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Frage zum Widerrufsrecht

Wo sind bestimmte Notebooks am billigsten und welche Ausstattung ist enthalten?

Frage zum Widerrufsrecht

Beitragvon dready » 10.02.2005 11:36

Hallo!

hab mehr eine allgemeine Frage:
In wie weit greift das Widerrufsrecht?

Darf man das Notebook in Betrieb nehmen um die Funktion zu prüfen und es dann bei nichtgefallen wieder zurückzuschicken?
Wobei man hier ja auch schon die Software beim Starten von Windows "verändert". Muss man hier schon mit einer Wertminderung rechnen?

Oder ist es doch eher oder ausschließlich für Fehlbestellungen gedacht?

Falls sich hier jemand auskennt wäre ich für Hilfe dankbar!

Gruß
Roland
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Beitragvon endo » 10.02.2005 12:03

Vom Widerrufsrecht kann man innerhalb von 14 Tagen nach Kauf Gebrauch machen, sofern einem das seitens des Verkäufers eingeräumt wurde.
Ein Funktionsprüfung der Ware gilt dabei NICHT als Wertminderung wenn man vorsichtig damit umgegangen ist, d.h. keinerlei Gebrauchsspuren zu erkennen sind.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Software die geöffnet wurde und Ware die speziell nach Kundenwunsch angefertigt wurde, z.B. wenn du dir dein Notebook selber zusammengestellt haben solltest.

Wenn du das Notebook also nur kurz in Betrieb hattest und die mitgelieferte Software noch ungeöffnet ist kannst du nat. vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ich würde in jedem Fall das aufgespielte Windows in den Auslieferungszustand versetzten.
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Beitragvon Handy » 11.02.2005 11:24

Will ja jetzt nicht klugscheissen, aber rein rechtlich gesehen ist die Tatsache, dass dir das gekaufte Teil einfach nicht gefaellt, kein Grund zu Anfechtung deiner Willenerklaerung ueber den Kauf des Notebooks. Wenn dir also kein Rueckgaberecht eingeraeumt wurde und der Verkaeufer sich quer stellt hat man da eigentlich keine Chance. Aber wer sagt dann schon, dass es einem nicht gefaellt?
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Beitragvon endo » 11.02.2005 12:14

Beim Widerrufsrecht muß man keinen Grund angeben, alles andere wäre Kulanz des Händlers.
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Beitragvon aspettl » 11.02.2005 18:32

Hallo

Nach dem Fernabsatzgesetz müssen gewerbliche Verkäufer eine 14-tägige Widerrufsfrist einräumen. Ohne Angabe von Gründen kann das Gerät zurückgeschickt werden. (Natürlich ohne Kratzer, Software noch originalverpackt etc.) Dann bekommt man auch das Geld vollständig wieder. Kauft man es aber in einem normalen Geschäft (also nicht Online-Shop), dann gibt es keinerlei Verpflichtung seitens des Verkäufers, das Gerät zurückzunehmen. Das ist dann wirklich Kulanz.

Im Zusammenhang sollte man vielleicht noch die Gewährleistung erwähnt haben: Pflicht des Verkäufers, das Gerät innerhalb der ersten 2 Jahre zu reparieren (falls Schaden bei Kauf schon war bzw. nicht selbst verschuldet ist).

Die Garantie ist die freiwillige Leistung des Herstellers, also z.B. FSC.

Alle Angaben ohne Gewähr!

Gruß
Aaron
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Gewährleistung

Beitragvon MarcelL » 13.02.2005 13:35

Ich bin kein Jurist und zu aspettl gibts nur noch zu sagen,

dass bei Gewährleistung folgendes gilt: Innerhalb den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mängel nicht von Anfang an (also ab Kauf) vorhanden war (sprich: der Käufer ihn verursacht hat). Danach allerdings muss der Käufer beweisen, dass der Mängel schon beim Kauf vorhanden waren.

Ich würde mich zuerst auf die Gewährleistung berufen, da man dem Verkäufer z.B. eine Frist setzen kann und nach zwei misslungenen Reparaturversuchen ein Recht auf volle Kaufpreiserstattung hat. Die ganzen Sachen stehen im BGB u.a. §437 mit etlichen Querverweisen: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

oder auch hier:

http://www.garantiezeit.de/html/umtausc ... stung.html

Gruß
Marcel
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