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Fristsetzung bei Reparatur über FSC

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Fristsetzung bei Reparatur über FSC

Beitragvon Tromse » 14.03.2006 15:56

Hallo!
Mein FS Amilo 1437G ist nun (mal wieder) seit über einem Monat zur Reparatur. Abgewickelt wird das (weil ich vom Händler dort hingewiesen wurde) leider vom FSC, die den Auftrag an Bitronic weitergeleitet haben. Nun würde ich gerne von meinem Recht, eine Frist zu setzen, gebrauch machen.
Doch wohin? An FSC oder direkt an Bitronic?
Kann ich in dem schreiben damit drohen, vom Kaufvertrag zurückzutreten? Oder ist das nur möglich, wenn die Reparatur direkt über den Händler abläuft?
Wenn dies nicht möglich ist, macht eine Fristsetzung dann überhaupt sinn? Wenn ein Ersatzteil nicht lieferbar ist, was kann der Reparaturbetrieb mir denn bieten, außer dass ich das Notebook defekt zurückbekomme?
Vielen Dank für eure Antworten!
mfG Tromse
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Beitragvon thom » 14.03.2006 18:33

hmmm gute frage, ich würd zuerst mal ne email an bitronic schicken und nachfragen was los sei, mecker dabei ruhig n bissl rum :D

aber verlang auch das die dir nen zeitpunkt nennen, wenn da was kommt ala bauteil bestellt aber nich mehr dann würd ich mal siemens schreiben

kA :O
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Beitragvon Tromse » 14.03.2006 20:09

thom hat geschrieben:hmmm gute frage, ich würd zuerst mal ne email an bitronic schicken und nachfragen was los sei, mecker dabei ruhig n bissl rum :D

aber verlang auch das die dir nen zeitpunkt nennen, wenn da was kommt ala bauteil bestellt aber nich mehr dann würd ich mal siemens schreiben

kA :O


Habs vor anderthaltb Wochen mal bei der Siemens Service Hotline probiert, da hieß es Ersatzteil wär schon unterwegs, das Notebook sollte dann am 6. März wieder bei mir sein. Das war vor 8 Tagen!!!
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Beitragvon amdrulez » 14.03.2006 20:57

Der Händler hat das Recht bis zu 2 mal nachzubessern, erst dann kommt ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder ein verminderter Kaufpreis in Frage. Alternativ könnte der Käufer aber auch Schadensersatz geltend machen.

Dies ist allerdings die gesetzliche Mängelgewährleistung, die Bestimmungen der Garantie des Herstellers gehen vor.
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Beitragvon Tromse » 15.03.2006 11:02

Hab heute noch mal beim FSC angerufen: Sie mussten mittlerweile schon 6(!) Ersatzteile anfordern, wobei 2 von diesen defekt geliefert wurden(sagt ja einiges über die Qualität aus...)
Sieht also so aus, als würde die Sache noch ein bisschen dauern.
Jetzt würde ich liebendgerne ein Schreiben mit Fristsetzung verfassen, jedoch wüsste ich in diesem Fall wirklich nicht, was ich fordern könnte. Das nächste mal also doch wieder direkt über Mediamarkt ablaufen lassen, auch wenn ich da auch nur schlechte Erfahrung habe. Dann wüsste ich wenigstens, was ich für Rechte ich habe.
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Beitragvon amdrulez » 15.03.2006 20:03

Ähh, wieso? Du hast keine anderen Rechte als sonst. Mediamarkt wird auch nur die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen.
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Beitragvon aspettl » 15.03.2006 20:25

amdrulez hat geschrieben:Ähh, wieso? Du hast keine anderen Rechte als sonst. Mediamarkt wird auch nur die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen.

MediaMarkt schickt es auch nur ein. Trotzdem sind die Rechte anders, da man dann die Gewährleistung nutzt und nicht die Garantie.

Gruß
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Beitragvon Tromse » 15.03.2006 21:09

aspettl hat geschrieben:MediaMarkt schickt es auch nur ein. Trotzdem sind die Rechte anders, da man dann die Gewährleistung nutzt und nicht die Garantie.

Ganz genau. Und das ist das Problem.
Ich habe hier (c't Magazin, "Auf Nimmerwiedersehen bei der Reparatur?") zwar mittlerweile erfahren, dass ich eine Fristsetzung mit Androhung von Schadensersatz bei Nichteinhaltung an Bitronic schicken könnte, finde jedoch nirgends, in welchem Umfang der Schadensersatz wäre, noch mit welcher Begründung ich diesen einfordern könnte.
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Beitragvon amdrulez » 15.03.2006 21:23

aspettl hat geschrieben:
amdrulez hat geschrieben:Ähh, wieso? Du hast keine anderen Rechte als sonst. Mediamarkt wird auch nur die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen.

MediaMarkt schickt es auch nur ein. Trotzdem sind die Rechte anders, da man dann die Gewährleistung nutzt und nicht die Garantie.

Gruß
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Naja, das kommt nun wieder auf die Garantiebestimmungen an ob die Rechte anders sind. Meist überschneiden sie sich. Daher kommt auch der Irrglaube man hätte 2 Jahre gesetzliche "Garantie".
Richtig, wenn der Händler dir keine Garantie gibt tritt die gesetzl. Mängelgewährleistung ein. Garantie ist nichts anders als kulanz des Herstellers oder Händlers.
Wegen der Höhe des Schadensersatzes denke höchstens der Zeitwert des Notebooks. Außer du könntest nachweisen das dir dadurch noch andere Schäden entstanden sind.
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Beitragvon 1101011 » 16.03.2006 13:13

Wieso. Die die gesetzl. Mängelgewährleistung tritt auch ein wenn der Hersteller dir eine Garantie anbietet sofern du das Gerät beim Händler abgibst.


Wenn du zum Händler gehst und dem das Gerät zwecks Gewährleistung gibst und du innerhalb der ersten 6 Monate bist muss der Händler beweisen dass du es kaput gemacht hast. Nach den ersten 6 Monaten mußt du beweisen dass das Gerät schon von Anfang an kaput war.
Es kann dir wahrlich völli egal sein, was dir FSC anbietet.

Der Hänlder schickt es zwar weiter an den Hersteller aber ab hier ist die Sache der Reperatur das Problem des Hänlders und nicht deins ;-)



Ein Bekannter hatte neulich so ein Problem. Der war so klug und hat es beim Händler abgegeben und der Hersteller hatte es 3 mal nicht geschafft das Gerät zu reparieren.
Beim 4. mal gabs den kompletten Kaufpreis zurückerstattet sofern das Gerät noch jünger als 1 Jahr war.
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Beitragvon Tromse » 16.03.2006 17:17

Tja, für mich hat sich das Thema erst mal wieder "erledigt", da wider Erwarten das Gerät heute zurückkam. Laut Lieferschein wurden 3 Teile ausgetauscht, was aber längst nicht bedeutet, dass das Notebook den Fehler jetzt nicht mehr aufweist, wegen dem ich es eingeschickt habe :evil: .
Also morgen wieder zu Mediamarkt und weiter für meine Rechte kämpfen..
Danke auf jeden Fall.
MfG Tromse
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Beitragvon amdrulez » 16.03.2006 20:03

1101011 hat geschrieben:Wieso. Die die gesetzl. Mängelgewährleistung tritt auch ein wenn der Hersteller dir eine Garantie anbietet sofern du das Gerät beim Händler abgibst.


Wenn du zum Händler gehst und dem das Gerät zwecks Gewährleistung gibst und du innerhalb der ersten 6 Monate bist muss der Händler beweisen dass du es kaput gemacht hast. Nach den ersten 6 Monaten mußt du beweisen dass das Gerät schon von Anfang an kaput war.
Es kann dir wahrlich völli egal sein, was dir FSC anbietet.

Der Hänlder schickt es zwar weiter an den Hersteller aber ab hier ist die Sache der Reperatur das Problem des Hänlders und nicht deins ;-)



Ein Bekannter hatte neulich so ein Problem. Der war so klug und hat es beim Händler abgegeben und der Hersteller hatte es 3 mal nicht geschafft das Gerät zu reparieren.
Beim 4. mal gabs den kompletten Kaufpreis zurückerstattet sofern das Gerät noch jünger als 1 Jahr war.


Das ist ja alles richtig. Jedoch geht die Garantie vor da es ein individueller Vertragsbestandteil ist. Vertraglich Sachen gehen immer vor den gesetzlichen, es sei denn sie sind rechtswidrig. Bei einer Garantie gibt es in der Regel nicht die "6-Monate-Klausel". Die Sache mit der Reperatur ist immer ein Problem des Händlers oder Herstellers. Aber es ist richtig das bei einem Händler die Gewährleistung greift weil die wenigsten von sich aus eine Garantie geben. Aber das Endergebniss ist das gleiche. Interessant wird das ganze, wenn die 6 Monate rum sind. Dann ist der Hersteller wohl die besser Wahl.

Da das Notebook nun zum 2. mal zurück gekommen ist, ohne das der Mangel behoben wurde, könntest du es abgeben gegen Erstattung des Kaufpreises. Es ist ja noch nicht alt, denke ich. Oder du könntest ein neues fordern.
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Beitragvon Tromse » 16.03.2006 20:37

amdrulez hat geschrieben:Da das Notebook nun zum 2. mal zurück gekommen ist, ohne das der Mangel behoben wurde, könntest du es abgeben gegen Erstattung des Kaufpreises. Es ist ja noch nicht alt, denke ich. Oder du könntest ein neues fordern.

Ja, das werde ich morgen auch versuchen, mir den Kaufpreis zurückerstatten zu lassen. Wäre in diesem Fall jedoch Kulanz des Händlers, da die letzte Reparatur ja leider direkt über den FSC abgelaufen ist und deshalb, wie du ja richtig bemerkt hast, auf Garantie und nicht auf Gewährleistung gelaufen ist.
Das war ja auch das ursprüngliche Problem, dass Mediamarkt, da sie mich an FSC verwiesen haben, nicht mehr an der Reparatur beteiligt waren und damit aus dem Schneider.

btw: Das Notebook ist mittlerweile 9 Monate alt und war von den letzten 19 Wochen genau 13,5 Wochen in Reparatur! Und funktioniert immernoch nicht. Das finde ich eine Unverschämtheit!
So frust mal wieder abgelassen :b

mfG Tromse
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Beitragvon Tromse » 20.04.2006 18:04

Nach nur wenigen Wochen Wartezeit(Aber dass der FSC nicht der schnellste ist, ist ja bekannt) wurde mir nun den Kaufpreis zurückerstattet. Nachdem mir der Verkäufer versichert hatte, dass er mir nur einen Warengutschein ausstellen könnte hat er, nachdem ich nur die Worte "Aber rechtlich" ausgesprochen hatte verärgert geantwortet "Ach, auf Rechtlich hab ich keinen Bock". Dann hat er mir 2 Zettel ausgedruckt und in die Hand gedrückt und mich zur Kasse geschickt. 2 min später hatte ich 1199.- Euro in der Hand :D
So schnell kann ein Mann seine Meinung ändern!

Also, wenn das Notebook nicht funktioniert und sowohl der Hersteller als auch der Händler kein Verständnis für euren Ärger haben: nicht aufgeben sondern kämpft für euer Recht.

GrEeTz und Danke für eure Antworten in diesem Tread!
Tromse
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Beitragvon wernerz » 21.04.2006 08:06

Hi,

soweit mir bekannt ist, ist es für die Regel mit den 3 Nachbesserungen völlig egal, ob Ihr das Notebook über den Händler einschickt oder direkt über FSC. Da hier Bitronic bzw. FSC als Erfüllungsgehilfe des Händlers auftritt.
Gruß Werner
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