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Glas über die Tastatur gekippt!!!!

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Glas über die Tastatur gekippt!!!!

Beitragvon usta » 09.04.2006 13:05

gestern ist es passiert....

als mein nichte an meinem 1439g saß und was getrunken hat, ist ihr ein glas über die tastatur umgekippt....
habe ihn gleich umgedreht und getrocknet. habe auch die tasten abgenommen und alles sehr sorgfältig gereinigt.
leider spinnte er schon beim nächsten start, da er schon bei der passwort eingabe irgendwas eingegeben hat und mich nicht mehr rein ließ....

mittlerweile funktioniert er wieder...
frage mich nun ob ich trotzdem die tastatur austauschen sollte. ein bisschen ist auch über das display und lautsprecher gekommen.
sollte ich ihn mal checken lassen? geht ja über versicherung...
nicht, dass er irgendwann in flammen auf geht oder in paar monaten kaputt geht...
sollte ich direkt zu fsc oder bei m&m?

danke im voraus...

usta
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Beitragvon -TiLT- » 09.04.2006 15:25

Bei Flüssigkeiten treten oft Spätschäden auf. Wenn du nun das Notebook überprüfen lassen willst, solltest du vorher mit der Versicherung sprechen (bzw. der Versicherungsnehmer) ob der Fall überhaupt abgedeckt ist. Ist die Versicherung damit einverstanden eine Überprüfung des Notebooks durch einen authorisierten Servicepartner des Herstellers zu übernehmen, würd ich das auch auf jeden Fall machen lassen. Unter Umständen wird dabei herauskommen, dass Teile ausgetauscht werden müssen oder das gesamte Gerät ausgetauscht wird. Auch diese Fälle würde ich vorher mit der Versicherung besprechen. Auf jeden Fall aber eine Schadennummer beantragen bevor du irgendeinen weiteren Schritt machst.

Viel Erfolg.
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Beitragvon usta » 09.04.2006 15:44

sorry für die evtl. blöde frage aber was meinst du mit schadensnummer?


werde morgen bei der versicherung anrufen und dann mal gucken.
denke die wollen bestimmt einen kostenvoranschlag, oder?!
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Beitragvon -TiLT- » 10.04.2006 00:18

Schadennummer ist einfach das Aktenzeichen unter dem dein Fall dann geführt wird. Wird die Nummer nachdem schon Kosten entstanden sind erst "erstellt", können Versicherer meine ich die Übernahme dieser Kosten verweigern.

Wenn du mit Kostenvoranschlägen arbeitest, denk daran, dass die Versicherung das Recht hat, 16% vom angesetzten Betrag abzuziehen, solange bis eine Endrechnung vorliegt.
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Beitragvon Anonymous » 17.04.2006 14:27

Du kannst mit dem Notebook Pilze züchten :D .

http://dau-alarm.de/g_sonst.html
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