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lüfter schon 2 mal gewechselt und jetzt die schnau*e voll!

Alles, was mit dem Prozessor, dem Arbeitsspeicher oder deren Kühlung zu tun hat.

lüfter schon 2 mal gewechselt und jetzt die schnau*e voll!

Beitragvon opelix85 » 02.07.2006 18:03

hi,

habe auch seit ca. 15 monate dass M1425. :D
habe es nach ein paar monaten, weil es rechts immer so extrem heiß wurde und abstürzte, eingeschickt. :?
das ganze hat 4-5 wochen gedauert in denen sie den lüfter getauscht haben.
die erste zeit ging es wieder mit der hitzte. :D
nach ein paar monaten hat das ganze wieder von vorn angefangen. also wieder eingeschickt. dieses mal haben sie den lüfter getauscht und ein bios update gemacht(hat 5 wochen gedauert). :cry:

jetzt wieder 3 monate später wird er wieder schön heiß, der lüfter läuft beim normalen surfen einfach viel zu oft und heiß wird dadurch wie sau.
so dass das arbeiten mit z.B. word sehr unangenehm wird wenn die rechte hand ins schwitzen kommt. :evil:

hat man irgendeine chance irgendwan mal sein geld zurück zu fordern?

Gruß -
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Beitragvon -TiLT- » 02.07.2006 23:26

Ja hat man, genau dann wenn die 2. Reparatur fehlgeschlagen ist. Im Normalfall wird allerdings ein Nutzungsentgeld verlangt (3% des Kaufpreises PRO Monat)

In deinem Fall würd ich es nochmal reparieren lassen und mich dann davon trennen.
Doubleslash hat geschrieben:Es kann nicht sein, dass ihr keine Probleme mit dem 3438 habt. Jeder hat die, sogar solche, die das Notebook gar nicht haben! JEDER! Auch ihr!
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Beitragvon aspettl » 03.07.2006 05:08

Vielleicht ist das Notebook einfach nur verstaubt und kann deshalb nicht mehr richtig kühlen?

Ein Recht auf die Rückgabe hat man außerdem nicht automatisch, schließlich hast du bisher 2x die Garantie benutzt, so wie du es schreibst. Mit Nutzung der Gewährleistung wäre das etwas anderes.
Ob in dem Fall schon eine technische Rücknahme gemacht wird kann ich nicht sagen (das wäre der Fall mit den 3% Abzug pro Nutzungsmonat).

Gruß
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Beitragvon opelix85 » 03.07.2006 14:56

3% nutzungsentgeld pro monat?

heißt dass, wenn ich ihn zurückgeben würde(vom kauf zurücktreten möchte) nur noch 520.- bekomme??? das ist ja nix!!! :?

wäre das nicht eine art wandlung? ich dachte es gibt nur noch dieses "vom kauf zurücktreten gesetz".

gruß
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Beitragvon opelix85 » 03.07.2006 14:58

aspettl hat geschrieben:Vielleicht ist das Notebook einfach nur verstaubt und kann deshalb nicht mehr richtig kühlen?


der lüfter ist frei von staub und allem. ich finde sowieso dass die lüftungsschlitzte viel zu klein dimensioniert sind.
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Beitragvon aspettl » 03.07.2006 17:08

opelix85 hat geschrieben:3% nutzungsentgeld pro monat?

heißt dass, wenn ich ihn zurückgeben würde(vom kauf zurücktreten möchte) nur noch 520.- bekomme??? das ist ja nix!!! :?

Du hast das 1425 vor 15 Monaten für 850 EUR gekauft?

3% * 13 Nutzungsmonate = 39% Abzug von Originalpreis [unverbindl. Schätzung, beruht auf Erfahrungen hier im Forum]

opelix85 hat geschrieben:wäre das nicht eine art wandlung? ich dachte es gibt nur noch dieses "vom kauf zurücktreten gesetz".

Beim Händler. Du hast das Notebook aber direkt bei FSC eingeschickt, so wie du es geschrieben hast. Bei FSC kann man über die Garantie eine technische Wandlung beantragen - die ist aber freiwillig und eben mit den 3% (welche meiner Meinung nach angemessen sind).
Du kannst natürlich auch versuchen, beim Händler vom Kauf zurückzutreten...

Gruß
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Beitragvon opelix85 » 03.07.2006 17:32

sorry, hatte mich vielleicht falsch ausgedrückt

habe es natürlich direkt über mediamarkt reparieren lassen. ich hätte nur gedacht, dass die das einschicken. oder reparieren die selbst??

habe es damals für 1299.- gekauft
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Beitragvon aspettl » 03.07.2006 18:41

Nein, die reparieren es nicht selbst. Trotzdem macht es einen Unterschied, es ist auf jeden Fall besser für dich, da du so die Gewährleistung statt der Garantie genutzt hast.
Du solltest das also mit dem MediaMarkt regeln. Du kannst ja auf die zwei nur bedingt erfolgreichen Reparaturen verweisen. (Da das Notebook einige Monate nach jeder Reparatur läuft, weiß ich nicht, ob das als "fehlgeschlagene" Reparatur zählt...)

Gruß
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Beitragvon -TiLT- » 03.07.2006 23:46

Ich würde da erstmal so argumentieren, wie auch beim Gewährleistungsgesetz argumentiert wird, und analog zur umgekehrten Beweispflicht auch für die Reparatur den Leitsatz, was innerhalb von 6 Monaten Defekte aufwies, wird diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auch schon zum Zeitpunkt der abgeschlossenen Reparatur (Kauf) gehabt haben, oder Mängel die zu dem Zustand geführt haben.

Ob das juristisch korrekt ist, kann aber nur jemand mit entsprechenden Präzedenzfällen bestätigen.
Doubleslash hat geschrieben:Es kann nicht sein, dass ihr keine Probleme mit dem 3438 habt. Jeder hat die, sogar solche, die das Notebook gar nicht haben! JEDER! Auch ihr!
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Beitragvon opelix85 » 04.07.2006 16:42

mir fällt noch gerade ein, wo ich meinen amilo beim zweiten mal zurück bekommen habe, lief er ja zu anfangs wieder ok und ruhiger als jetzt.
grund war meiner meinung nach, dass er nur noch mit 600mhz lief!egal was ich machte, "WCPUCLK" zeigte immer 599-600mhz an. habe dann im bios auf grundeinstellungen zurückgesetzt und er hat sich dann wieder hochtakten lassen zwischen 600-1600mhz. dass fand ich schon dreist.

dreiste reperaturmaßnahme!!!!

also gehe ich zum mm und sage ich möchte vom kauf zurücktreten, da ich jetzt zum dritten mal das gleiche problem mit dem gerät habe. und 2 reperaturen ja nicht aussicht auf erfolg gebracht haben.
also habe ich eine chance darauf, mein ganzes geld zurück zu verlangen!
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