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Inoffizielles Forum rund um die Notebooks der Amilo- und Lifebook-Serien von Fujitsu

Monitobild blass oder farbverkehrt

Darstellungsfehler, kein Bild auf dem Monitor, TV-Out,...

Monitobild blass oder farbverkehrt

Beitragvon Fale » 15.03.2006 19:55

Hallo,

freue mich ungemein, dieses Forum gefunden zu haben.
Bin seit etwas länger als die Gewährleistung reicht Besitzer eines Amilo L 6820 und ziemlicher PC-Laie. Das Teil war schon 2x wochenlang in Reparatur. Erst nach nur einem Monat wegen eines defekten Mainboards und nach 23 Monaten wegen defekter Monitorstromversorgung;-(
Und jetzt das: Seit ein paar Tagen wird der Bildschirm in unregelmäßigen Abständen blass und verändert sich zum Negativbild. Sobald ich die Auflösung oder Farbtiefe ändere, ist das Bild vorübergehend wieder normal. Ist mit der Zeit schlimmer geworden. Installation eines neuen Grafiktreibers hat nichts gebracht. Dachte schon an ein Schadprogramm, habe aber nichts gefunden.

Hat wer einen Tip? Ist das ein Soft- oder Hardwarefehler? Man weiß ja so wenig...

Gruß

Thomas
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Beitragvon Borkar » 23.03.2006 11:40

tut mir Leid das sagen zu müssen, aber das klingt nach einem Hardwarefehler (der Grafikkarte?). Einschicken, damit leben oder neues Book kaufen.

Gruß
Borkar
Bild ..... Kaum macht man's richtig, geht's!
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Beitragvon Fale » 23.03.2006 19:43

Autsch. Das mit dem Einschicken ist so 'ne Sache... Habe inzwischen schriftlich von Fujitsu, daß Reparaturen außerhalb der Gewährleistung "nicht möglich" sind. Nett. Nachdem das Gerät sofort nach Ablauf der Gewährleistung verreckt ist und nachdem es gerade aus der Bitronic-Werkstatt kam. Hätten wir es mal nie dahin geschickt, sondern spätestens beim 2. mal ein Tauschgerät vom verfl. T-Punkt verlangt. Auch, wenn das kaum ohne Rechtsstreit abgegangen wäre...

Gruß

Thomas
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Beitragvon nubbler » 23.03.2006 21:00

Hat man eigentlich nicht für die Reparatur - sprich die bereits ausgetauschten Teile - noch 12 Monate Gewährleistung?
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Beitragvon Fale » 23.03.2006 22:01

Jein. Meines Wissens hat man auf die auch wieder 1/2 Jahr Garantie.
Man sollte meinen, daß ich damit auf der sicheren Seite bin, aber Fujitsu bestreitet das erstmal pauschal und behauptet kackfrech, daß sich die Garantie/Gewährleistung nur auf das Gerät als ganzes bezieht und nicht für ausgetauschte Teile verlängert. Da müßte ich also rechtlich gegen Fujitsu vorgehen. Das Problem dabei: Mit Ablauf der Garantie (1/2 Jahr) tritt Beweisumkehr ein. Ich muß also beweisen, daß der Fehler fabrikationsbedingt ist und nicht durch mich verantwortet.
Wäre alles rechtlich einfacher, wenn ich mich an den Verkäufer gehalten hätte, schließlich habe ich einen Vertrag mit dem und nicht Fujitsu. Verkäufer ist aber ein T-Punkt und der verweist rechtswidrig auf den Hersteller und verweigert die Reparaturannahme.
Kurzum: Knirsch...
Ein Lehrstück über die Servicewüste Deutschland und die Telekom und Fujitsu-Siemens im Besonderen. Sowas transportiert man doch. Z.B. im Kollegenkreis. Ist denen aber wohl egal.

Thomas
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Beitragvon PappaBaer » 24.03.2006 00:07

@Fale
Jetzt verwürfelst Du aber einiges miteinander, z.B. die Gewährleistung mit der Garantie.
Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt für die Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche kannst Du nur bei Deinem Händler geltend machen, nicht beim Hersteller.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Bedingungen legt der Hersteller in seinen Garantiebedingungen fest. Da die Garantie wie gesagt eine freiwillige Leistung ist, kann der Hersteller auch auch seine Bedingungen frei wählen.
Fujitsu-Siemens gibt eine Garantie auf das gesamte Gerät. Wird nun im Zuge der Garantie eine Komponente getauscht, so hat das keinerlei Einfluss auf die Laufzeit der Garantie für das Notebook.
Sogesehen hättest Du da selbst bei einem Rechtsstreit mit FSC imho null Chancen.
Wenn Du bei Deinen beiden Reparaturen die Gewährleistung in Anspruch genommen hättest - also das Gerät über den Händler einschicken lassen - hättest Du afaik ein Recht darauf, dass sich die Gewährleistung um die Zeitdauer, die das Gerät in Reparatur war, verlängert. Da aber wie erwähnt bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gilt, hättest Du bereits beim zweiten Defekt (nach 23 Monaten) nachweisen müssen, dass der Fehler von Anfang an bestand. Das dürfte imho ein sehr schwieriges Unterfangen sein.
Wann hat denn der T-Punkt in Deinen Augen rechtswidrig an den Hersteller verwiesen? Bei dem ersten Defekt nach einem Monat? Dann stimme ich Dir zu, dass das nicht ganz korrekt war. Wenn der T-Punkt das beim zweiten Defekt gemacht hat, sieht die Sache wegen der Beweislastumkehr evtl. anders aus.
Gruß Torsten
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