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Inoffizielles Forum rund um die Notebooks der Amilo- und Lifebook-Serien von Fujitsu

Wertminderung bzw. Benutzungesgebühr

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Wertminderung bzw. Benutzungesgebühr

Beitragvon Skol » 27.03.2006 14:53

Hallo Leute,

hab mein M3438G nun 2mal bei der Reparatur an und FSM biete mir an mir mein Geld zurückgeben. Hört sich ja schonmal gut an.

Das Problem ist nur dass sie mir nicht den ganzen Kaufpreis von 1699.- erstatten wollen sondern 12% Benutzungsgebühr abziehen. Dies sei schon kulant da normalerweise 20% "verrechnet" werden.

Der Laptop war 4 Monat in Betrieb, bis abgesehen von den bekannten Mängeln wie Lagging Issue und brr-bug noch eine kaputte Tastatur, Modem un Festplatte dazukamen.

Kann ich die ganze Summer verlangen? Gibt es da irgendwelche rechtsmittel? Oder wird König Kund wieder allein gelassen?
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Beitragvon Andry » 27.03.2006 15:56

Hmm, ich kann jetzt spezifisch nichts genaues zu den internen Regeln von Fujitsu sagen- denke aber dass eine Pauschale von 12 % nach 4 Monaten Nutzung nicht zu hoch sein dürfte.

Aber wie gesagt ich bin kein Rechtsprofi :lol:


Gruss

Gunther
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Beitragvon aspettl » 27.03.2006 16:23

Es fragt sich natürlich auch immer, ob das alles unter Garantie oder Gewährleistung läuft.
Ich finde den Abzug eigentlich fair. Aber: Hat man das Recht durch die Gewährleistung, dann kann man vielleicht auf dem kompletten Kaufpreis bestehen - auf jeden Fall wurde das schon hier geschrieben und einige haben auch nach Monaten den kompletten Betrag zurückbekommen.
Etwas definitives kann ich dir aber auch nicht sagen.

Gruß
Aaron
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Beitragvon mollenhower » 27.03.2006 19:15

In den ersten 6 Monaten gibt es volle Garantie und auch den vollen Preis zurück. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast und sie dürfen eine Benutzungsgebühr nehmen. Das ist gesetzlich geregelt,und ich würde mich auch auf nichts anderes einlassen.
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Beitragvon Skol » 28.03.2006 08:14

Hat wer eine Ahnung wo ich die entsprechenden Paragraphe finde?
Gerät wäre ja erst 4 Monate alt.
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Beitragvon mollenhower » 28.03.2006 10:05

So etwas wirst du alles unter Verbraucherschutz,Garantie beim Googlen finden.
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Beitragvon Anonymous » 28.03.2006 10:38

Hallo Skol,


Praragraphen : http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
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Beitragvon PappaBaer » 28.03.2006 11:14

@mollenhauer
Bei der Garantie gibt es keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Die gibt es nur bei der Gewährleistung.

@Skol
Wenn Du den kompletten Kaufpreis wiederhaben willst, musst Du die Rückgabe über Deinen Händler über die Gewährleistung abwickeln. Dieser klärt das dann seinerseits mit FSC.
Wenn Du die Rückgabe direkt mit FSC innerhalb der Garantie klärst (technische Rücknahme), dann geht das eben zu den Garantiebedingungen des Herstellers. Fujitsu-Siemens nimmt 3% Nutzungsgebühr pro Monat, was auch zu den von Dir genannten 12% passt.

Also: Nicht verwechseln: Gewährleistung: Gesetzlich über den Händler, Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers.
Gruß Torsten
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Wie poste ich falsch:
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Beitragvon Skol » 28.03.2006 12:00

Klär das gerade über meinen Händler Media Markt und DIE sagen mir ja das FSM nicht mehr als 88% dse ürsprünlgichen Verkaufspreises rausrückt!.

Weiß nicht was das für einen Unterschied machen soll. Lt. MM können sie mir nur das geben was FSM zahlt.
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Beitragvon mollenhower » 28.03.2006 13:08

@PappaBaer

Sorry,danke, hab ich auch mal wieder verwechselt.
Trotzdem ändert nichts daran das er in den ersten 6Monaten (in der GEWÄHRLEISTUNG) :D ,den vollen Kaufpreis zurück bekommen muss.
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Beitragvon PappaBaer » 28.03.2006 14:39

Da will ich auch nicht widersprechen.

@Skol
Das ändert eine ganze Menge. Was der MM von FSC bekommt, braucht Dich als Endkunden bei einem Gewährleistungsanspruch überhaupt nicht zu interessieren.
Wenn das Gerät nun älter als 6 Monate alt ist, sieht das ganze ganz anders aus. Dann greift nämlich die berühmte Beweislastumkehr bei der Gewährleistung. Das bedeutet im Klartext, dass MM die Gewährleistungsansprüche ablehnen kann, es sei denn Du weist denen nach, dass die Mängel bereits bei Übergabe (also Kauf) vorgelegen haben. Das kann man idR nur über einen Gutachter.
Wenn Du also über die Gewährleistung keine Ansprüche geltend machen kannst, dann bleibt nur die Garantie von FSC. Die läuft aber eben wie bei allen Herstellern zu deren Bedingungen, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist (ein Hersteller ist nicht gesetzlich verpflichtet eine Garantie anzubieten). Die Bedingungen von FSC sind nunmal 3% Nutzungsgebühr pro Monat (imho übrigens absolut korrekter und fairer Wert).
Gruß Torsten
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Wie poste ich falsch:
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Beitragvon LeCroy » 20.04.2006 15:59

Hmm, wie würde es in meinem Fall aussehen?

Nach fünf Monaten wurde ein Amilo zur Reperatur geschickt und dümpelte über einen Monat später wieder bei mir ein, Überschritt die sechs Monate von Kaufdatum an um zwei Tage. Ungüstig ist, dass es mit einem anderen Fehler zurück kam (der noch schlimmer ist) und ich es sofort wieder zurückgeschickt habe. Habe ich jetzt Pech, weil die bei FSC mein Amilo einfach lange genug bei sich hatten um den Garantieanspruch der ersten 6 Monate ohne Minderung abzusitzen?

Kommt mir etwas komisch, schließlich war das Notebook nur 5 Monate in meinem Besitz und überlebte die "Reperatur" keinen ganzen Tag. Theoretisch könnte ich ja als FSC eine am ersten Tag reklamierte Ware einfach sechs Monate behalten um dann Wertminderung zu verlangen, nicht?
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Beitragvon Cybun » 20.04.2006 18:22

Hallo Skol

Lies das hier mal http://123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=50266
dort habe ich mich auch schlau gemacht.
Es wird schon irgendwie klappen......
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Beitragvon meggan » 31.05.2006 12:12

es gibt soetwas wie wertminderung durch gebrauch rechtlich nicht

der händler muss einem juristisch gesehen den gesamten kaufpreis erstatten

wenn nicht geht man zum anwalt wenn man nen rechtschutz hat odeer stellt

sich einfach mal in den laden und macht stunk hilft meistens

aber nicht vergessen nie ausfällig werden

:wink:

reperaturen müssen übrigens von der garantiezeit abgezogen werden wenn man das gerät einschickt hört die garantie oder gewährleitsungs uhr auf zu ticken
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Beitragvon -TiLT- » 01.06.2006 00:30

Sofern man eine Rechtschutzversicherung hat sollte man immer einen Anwalt hinzuziehen. Meinen Erfahrungen nach reagieren Läden u.ä. selbst auf Rechtsgutachten nicht. Oft hilft lediglich die Androhung einer Klage, und das ist schon sehr sehr traurig.

Viel Erfolg noch bei der Rückgabe!
Zuletzt geändert von aspettl am 01.06.2006 00:30, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: aspettl (01.06.2006 09:14): Ein Beispiel für einen solchen "Laden" entfernt, da ich dort auch schon anderes gehört habe - man kann es so nicht verallgemeinern.
Doubleslash hat geschrieben:Es kann nicht sein, dass ihr keine Probleme mit dem 3438 habt. Jeder hat die, sogar solche, die das Notebook gar nicht haben! JEDER! Auch ihr!
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