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Rücktritt vom Kaufvertrag beim Händler nicht möglich

Alle Fragen und Erfahrungen, bei denen es um den FSC Support, die Gewährleistung oder Garantie bzw. Reparatur geht.

Rücktritt vom Kaufvertrag beim Händler nicht möglich

Beitragvon Bandicoot » 11.07.2006 18:51

Hallo,

im Dezember 2004 hab ich mir ein Amilo A1630 gekauft. Mittlerweilen war es zweimal in der Reparatur und hat aber wieder einen Fehler. Als ich mit FSC wegen einem Rücktritt vom Kaufvertrag gemailt hatte wurde mir dort gesagt ich muss mich an den Händler wenden. Also gings zum Händler, nur leider musste ich dort feststellen dass dieser in der Zwischenzeit Insolvenz angemeldet hat. Also wieder zurück zu FSC und die Situation erklärt. Die Supportmitarbeiterin am Telefon sagte mir ich soll ihnen eine Kopie meines Kaufvertrags schicken und die Sache würde geregelt. Leider wurde ich dann an einen anderen Mitarbeiter weiter gegeben, der sich völlig quer stellt und mir erklärt dass FSC Notebooks nur von Händlern aber nicht von Privatkunden zurück nimmt.

So, soviel zu meiner Geschichte und nun die Fragen:
Hat jemand sein Notebook entgegen der Aussage des Supportmitarbeiters doch bei FSC zurück gegeben?
Oder weiss jemand wie ich an einen Supportler komme der da vielleicht etwas einsichtiger ist? Hab vor längerer Zeit mal von Leuten gelesen die beim telefonischen Support nachdem sie lange genug diskutiert haben an eine Art "Chef-Supportler" weitergeleitet wurden bei dem dann Dinge die vorher unmöglich waren auf einmal doch gingen.

Grüsse
Bandi
Amilo A1630, 3700+, 1024, MR9700
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Beitragvon mymomo » 12.07.2006 18:36

leider kann ich dir nicht helfen, habe aber eine frage dazu:

war es immer der selbe fehler oder verschiedene? ich dachte immer man kann ein gerät nur zurückgeben wenn dreimal der selbe fehler immer wieder auftritt... oder ist dem nicht so? würde mich brennend interessieren, da ich meines vielleicht auch zurückgeben möchte
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Beitragvon -TiLT- » 12.07.2006 22:17

In der Rechtssprechung ist das ganz allgemein gehalten. Dort heisst es schlicht, nach zweimaliger Nachbesserung (Reparatur oder Lieferung mangelfreier Ware) kann man vom Kaufvertrag zurücktreten. Nicht dreimal und auch nicht gleicher Fehler. BGB in der Ecke §§437-441 lesen, da steht alles.
Doubleslash hat geschrieben:Es kann nicht sein, dass ihr keine Probleme mit dem 3438 habt. Jeder hat die, sogar solche, die das Notebook gar nicht haben! JEDER! Auch ihr!
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Beitragvon Borkar » 31.07.2006 13:30

Bitte lesen!

Könnten bitte die Leute, die Probleme mit dem M3438G und insbesondere mit der Rückgabe haben und sich bereits an Anwalt oder sogar Gericht gewandt haben, sich bei mir per PN oder Email melden?

Vielen Dank!

Borkar
Bild ..... Kaum macht man's richtig, geht's!
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Beitragvon Hitchi » 15.08.2006 09:23

also mal grundsätzlich sind das CALL CENTER die von fsc beauftragt werden die angebote entgegen zu nehmen

ja es gibt ein "chef supportler" der nennt sich da (wahrscheinlich) wie überall anders auch Teamleiter.

der hat nen bissel entscheidungsspielraum. aber wenn dein händler insolvent ist dann tritt (denk ich jedenfalls) der hersteller an seine stelle.

ich würde das schriftlich, direkt an die rekla-abteilung machen. telefon ist immer sone sache, denn du kannst nicht nachweisen, was dir der mitarbeiter am telefon zugesagt hat und was nicht. er notiert aber sehr wohl etwas über dein gespräch und was da manchmal drin steht..... :shock:

kenne das, weil ich mal bei der telekom sys-admin war und dort auch ein call center betreut hab
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Beitragvon Rocco » 15.08.2006 10:04

Hitchi hat geschrieben: ....aber wenn dein händler insolvent ist dann tritt (denk ich jedenfalls) der hersteller an seine stelle....


Leider ist das nicht ganz so einfach, das man sich einfach an den Hersteller wenden kann. Denn man hat ja keinen Kaufvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen, sondern mit dem Händler. Sicherlich zeigen einige Hersteller dann eine gewisse Kulanz und wickeln dann den Vorgang ab.

Man muß sich an den Insolvenzverwalter wenden und seine Ansprüche geltend machen. Das kann sich allerdings als schwierig und langfristig erweisen.

Rocco
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