von JetLaw » 23.03.2009 15:27
Also in der c't steht das die Händler bei Rücktritt nicht mehr die Nutzungsgebühr abziehen dürfen, das muss man wenn man pech hat aber per Anwalt einklagen. Allerdings geht das nur wenn man das NB über den Händler also die Gewährleistung reparieren lässt. Wenn man direkt bei FSC anruft dann benutzt man ja die Garantie von FSC und kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten