@ aspettl und @ KPB,
fatal, fatal - gleich aus mehreren Gründen. Da habe ich mich von der Umgangssprache überrollen lassen u was Falsches geschrieben. Ist mir erst mal ein Weilchen peinlich und ihre seht mich nicht u ich melde mich hier auch gar nicht.
Garantie ist eine freiwillige Leistung u die ist unabhängig von der Gewährleistung. Letztere ist die gesetzliche Regelung, welche dem Verbraucher vom gewerblichen Verkäufer gewährt werden muss (ein priv. V. könnte das ausschließen). Anders gesagt, wer als privater Käufer von einem gewerbl. Verkäufer kauft, genießt gesetzlichen Schutz in jedem Fall, das läßt sich nicht ausschließen.
Eine andere Frage ist, warum der gewerbliche Anbieter gleichzeitig von Neuware spricht, die allerdings getestet sein soll (dann ist sie selbst nach Ebay-AGB nicht mehr neu, sondern gebraucht) und dann am Schluß von Bastelware und Übernahmegarantie spricht. Die Absicht dürfte klar sein, er versucht, dem Käufer zu suggerieren, dass nach Ablauf dieser Zeit nichts mehr geht. Diese unterstellte Absicht verstimmt mich, da besteht der eindeutige Verdacht, dass Käufern ihr gesetzliches Recht vorenthalten werden soll. Wer sowas nicht vorhat, verwendet nicht solche Formulierungen.
Gruß, notebucker