von PappaBaer » 24.03.2006 00:07
@Fale
Jetzt verwürfelst Du aber einiges miteinander, z.B. die Gewährleistung mit der Garantie.
Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt für die Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche kannst Du nur bei Deinem Händler geltend machen, nicht beim Hersteller.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Bedingungen legt der Hersteller in seinen Garantiebedingungen fest. Da die Garantie wie gesagt eine freiwillige Leistung ist, kann der Hersteller auch auch seine Bedingungen frei wählen.
Fujitsu-Siemens gibt eine Garantie auf das gesamte Gerät. Wird nun im Zuge der Garantie eine Komponente getauscht, so hat das keinerlei Einfluss auf die Laufzeit der Garantie für das Notebook.
Sogesehen hättest Du da selbst bei einem Rechtsstreit mit FSC imho null Chancen.
Wenn Du bei Deinen beiden Reparaturen die Gewährleistung in Anspruch genommen hättest - also das Gerät über den Händler einschicken lassen - hättest Du afaik ein Recht darauf, dass sich die Gewährleistung um die Zeitdauer, die das Gerät in Reparatur war, verlängert. Da aber wie erwähnt bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt, hättest Du bereits beim zweiten Defekt (nach 23 Monaten) nachweisen müssen, dass der Fehler von Anfang an bestand. Das dürfte imho ein sehr schwieriges Unterfangen sein.
Wann hat denn der T-Punkt in Deinen Augen rechtswidrig an den Hersteller verwiesen? Bei dem ersten Defekt nach einem Monat? Dann stimme ich Dir zu, dass das nicht ganz korrekt war. Wenn der T-Punkt das beim zweiten Defekt gemacht hat, sieht die Sache wegen der Beweislastumkehr evtl. anders aus.
Gruß Torsten
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Wie poste ich falsch:
Nachdem ich Google und die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativem Titel und undeutlichem Text, mit dem keiner etwas anfangen kann.