegst und dann noch natürlich eine hotline des händlers oder die zentrale (nicht die penner vor ort, die werden sich dumm stellen).
notfalls den anwalt einschalten, bei diesem streitwert, wird es nicht teuer einen brief vom anwalt anfertigen zu lassen.

die kriegst auf alle fälle weniger bei ebay als du bezahlt hast, und ich muss schon sagen, dass ich deine geduld bewundere, denn ich hätte schon längst ärger gemacht! :wink: man muss sich als kunde eine 5 reparaturen nicht gefallen lassen :( :( :(
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