Dazu findest du im Netz tusende Seiten. Hättest du ne Mailöadresse hätte ich dir auch einen Auszug aus der ComputerBILD eingescannt bzw nen Screenshot der PDF-Ausgabe geschickt. Die haben so eine Seite in jedem Heft wo der bekannte Anwalt STefan G. Kramer solche Fragen benatwortet. Und da steht genau dein Fall. Und genau 2 mal darf nachgebessert werden. Die "3" meinen einige sei die Anzahl der Nahbesserungen, aber die "3" bedeutet, daß man nach beim 3. Defekt wandeln (so hieß es früher) kann. btw muß es sich nicht um denselben Defekt handeln wie manche meinen.
Ich hatte das auch schon. Bin zum Anwalt und der Händler mußte ALLES bezahlen. So ist das wenn Hobby-Händler ihr Hobby zum Beruf machen und kein fundiertes Studium hinter sich haben. Oder sie versuchen es halt weil sie denken 90% der Kunden zieht den Schwanz ein.
Hier was schönes dazu:
http://gamerrecht.npage.de/ Da hat SATURN sich absolut lächerlich gemacht. Zum Schluß gabs für den Kunden Hausverbot weil er gewonnen hatte. Dagegen hat er auch geklagt und wieder gewonnen, hehe.
Edit: Hab grad mal "deinen Fall" in der CB angeschaut. Da war auch eine URL von dem St.G. Kramer. Da findest du alles:
http://www.it-rechtstipps.de Hier genau geht es um Nachbesserung:
http://www.anwaltskanzlei-online.de/tag/nachbesserung/