Hallo!
hab mehr eine allgemeine Frage:
In wie weit greift das Widerrufsrecht?
Darf man das Notebook in Betrieb nehmen um die Funktion zu prüfen und es dann bei nichtgefallen wieder zurückzuschicken?
Wobei man hier ja auch schon die Software beim Starten von Windows "verändert". Muss man hier schon mit einer Wertminderung rechnen?
Oder ist es doch eher oder ausschließlich für Fehlbestellungen gedacht?
Falls sich hier jemand auskennt wäre ich für Hilfe dankbar!
Gruß
Roland