... Rücktritt vom Kaufvertrag.
Mal paar Fragen zu Reparaturen, die ich gerne genauer gewusst hätte.
1. Wenn ich mein Gerät beim Support von FSC reparieren lasse, diese es aber nicht schaffen, ich mein Geld zurück will, hat dann mein Händler bei dem ich es gekauft habe erneute zwei Reparaturversuche? Stehen die Reparaturen von FSC in irgendeinem Zusammenhang mit denen des Händlers? Nach welchen Paragraphen ist das bestimmt?
2. Wenn ich mein Gerät wegen eines Fehlers einreiche, dieser Fehler aber nicht repariert wird, da er angeblich innerhalb der Spezifikationen liegt, und dann beim Auftreten eines anderen Defektes den ersten Fehler erneut angebe, kann mir dann mein Händler Kulanz verweigern, da ich den Fehler schon einmal angegeben habe? Spricht man überhaupt bei Reparaturen innerhalb der Gewährleistung von Kulanz?
3. Meine linke Touchpadtaste hat ihr Klickgeräusch auf der linken Seite der Taste nach etwa 1,5 Monaten Gebrauch verloren. Kann sich Bitronic mit "Verschleiss" rausreden? Gillt hier nicht umgekehrte Beweislast?
Der Hintergrund ist, dass ich mich auf einen Rechtstreit vorbereite und selbst auch Ahnung von der Materie haben möchte. Besonders Paragraphen aus den entsprechenden Gesetzestexten würden mir deutlich weiterhelfen. BGB §§437-441 habe ich bereits eingiebig studiert, jedoch haben diese meinen Händler herzlich wenig interessiert. Jedoch sind oben genannte Kernfragen noch nicht ganz geklärt.
Schon mal Dank im Voraus für alle Antworten.
Grüße
-TiLT-